Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicherung,

Sonnenschein123
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Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicherung,

Beitrag von Sonnenschein123 »

Hallo an das Forum!

Ich weiß jetzt nicht, wie es weiter geht. Kann mir jemand etwas raten?

Also, die Situation ist folgende:
ich bin arbeitslos und würde bis Ende April 2014 Arbeitslosengeld beziehen.
Einen Antrag auf befristete Rente habe ich eingereicht, das ist in Arbeit - wie lange das dauert, weiß ich nicht.
Aufgrund der Depression bin ich bereits ausgesteuert gewesen und bekomme wegen dieser Krankheit kein Geld mehr von der Krankenkasse.
Ich habe wegen meines Magens immer wieder eine neue Krankmeldung einreichen müssen bei der Agentur für Arbeit und jetzt schreiben die mir, dass ich keinen weiteren Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Krankheit mehr habe.
Gleichzeitig teilen sie mir mit, dass ich nicht mehr krankenversichert bin (Schreiben ist heute eingegangen, die Bewilligung des Arbeitslosengeldes ist ab 24.3.2014 aufgehoben und seit dem bin ich nicht mehr krankenversichert.
Da fällt mir gerade ein, dass ich am 3.4. noch beim Arzt war, um ein neues Rezept zu bekommen.
Hätte ich das überhaupt noch bekommen dürfen gegen Rezeptgebühr oder hätte ich das Medikament privat zahlen müssen?

Was bedeutet das jetzt alles? Was mache ich denn jetzt?
Einen Anspruch auf Sozialhilfe habe ich nicht.

Vielen Dank für Eure Ratschläge!
DYS-
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von DYS- »

Hallo Sonnenschein.

Bei der KK gibt es den nachgehenden Leistungsanspruch. Also Dein letzter Arztbesuch und die Medikamente werden noch von der KK übernommen.

Wenn Du verheiratet bist, solltest Du in die Versicherung deines Partners mitversichert werden. Sonst besteht noch die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wende Dich ganz schnell an deine Krankenkasse und kläre das ab!

Liebe Grüße
dys
°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°

Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen,

sollten wir heilfroh darüber sein,

dass nicht alle auf unserer Seite stehen.
mime
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von mime »

Hallo Sonnenschein,

Genaues weiß ich in deinem Fall leider nicht zu raten, außer, was Dys schon geschrieben hat (dich schnellstmöglich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen).

Warum die Agentur für Arbeit bereits ab 24.03. nichts mehr zahlt, muss wohl mit deinen erneuten Krankmeldungen zu tun haben. Hier könntest du (wohl nur pro forma) binnes eines Monats Widerspruch erheben. Ich gehe zwar aus, dass die Agentur richtig liegt mit ihrer Abmeldung (verstehe ich das richtig, du warst zwischenzeitlich mal im Arbeitslosengeld-I-Bezug und dieser läuft wegen deiner Magengeschichte jetzt aus?), aber das kann ich nicht beurteilen.

Ich denke, dass auf jeden Fall die Krankenkasse Auskunft geben könnte. Es dauert ja immer, bis über einen (in deinem Fall Renten-) Antrag entschieden wird - ich kann mir nicht vorstellen, dass du da zwischenzeitlich ohne Krankenversicherung dastehst (es gibt ja auch sowas wie eine Versicherungspflicht).

Wie gesagt, kläre das am besten mit deiner Krankenkasse ab, was für deinen Fall in Zukunft infrage kommt. Ich denke auch, dass du zumindest den April jetzt noch versichert bist - aber auch das kannst du ja nachfragen.

Alles Gute für dich.

Viele Grüße
Mime
Wir müssen lernen,
die Menschen weniger auf das, was sie tun und unterlassen,
als auf das, was sie erleiden, anzusehen.

(Dietrich Bonhoeffer)
aikido_1987
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von aikido_1987 »

Liebe(r) Sonnenschein und liebe Forianer,

was ich hier lese, macht mir wieder mal Angst. Ich meine es kann jedem von uns passieren, dass er mal ausgesteuert wird und dann in so eine Situation kommt. Und ich muss jetzt auch mind. 1 1/2 Jahre nicht depessiv krank sein, weil ich nur noch 2 Wochen habe und dann ausgesteuert werde.

