EU-Rente und Arbeitsmarktlage - wo ist der Zusammenhang?

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Anita
Beiträge: 277
Registriert: 30. Aug 2003, 17:46

EU-Rente und Arbeitsmarktlage - wo ist der Zusammenhang?

Beitrag von Anita »

Liebe Forum-Mitglieder,

seit 01.10.1999 beziehe ich ohne Unterbrechung eine Erwerbsminderungsrente (die von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig ist), mußte sie jedoch immer alle drei Jahre verlängern lassen, was seit 2005 regelmäßig und auch ohne weitere Gutachten genehmigt wurde.

Nun hat ein Berater des VdK mir vorgeschlagen, dass ich beantrage, die Rente unbefristet zu beantragen, da ich sie ja schon länger als 9 Jahre beziehe; offenbar gibt es da eine entsprechende Gesetzgebung.

Heute hat die Dt. Rentenversicherung geantwortet; sie lehnt diesen Antrag mit folgender Begründung ab: „Ihr Anspruch auf Rente ist immer auch von der jeweiligen Arbeitsmarktlage abhängig gewesen. Die Begrenzung der Befristung auf neun Jahre greift hier daher nicht.“ :?:

Ich verstehe das nicht; meines Wissens hat sich doch die Arbeitsmarktlage seit 2005 ständig verändert, aber auf meine Rente hatte das nie einen Einfluss.

Und wo besteht da dann ein Zusammenhang zwischen meiner Rente und der Arbeitsmarktlage??? :?

Es wäre toll, wenn mir jemand von euch helfen könnte. Ich habe zwar am Montag wieder einen Termin beim VdK, aber vielleicht weiß ja der eine oder andere von euch auch etwas zu diesem Thema!

Danke! :)

LG
Anita
LilaNeu
Beiträge: 50
Registriert: 18. Dez 2013, 20:45

Re: EU-Rente und Arbeitsmarktlage - wo ist der Zusammenhang

Beitrag von LilaNeu »

Anita, du hast eine PN :)

Liebe Grüße
Lila
phoenika
Beiträge: 6
Registriert: 31. Jul 2013, 19:26

Re: EU-Rente und Arbeitsmarktlage - wo ist der Zusammenhang

Beitrag von phoenika »

hallo liebe anita,

ich verstehe deine verwunderung nur zu gut.
dennoch ist es tatsächlich so, gesetze sind nicht logisch und mit dem verstand oft/meist nicht zu erfassen. darüber habe ich mich schon irrsinnig aufgeregt, allein es hilft ja nichts.

zu deiner frage nach umwandlung einer zeitrente, erwerbsminderungsrenten sind grundsätzlich zeitrenten, in eine unbefristete also vollrente: es ist offenbar möglich nach zeitablauf x eine zeitrente in eine vollrente umwandeln zu lassen.
das betrifft anscheinend nicht die arbeitsmarktlagen abhängigen renten, dieses sind teilrenten die nur deshalb voll geleistet werden weil der arbeitsmarkt als verschlossen gilt. auch wenn sich der arbeitsmarkt nicht geändert hat (und womöglich nicht ändert) kann doch keiner in die zukunft sehen, so dass hier aufgrund der abhängigkeit der gewährung der rente vom arbeitsmarkt keine umwandlung in eine unbefristete rente erfolgen kann.

eventuell läßt sich aus gesundheitlichen gründen deine teilweise erwerbsminderungsrente in eine echte volle erwerbsminderungsrente umwandeln bzw volle erwerbsminderung beantragen. aber vorsicht, wie alles das neu geprüft wird ist dann das ergebnis offen, nicht das du dann ganz ohne da stehst.

der vdk hat hier sicher grundsätzlich guten rat gegeben, der fall arbeitsmarktabhängigkeit ist eben sehr speziell.
trotzdem würde ich mit hilfe des vdk prüfen lassen (ja, auch gegen meine selbst ausgeführte begründung der ablehnung), ob nicht ein widerspruch sinn macht.
ich kenne nicht alle kniffe und gesetzesinterpretationen. dies ist hier keine rechtsberatung und ich zeichne mich nicht verantwortlich für die deutsche rentenversicherung.
eine gute internetseite zu fragen im bereich rente und einem forum gibt es nochunter: ihre vorsorge de

viel erfolg
und mit dem vdk bist du ja schon mal gut unterstützt!

phoenika
Anita
Beiträge: 277
Registriert: 30. Aug 2003, 17:46

Re: EU-Rente und Arbeitsmarktlage - wo ist der Zusammenhang

Beitrag von Anita »

Liebe Lila, liebe phoenika,

danke für eure Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben.

Dir, Lila, besonderen Dank für Deine PN; sie war sehr wertvoll!

Es ist also tatsächlich so, wie schon vermutet wurde: "Vermutlich gilt der Arbeitsmarkt für Teilzeitstellen, die Du mit Deiner Restgesundheit (darüber gibt es ein Gutachten) ausüben kannst, als verschlossen." Genau so ist es; und da der Hinweis auf die Arbeitsmarktlage bereits im allerersten Bescheid gemacht wurde, ist er quasi immer gültig.

Nun gut, ich werde in meinem Beruf in meiner jetzigen Wohngegend garantiert keine Teilzeit-Arbeitsstelle finden, könnte sie ohnehin auch gar nicht mehr ausfüllen.

So werde ich eben alle drei Jahre wieder einen neuen Antrag stellen (bin jetzt 56), bis ich dann in die Altersrente gehe.

Ich danke euch herzlich für eure Unterstützung - Hier kommt ein doller virtueller Drücker!

LG

Anita
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