ÄZ, 3. Juli 2013
Reiserücktrittsversicherung gilt nicht für psychische Erkrankungen – Ärzte empört
Als „unhaltbaren Zustand und unerträgliche Diskriminierung“ hat der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN) ein Urteil des Amtsgerichtes München kritisiert, nach der Reiserücktrittsversicherungen die Zahlung bei psychischen Erkrankungen verweigern können. Das Gericht hatte entschieden, dass eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen der Versicherungen wirksam sei (Az.: 172 C 3451/13).
Reiserücktrittsversicherung gilt nicht für psychische Erkrankungen – Ärzte empört
Re: Reiserücktrittsversicherung gilt nicht für psychische Erkrankungen – Ärzte empört
ist doch völlig klar, psychische Erkrankungen sind nahezu alle bei Abschluss des Reisevertrags schon vorhanden bzw. bekannt.
Versicherungen sind nur dazu da UNVORHERSEHBARES zu regeln.
Man kann ja auch nicht eine Rechtschutz-Versicherungen erst abschließen wenn der Streitfall schon begonnen hat.
Pauline
Versicherungen sind nur dazu da UNVORHERSEHBARES zu regeln.
Man kann ja auch nicht eine Rechtschutz-Versicherungen erst abschließen wenn der Streitfall schon begonnen hat.
Pauline
Re: Reiserücktrittsversicherung gilt nicht für psychische Erkrankungen – Ärzte empört
> Man kann ja auch nicht eine Rechtschutz-Versicherungen erst abschließen wenn der Streitfall schon begonnen hat.
[schlaumeier]Man kann schon, aber die RSV zahlt bei dem Fall nichts.[/schlaumeier]
[schlaumeier]Man kann schon, aber die RSV zahlt bei dem Fall nichts.[/schlaumeier]
FönX
Bei riesigen Nebenwirkungen essen Sie die Packungsbeilage oder schlagen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Bei riesigen Nebenwirkungen essen Sie die Packungsbeilage oder schlagen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Re: Reiserücktrittsversicherung gilt nicht für psychische Erkrankungen – Ärzte empört
Ich finde Pauline hat schon Recht.
Eine Depression kommt ja auch nicht von Heut auf Morgen.
Außerdem, wer sagt denn, dass man trotz Depression nicht reisen kann?
Letztendlich kann eine derartige Reise auch wie Medizin auf den erkrankten wirken.
Letztendlich liegt dies auch nicht am ermessen des Reiseveranstalters.
Eine Depression kommt ja auch nicht von Heut auf Morgen.
Außerdem, wer sagt denn, dass man trotz Depression nicht reisen kann?
Letztendlich kann eine derartige Reise auch wie Medizin auf den erkrankten wirken.
Letztendlich liegt dies auch nicht am ermessen des Reiseveranstalters.
Re: Reiserücktrittsversicherung gilt nicht für psychische Erkrankungen – Ärzte empört
Doch, psychische Erkrankungen können auch aus heiterem Himmel auftreten.
Ich bin damals innerhalb von zwei Tagen schwer depressiv geworden - für mich ohne Vorwarnung. Hatte einen regelrechten Nervenzusammenbruch, von jetzt auf gleich, aus heiterem Himmel.
Psychische Erkrankungen können sehr wohl sehr plötzlich und akut auftreten! Ich habe allerdings auch eine Erkrankung aus dem bipolaren Spektrum, da ist es gar nicht ungewöhnlich, dass ein Switch innerhalb von einer Nacht auftreten kann. Und schließlich weiß nicht jeder, dass er eine Veranlagung in sich trägt...
Oder wie erklärt ihr euch z.B. auch plötzliche psychotische Zusammenbrüche? Soll man die voraussehen?
Oder weil ich einmal eine Phase hatte, muss ich dann selbst nach Jahren voller Gesundheit damit rechnen, dass sie von heute auf morgen wiederkommt? Dann müsste ja auch jeder körperlich Erkrankte, der mal einen Schub einer bestimmten Erkrankung hatte, keine Reiserücktrittsversicherung abschließen können.
Völliger Quatsch meiner Meinung nach, psychische Krankheiten sind NICHT per se vorhersehbar. Das kommt genau wie bei körperlichen Erkrankungen ganz auf den Einzelfall an!
Ich bin damals innerhalb von zwei Tagen schwer depressiv geworden - für mich ohne Vorwarnung. Hatte einen regelrechten Nervenzusammenbruch, von jetzt auf gleich, aus heiterem Himmel.
Psychische Erkrankungen können sehr wohl sehr plötzlich und akut auftreten! Ich habe allerdings auch eine Erkrankung aus dem bipolaren Spektrum, da ist es gar nicht ungewöhnlich, dass ein Switch innerhalb von einer Nacht auftreten kann. Und schließlich weiß nicht jeder, dass er eine Veranlagung in sich trägt...
Oder wie erklärt ihr euch z.B. auch plötzliche psychotische Zusammenbrüche? Soll man die voraussehen?
Oder weil ich einmal eine Phase hatte, muss ich dann selbst nach Jahren voller Gesundheit damit rechnen, dass sie von heute auf morgen wiederkommt? Dann müsste ja auch jeder körperlich Erkrankte, der mal einen Schub einer bestimmten Erkrankung hatte, keine Reiserücktrittsversicherung abschließen können.
Völliger Quatsch meiner Meinung nach, psychische Krankheiten sind NICHT per se vorhersehbar. Das kommt genau wie bei körperlichen Erkrankungen ganz auf den Einzelfall an!