Deswegen auch mal von mir eine Frage dazu:
Wenn ich ausgesteuert werde, muss ich Rente und Arbeitslosengeld beantragen.
ALG 1 oder 2? Und für wie lange bekomme ich das ALG dann?

Und warum kann das Arbeitsamt im erneuten Krankheitsfalle beschließen, dass es nicht mehr zahlt weil man "angeblich" keinen Anspruch mehr auf ALG hast (so wie jetzt bei dir Sonnenschein)?
Ich muss doch trotzdem meine Miete und meine Ausgaben bezahlen!?!
Und ich brauche das Geld nicht irgendwann, sondern im fließenden Übergang!

liebe Grüße
aikido
Haferblues
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Haferblues »

Hallo Sonnenschein,

ist das ein Aufhebungsbescheid????

Dann schleunigst schriftlich Widerspruch einlegen. Selber gegen Eingangsbestätigung (Stempel auf einer Kopie) abgeben. Und aufs Sozialgericht gehen und einstweilige Anordnung auf Weiterzahlung beantragen. Der Krankenversicherungsschutz bleibt noch erhalten, auch wenn keine Beiträge eingehen. Du kannst natürlich die KK über deinen Widerspruch unterrichten.

Wenn du bedürftig bist, dann muss irgendwer zahlen. Es sei denn, du bist über Angehörige abgesichert. Die Ämter können das hinterher miteinander verrechnen, sollte die Rente bewilligt werden. Lass dich nicht abwimmeln!!! Geh am besten mit Beistand.

viele Grüße und viel Erfolg
Rifka
Rifka
Lebenskünstler sind Menschen, die schon vollkommen glücklich sind, wenn sie nicht vollkommen unglücklich sind.
Danny Keye
blueray

Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von blueray »

Würde bei der Krankenkasse fragen wegen der Krankenversicherung. Dann müsste man mal wissen was bezogen wurde und eingestellt wird? ALG1 oder ALG2 (Hartz4)?
Ein ALG1-Anspruch (Arbeitslosengeld) läuft immer nur begrenzt, ist bewilligt auf eine bestimmte Zeit. Der Anspruch darauf ist irgendwann erschöpft, ist ganz normal, der errechnet sich ja daraus wie viele Jahre man sozialvers.-pflichtig gearbeitet hat und wie alt man ist.
Kann man hier gut nachvollziehen:

http://www.arbeitsagentur.de/web/conten ... /index.htm" onclick="window.open(this.href);return false;

Dann kommt doch im Normalfall ALG2 (Hartz4)!
Selbst wenn es auf eine Rente rausläuft bzw. die in der Prüfung ist, muss doch für die Zwischenzeit die Solidargemeinschaft einspringen? Da würde ich mal ganz arg nachfragen.

Gruß
Sonnenschein123
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Sonnenschein123 »

Hallo Aikido und alle Forianer.

Danke erst mal für Eure Antworten.
Ich bin in einer Betriebskrankenkasse und werde morgen dort anrufen. Ich trau mich momentan gar nicht aus dem Haus, weil ja was passieren könnte.... und dann? Ich bin gespannt, ob die mich wieder nehmen (müssen)... die sind froh, wenn die mich los sind...
Und bin ich gespannt, ob ich das Rezept noch einlösen kann, was ich noch zusätzlich bekommen habe.

Aikido, in deinem Fall musst du Rente beantragen, es sei denn, du bist wieder fit und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dass dich das Arbeitsamt vermitteln kann, dann kannst du dich arbeitslos melden und bekommst direkt wieder Arbeitslosengeld. In diesem Fall musst du aber am ersten Tag der "Gesundschreibung" zum Arbeitsamt!!!
Dass ich Rente beantragen soll, hat mir damals meine Krankenkasse selber gesagt.

ALG 2 bekommt man nur dann, so habe ich es zumindest verstanden, wenn ALG 1 "abgezahlt" ist, ABER grundsätzlich arbeiten kann - also gesund ist.!!!
Ansonsten bleibt Sozialhilfe. Und die bekommst du nur, wenn du auch den letzten Cent vom Sparbuch aufgebraucht hast.

Ich hatte ernsthaft überlegt, ob ich mir nicht einen Knochen brechen soll, damit ich weiter Krankengeld beziehen kann. Dummerweise bin ich für so eine Aktion zu feige :(
blueray

Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von blueray »

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Si ... 338FC11#a4" onclick="window.open(this.href);return false;

Hier steht auch viel über die Grundsicherung drin, früher Sozialhilfe. Eben das es eine Vermögensfreigrenze von 2600 Euro gibt.

Ist aber mit Sicherheit ein schwieriges Feld, vielleicht solltest Du zum VDK gehen, die kennen sich ja super aus mit solchen Angelegenheiten. Ist allerdings nicht kostenlos.
Manchmal schmieren einem die Sachbearbeiter auf den Ämtern ja einfach ab, obwohl es doch Möglichkeiten gibt, deshalb würde ich da nicht locker lassen.
Haferblues
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Haferblues »

Hallo Sonnenschein,

bist du schon erwerbsunfähig eingestuft??? Der Antrag auf Rente kann sich ziehen. Oft wird er abgelehnt. Dann musst du Widerspruch einlegen. Reichen deine Ersparnisse für die ganze Zeit?????

Wieso hat die Agentur für Arbeit die Zahlung eingestellt?? Weil du erwerbsunfähig (offiziell) bist, oder nur, weil du krank geschrieben bist?? Das ist nämlich ein gewaltiger Unterschied.

Ja, ALG2 gibts nur, wenn du mindestens 3 Std. pro Tag arbeitsfähig bist. Das müsste auf einem Blatt Papier stehen und ein Arztstempel drauf sein. Du musst nicht jeden Cent ausgegeben haben, sondern dir steht ein Schonvermögen zu, je nach Lebensalter. Dazu muss das JC dich beraten.

Allerdings kommen die nicht zu dir nach Hause. Wenn du deine Ansprüche durchsetzen willst, musst du schon aus dem Haus gehen. Was bitte soll passieren????? Der Krankenversicherungsschutz erlischt nicht sofort. Also ich würde an deiner Stelle was vernünftigeres tun als mir einen Knochen zu brechen!!!!!

viel Glück
Rifka
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Salvatore
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Salvatore »

Hallo Sonnenschein,

ich muss vorneweg sagen, dass ich nicht wirklich Ahnung habe von der Materie, aber ich kann dir sagen, wie es bei mir gelaufen ist:
Ich wurde ebenfalls von der Krankenkasse ausgesteuert, war dann zur Reha (während der ich Übergangsgeld von der DRV bezogen habe) und wurde dort arbeitsunfähig entlassen, woraufhin ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt habe. Da es etwas dauert, bis so ein Antrag geprüft und ggf. bewilligt wird und ich von der Krankenkasse kein Geld mehr bekam (und von der DRV noch nicht), fiel ich in die "Nahtlosigkeitsregelung" nach Paragraph 125 SGB 3: "Danach besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Arbeitsunfähigkeit, wenn diese voraussichtlich noch länger als 6 Monate andauert und die Rentenversicherung noch nicht - volle oder teilweiser - Erwerbsminderung festgestellt hat." (http://www.sozialprozess.de/index.php?p ... itsagentur)
Dadurch hatte ich Anspruch auf ALG1.

Wahrscheinlich hilft dir das gar nicht, weil dein Fall ein anderer ist - ich war auf dem Papier noch angestellt und hatte auch noch kein ALG1 bezogen und es kam bei mir auch wirklich ganz direkt im Anschluss an Krankengeld und Übergangsgeld. Ich denke mal, dass ALG1 bei dir bereits "aufgebraucht" ist und du nicht in die Nahtlosigkeitsregelung fällst. Dir haben schon ein paar Ämter-Versierte geschrieben und die hätten das sonst wahrscheinlich schon mal erwähnt. Trotzdem dachte ich mir, ich schreibe das einfach mal - prüfen lassen könntest du es ja spaßeshalber mal...
Ansonsten gebe ich Rifka (*wink*) recht: werde aktiv - aber nicht, indem du dir ein Bein brichst...

Lg, Salvatore (die leider auch nix Genaues nich weiß)
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CJ43
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von CJ43 »

Hallo Sonnenschein,

nach meiner Erfahrung mit dem Jobcenter ist es so:

* unter 3h arbeitsfähig bedeutet Rente (außer bei zuwenig Beitragsjahren, trifft manchmal bei sehr jungen Menschen ohne Ausbildung zu), das Jobcenter ist nicht mehr zuständig

* falls die Rente nicht zum Leben reicht gibt es ergänzend Grundsicherung, (für den Lebensbedarf + Miete). Ersparnisse darf man in begrenztem Rahmen haben, muss aber alles nachweisen und eventuell anteilig einsetzen

* über 3h Arbeitsfähigkeit pro Tag hat man keinen Anspruch auf Rente, aber auf ALG II

Solange über die Rente noch nicht entschieden ist, muss das Jobcenter leisten.
Auch wenn du krank geschrieben bist!
Dann bist du auch über das Jobcenter versichert.

Solange deine Rente nicht abgelehnt wurde, dir also keine Erwerbsfähigkeit unter 3h täglich attestiert wurde, bleibt das Jobcenter in der Pflicht.

Also hingehen, Antrag stellen!

Viele Grüße, Constanze
Haferblues
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Haferblues »

Hallo Sonnenschein,

gibts schon neue Nachrichten???

Gruß Rifka
Lebenskünstler sind Menschen, die schon vollkommen glücklich sind, wenn sie nicht vollkommen unglücklich sind.
Danny Keye
aikido_1987
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von aikido_1987 »

Entschuldigung für meine vielen Fragen, aber ich versuche das Ganze gerade zu verstehen...

@blueray
Ist man während der Ausbildung auch schon arbeitslosenversicherungspflichtig? Und wie ist das, wenn man Krankengeld bekommt, zahlt man da trotzdem weiter ein oder setzt man dann aus?
Sind 24 Monate die Höchstanspruchsdauer oder kann das ALG 1 auch verlängert werden, wenn ich mehr als 48 Monate im Versicherungspflichtverhältnis war?
Und wen konkret meinst du mit Solidargemeinschaft? An wen wende ich mich da?

@Sonnenschein
Mir steht also kein Arbeitslosengeld zu, wenn ich weiterhin krank sein würde und mein Krankengeld dann auslaufen würde, verstehe ich das richtig?

@Haferblues
Wie unterscheidet sich: erwerbsunfähig (offiziell) von krank geschrieben bist? Wer legt das fest?

@Salvatore
Du wurdest von der Krankenkasse ausgesteuert und hast dann Rente beantragt und bist dann zur Reha geschickt worden, oder wurdest du ausgesteuert und hast dann auf Rat deines Arztes Reha beantragt?
Und ab wann genau hast du das Übergangsgeld bekommen? Nur für die Zeit der Reha oder?
An wen wende ich mich, wenn ich die Nahtlosigkeitsregel in Anspruch nehmen will, das Arbeitsamt?
Warum hast du EM- Rente und nicht EU- Rente beantragt, du warst doch arbeitsunfähig, also krank, oder?

Danke für eure Hilfe!
aikido
Zarra
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Zarra »

Hallo aikido,
Warum hast du EM- Rente und nicht EU- Rente beantragt, du warst doch arbeitsunfähig, also krank, oder?
Zumindest zu den Begrifflichkeiten von Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente kann ich etwas sagen; die veränderten Begrifflichkeiten haben in erster Linie etwas mit der Rechtslage zu tun bzw. zu welchem Zeitpunkt eine Rente gewährt wurde (es geht eher um den gleichen Sachverhalt, auch wenn es kleine Unterschiede gibt), heutzutage kann nur noch eine ganz oder teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt werden. Da die Deutsche Rentenversicherung die entsprechenden Erklärungen nicht mehr auf ihren Seiten hat (oder ich sie nicht mehr finde), kann vielleicht der folgende Link einen Hinweis liefern: http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbsunf%C3%A4higkeit

Viele Grüße, Zarra
Zarra
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Zarra »

Und:
Wie unterscheidet sich: erwerbsunfähig (offiziell) von krank geschrieben bist? Wer legt das fest?
Eine Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeit geht von einer wahrscheinlichen, möglichen Wiedergenesung im absehbaren Zeitraum aus (Fristen habe ich nicht mehr im Kopf); eine Erwerbsunfähigkeit geht davon aus, daß dies im bewilligten Rentenbezugszeitraum (befristete EM-Renten, oft zwischen einem und drei Jahren; oft ja im Anschluß an längere Krankschreibung oder aus dieser heraus) voraussichtlich nicht der Fall sein wird.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Letztendlich legen die (vorübergehende oder voraussichtlich dauernde) Erwerbsminderung wahrscheinlich die medizinischen Gutachter der Rentenversicherung auf der Grundlage der vorhandenen ärztlichen Gutachten fest, eventuell werden zusätzliche Gutachter bestimmt.

LG, Zarra
Zarra
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Zarra »

Liebe aikido,

und ich schätze mal, daß Dich das am meisten interessiert:
"Nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraumes besteht nach § 48 Abs. 2 SGB V wegen derselben Krankheit ein erneuter Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn der mit Krankengeldanspruch Versicherte in der Zwischenzeit mindestens 6 Monate wegen dieser Krankheit nicht arbeitsunfähig war und wenn er erwerbstätig war oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand."
Von:http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengel ... nkengeldes

LG, Zarra
Salvatore
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Salvatore »

Hallo Aikido,

das war ganz schön kompliziert damals... Und hat sich ziemlich gezogen (der Antragskrams, das Geld floss Gott sei Dank ohne Unterbrechungen). Also:
- Im Frühjahr 2011 hatte ich einen Reha-Antrag gestellt, bin aber von der KK ausgesteuert worden (Sommer), bevor ich diese antreten konnte. Einen Arbeitsvertrag hatte ich da noch.
- Nach dem Krankengeld der KK bekam ich zunächst ALGI nach §117 SGBIII. Die Bewilligung war befreistet bis zu dem Beginn der Reha-Maßnahme, das Datum stand inzwischen fest (Herbst 2011).
- Während der 6-wöchigen Reha bekam ich Übergangsgeld von der DRV.
- Im Anschluss an die Reha bekam ich ALGI nach §125 SGBIII. Einen Rentenantrag habe ich gestellt und das ALG habe ich bis zum Bescheid der Bewilligung der vollen EM-Rente bezogen. Die Bewilligung kam rückwirkend bis zum Datum der Antragsstellung; die Die AfA hat deswegen Geld von der DRV zurückgefordert - aber damit hatte ich nichts zu tun, zuviel gezahltes Geld musste ich nicht zurückzahlen.
- Seitdem EM-Rente; nach dem Eingang des Bescheides habe ich die Kündigung erhalten.
aikido_1987 hat geschrieben:Und ab wann genau hast du das Übergangsgeld bekommen? Nur für die Zeit der Reha oder?
Ja, das Übergangsgeld gabs nur für die Zeit der Reha.
aikido_1987 hat geschrieben:An wen wende ich mich, wenn ich die Nahtlosigkeitsregel in Anspruch nehmen will, das Arbeitsamt?
Ja, bei mir ist alles über die "Bundesagentur für Arbeit" gelaufen. Die wollten auch Arbeitsbescheinigungen von meinem Arbeitgeber haben, das war eine ziemliche Formularschlacht. Immer fehlte noch wieder irgendwas - die haben mir nicht gesagt: dies und das und jenes brauchen wir, sondern immer wenn ich was eingereicht habe, kam die Antwort: Super, aber wir brauchen noch xy. Also xy eingereicht - genau, aber wir brauchen noch abc. Das dann eingereicht... Boah. Immer mit der Hotline rumgeplagt, die auch nie was wussten ("Ich erkundige mich und rufe Sie dann zurück." - Leider nie wieder was gehört.). Aber ich hab's hingekriegt . :| Auch mit der ganz tollen Unterstützung von den Usern von http://www.krank-ohne-rente.de.
aikido_1987 hat geschrieben:Warum hast du EM- Rente und nicht EU- Rente beantragt, du warst doch arbeitsunfähig, also krank, oder?
"Arbeitsunfähigkeitsrente" gibt es seit 2001 nicht mehr. Jetzt heißt es "volle Erwerbsminderungsrente". Semantik, wenn du mich fragst - aber "unfähig" klingt ja auch gemein.

Lg, Salvatore
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blueray

Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von blueray »

@ aikido_1987
@blueray
Ist man während der Ausbildung auch schon arbeitslosenversicherungspflichtig? Und wie ist das, wenn man Krankengeld bekommt, zahlt man da trotzdem weiter ein oder setzt man dann aus?
Sind 24 Monate die Höchstanspruchsdauer oder kann das ALG 1 auch verlängert werden, wenn ich mehr als 48 Monate im Versicherungspflichtverhältnis war?
Und wen konkret meinst du mit Solidargemeinschaft? An wen wende ich mich da?
Hallo aikido_1987,

also wenn ich mich recht erinnere, wurden mir in der Ausbildung alle Sozialabgaben am Bruttogehalt bzw an der Ausbildungsvergütung abgezogen und ich denke das ist heute nicht anders.
Bei Krankengeld zahlt man unter Umständen auch Sozialversicherungsbeiträge.
Hier ganz gut erklärt:

http://www.tk.de/tk/leistungen-a-z/kran ... hmer/40000" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

ALG 1 kann länger gezahlt werden wie 24 Monate, aber das hängt vom Alter ab, ab dem Alter von 50 Jahren hat man unter Umständen längere Anspruchszeiten, vorausgesetzt man hat auch lang genug vorher gearbeitet.

Sieht man hier auch sehr schön:

http://www.arbeitsagentur.de/web/conten ... /index.htm" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;

Solidargemeinschaft bzw. Solidaritätsprinzip ist so ein Überbegriff der dafür steht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tsprinzip" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
Also in den Fällen solche wie Jobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung.

Grüße
aikido_1987
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von aikido_1987 »

Hallo liebe Forianer,

mein Kopf läuft auf Hochtouren und ich muss alles mehrmals lesen, um es zu begreifen.

Den Unterschied zwischen EM- und EU-Rente habe ich jetzt verstanden. Danke!

@Zarra
Ich dachte, ich kann mit ein und der selben Diagnose (Depression) 1 1/2 Jahre Krankengeld beziehen und muss dann 1 1/2 Jahre nicht auf diese Diagnose krank geschrieben sein, um erneut Krankengeld auf diese Diagnose beziehen zu können.
Wann beginnt aber der 3-Jahres-Zeitraum? 3 Jahre ab dem 1. Tag meiner Gesundschreibung? Und innerhalb dieser 3 Jahre muss ich mind. 6 Monate arbeitsfähig gewesen sein?

@Salvatore
Nach dem Krankengeld bekamst du zunächst ALG 1. Wie geht das, wenn Sonnenschein mir folgendes schreibt:
Zitat: "Aikido, in deinem Fall musst du Rente beantragen, es sei denn, du bist wieder fit und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dass dich das Arbeitsamt vermitteln kann, dann kannst du dich arbeitslos melden und bekommst direkt wieder Arbeitslosengeld."
Kann ich doch Arbeitslosengeld bekommen, auch wenn ich krank geschrieben bin?

Ich weiß nicht, ob du (gerne auch für alle) das beantworten kannst, aber ich frage trotzdem:
Wie läuft das, wenn ich ausgesteuert bin und erneut stationär komme? Dann kann ich zwar Rente beantragen, aber dann will mich ja die DRV zur Reha schicken und da kann ich ja nicht hin, weil ich stationär bin! Wird der Rentenantrag dann so lange nicht bearbeitet? Oder sehen die dann von einer Reha ab?

@blueray
Der Begriff Solidargemeinschaft war mir an sich schon klar, aber das sind ja so viele, die da in die Verantwortung kommen (JC, KK, RV) Schieben die sich nicht gegen Seitig den "Miesepeter" zu und dann ist das ein ewiges hin und her und jeder sagt, der andere sei verantwortlich und am Ende bekomme ich kein Geld?

Oh je, ist das alles kompliziert...
Aber ich danke euch allen so sehr für euren Rat!
Liebe Grüße
aikido
Zarra
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Zarra »

Liebe aikido,

zu Deiner ersten Frage schreibe ich nichts, weiß ich es nicht sicher weiß.
aikido_1987 hat geschrieben:Wie läuft das, wenn ich ausgesteuert bin und erneut stationär komme? Dann kann ich zwar Rente beantragen, aber dann will mich ja die DRV zur Reha schicken und da kann ich ja nicht hin, weil ich stationär bin! Wird der Rentenantrag dann so lange nicht bearbeitet? Oder sehen die dann von einer Reha ab?
... das hängt ja vielleicht auch etwas von Deinem Gesundheitszustand ab. Wenn Du nicht rehafähig sein solltest, mußt Du selbstverständlich nicht zu einer Reha - und ggf. wird die Rente so bewilligt (... ich denke dabei jetzt eher gerade an andere Krankheiten). ... bei Depressionen könnte ich mir im "Mitteldurchschnittsfall" oder so vorstellen, daß sich die Reha an den stationären Aufenthalt anschließt, wenn das medizinisch sinnvoll ist.

Ich habe diese Seiten noch gefunden:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... it-26.html
http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... -1289.html

Doch ich denke, daß Dein persönlicher (ggf. Angst-)Fall ja nochmals ein anderer ist: Du hast ja eine Arbeitsstelle. Und Du hast ja momentan schon wieder xy Monate gearbeitet (mit/oder ohne Krankschreibung wegen anderem oder Depression dazwischen - finde ich immer schwierig für die ganzen Berechnungen zu durchschauen!). Und vorläufig steht für Dich vielleicht die erneute Krankschreibungsfrage im Raum, (vorläufig!) nicht aber die längerfristige Arbeitsunfähigkeit. Doch auch für 2 bis 4 Wochen muß es ja eine Lösung geben. Und folgendes beschreibt auch nur wieder einen Teil:

"Der sechswöchige Entgeltfortzahlungsanspruch beginnt ebenfalls erneut, wenn (zum Beispiel bei chronisch Kranken) ein Arbeitnehmer „ … infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig [… wird und] seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist“ (§ 3 EntgFG)."

Keine Ahnung ..., da ich glücklicherweise nie davon betroffen war.

LG, Zarra
Salvatore
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Salvatore »

Hallo Aikido,
aikido_1987 hat geschrieben:Kann ich doch Arbeitslosengeld bekommen, auch wenn ich krank geschrieben bin?
Bei mir war das jedenfalls so. Und das, obwohl ich ja gar nicht arbeitslos war! Wie schon gesagt war ich zu dem Zeitpunkt noch im Angestelltenverhältnis. Ich kann aber nicht behaupten, dass ich das wirklich verstanden hätte und ich kenne auch die zugrunde liegenden gesetzlichen Hintergründe nicht... Irgendwie habe ich damals rausgefunden, was ich machen musste - vielleicht hats mir auch jemand erklärt, ich weiß es nicht mehr.
aikido_1987 hat geschrieben:Wie läuft das, wenn ich ausgesteuert bin und erneut stationär komme? Dann kann ich zwar Rente beantragen, aber dann will mich ja die DRV zur Reha schicken und da kann ich ja nicht hin, weil ich stationär bin! Wird der Rentenantrag dann so lange nicht bearbeitet? Oder sehen die dann von einer Reha ab?
Du weißt ja normalerweise, wann du ausgesteuert wirst und da empfiehlt es sich dann natürlich, einigermaßen rechtzeitig die Rente zu beantragen (meinen Reha-Antrag habe ich ein halbes Jahr vorher gestellt - war davon ausgegangen, dass ich danach wieder arbeiten gehen würde). So wie ich das sehe: Wenn du daraufhin zur Reha geschickt wirst, zu dem Zeitpunkt aber gerade stationär bist, dann bist du momentan nicht rehafähig und kannst die Reha nicht antreten. Der Zeitpunkt würde dann verschoben werden auf irgendwann nach der Entlassung, es sei denn der Gutachter entscheidet aufgrund der Arztberichte aus diesem Klinikaufenthalt, dass eine Reha "sinnlos" ist und empfiehlt die Bewilligung der Rente auch ohne vorherige Rehamaßnahme. (Die Reha soll ja versuchen, deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Daher kann es sein, dass der Gutachter sich sagt: wenn die Behandler in dieser Klinik das nicht hinkriegen, dann kriegen die Behandler in der Rehaklinik das auch nicht hin.)

Ausgehend von meinen eigenen Erfahrungen würde ich sagen, dass du ALGI kriegst, bis zu die Reha antreten kannst bzw. bis zur (mutmaßlichen) Bewilligung der EM-Rente - natürlich nur, wenn du Anspruch hast, was ich mal annehme. Was ich nicht weiß, ist: Was passiert, wenn das ALGI bereits aufgebraucht ist, bevor der Bescheid kommt? Und das ist ja genau Sonnenscheins Problem. Wenn ich das richtig verstanden habe (aus den vorhergehenden Posts), kann man ALGII nicht beziehen, wenn man nicht wenigstens Teilzeit arbeitsfähig ist. Ich kann mir aber auch wiederum nicht vorstellen, dass man da wirklich überhaupt nicht finanziell abgesichert ist. Es gibt zwar Lücken im sozialen Netz, aber das wäre schon ein gewaltiges, wenn es so wäre.

Lg, Salvatore
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aikido_1987
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von aikido_1987 »

@Zarra
Danke für die beiden Links, so langsam kommt wieder Hoffnung auf, dass es auch ein Leben nach der Aussteuerung gibt.

Zitat aus Höhe des Arbeitslosengeldes: "Relevant ist, was der Arbeitslose zuletzt im Bemessungszeitraum (in der Regel die letzten 52 Wochen vor Arbeitslosigkeit) als Voll-Erwerbstätiger verdient hat. Es kommt nicht darauf an, was der Arbeitslose aufgrund der Minderung seiner Leistungsfähigkeit verdienen könnte."

Das klingt ja, als bekomme ich so viel Arbeitslosengeld, wie ich auch Lohn bekomme, oder sehe ich das falsch?

@Salvatore
Zitat: "meinen Reha-Antrag habe ich ein halbes Jahr vorher gestellt - war davon ausgegangen, dass ich danach wieder arbeiten gehen würde"
Das du wann wieder arbeiten würdest? Nach der Rente?


@Alle
Wie viel Euro wird ganz grob(!!!) geschätzt eine Rente betragen, für einen Menschen der erst 26 Jahre ist und noch nicht viele Jahre gearbeitet hat?! Kann man davon leben? Oder muss ich zusätzlich dazu Sozialhilfe beantragen?
Wie kann ich so schöne "Zitatfenster" machen, wir ihr das alle macht?

Vielen Dank für eure vielen Erklärungen
und liebe Grüße,
aikido
blueray

Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von blueray »

Das klingt ja, als bekomme ich so viel Arbeitslosengeld, wie ich auch Lohn bekomme, oder sehe ich das falsch?
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man von der Rente leben kann, die man mit 26 Jahren evtl. bekommt, es wurde ja nicht viel einbezahlt in die Rentenkasse. Das kann man mit Sicherheit aber auch ausrechnen lassen, Sozialverband VDK ist da die richtige Adresse.
Salvatore
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von Salvatore »

Hallo Aikido,

dass ich Rente beantragen würde, kristallisierte sich ja erst während der Reha heraus - als nämlich klar wurde, dass sie mich nicht arbeitsfähig entlassen. Ich hatte vorher die Hoffnung gehabt, dass nach der Reha wieder alles gut sein würde. :roll:

Zitate: Oben im Posting, neben dem Betreff des Beitrages gibt es einen Button "Zitieren"; wenn du vorher einen Teil des Textes markierst und dann den Button drückst, fügt er es in dein Posting ein.

Du kriegst doch jedes Jahr einen Rentenbescheid, gell? Wo drin steht, wie hoch deine Rente wäre... Das ist das, was du dann auch als EM-Rente kriegst. Es ist bei mir sch...wenig, ich schicke dir die Beträge per PN. Arbeitslosengeld ist auch nicht so hoch wie das Gehalt, es berechnet sich aber danach.

Lg, Salvatore
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aikido_1987
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Re: Was jetzt? Kein Arbeitslosengeld, keine Krankenversicher

Beitrag von aikido_1987 »

@Blueray
Danke für den Hinweis!

@Salvatore
Ich weiß überhaupt nicht, ob ich jemals einen Rentenbescheid bekommen habe, ich bin ja noch so jung. Aber da werde ich mal nachschauen...

Das zitieren von einem Beitrag habe ich jetzt verstanden, danke! Aber wie mache ich in mein Posting mehrere einzelne Zitate, so wie du das auch in deinem einen Posting gemacht hast?

Ich werde diesen Thread nochmal genau durcharbeiten und mir alles wichtige aufschreiben und dann werde ich zur Sozialarbeiterin der PIA gehen und das mit ihr besprechen.

Liebe Grüße
aikido
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