Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

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Secret
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Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Secret »

Hallo Forianer,

ich war 1,5 Jahre auf Depression AU geschrieben und habe im Anschluss daran eine med. REHA gemacht aus der ich nun morgen als Arbeitsfähig entlassen werde.

Man hat mir dort empfohlen einen Antrag auf einen Grad der Behinderung zu stellen, das Antragsformular ist schon ausgefüllt.

Nach einem Telefonat mit meiner Schwester, die auch einen GdB wegen Psyche hat bin ich nun verunsichert. Sie rät mir den Antrag noch nicht zu stellen, übermorgen muss ich mich arbeitslos melden. Sie sagt, ich habe bessere Chancen Arbeit zu finden wenn ich den Antrag noch nicht stelle, sondern wenn ich später mal in Arbeit bin.

Ich habe noch mehrere Meinungen mit Für und Wieder gehört, ich bin 44 J. alt - bin ich da nicht zu jung um Prozente wegen früherer Altersrente zu "sammeln".

Wenn ich wüsste, ob ich nochmals daran erkranken werde oder das eine einmalige Sache mit der arbeitsunfähigkeit war wäre es für mich leichter eine Entscheidung zu treffen.

Mir scheint momentan es bring mir nicht viel. Habe nächste Woche einen Termin beim Hausarzt.

LG
Secret
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Secret
Rosenkranz
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Rosenkranz »

Hallo Secret

Ich würde es auf jeden Fall versuchen, meine Kollegin hat mir gesagt, das seit diesem Jahr das schon wieder anders gehandhabt wird was die Prozente anbetrifft und die Krankheiten selber (ihr Sohn war zur Reha). Weiß aber nicht inwieweit das auch für psysische Krankheiten gilt.

Ich selber habe 30 Prozent, allerdings nur 10 auf die Psyche, bin 50 Prozent gleichgestellt. Will aber versuchen das ich höhergestuft werde, eben wegen eher in Rente gehen.

Aufgrund der Gleichstellung habe ich einen besseren Kündigungsschutz, ist allerdings auch kein Freibrief, denn wenn du länger krank bist und keine Besserung in Sicht ist können sie dir auch kündigen. Wenn du richtig 50 Prozent hast bekommst du 5 Tage mehr Urlaub und bereits ab 30 % einen kleinen steuerlichen Vorteil, der sich mit den Prozenten erhöht. Der jetzige ist bei mir unbefristet, meiner Mutter ihrer ist befristet.

Ich meine was du hast hast du, schon wegen eher in Rente gehen, wenn wir es denn überhaupt so lange schaffen.

lg rosalie
Zarra
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Zarra »

Hallo Secret,

wenn ich eine Stelle suchen müßte und mir das auch nur eventuell irgendwie zutrauen würde, würde ich vermutlich erst mal zuwarten. (Für später sehe ich es anders.) Das Formale ist das eine, wen ein Arbeitgeber lieber einstellt ...

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Ich kopiere Dir mal Text/Links aus einem anderen Thread hier rein (da ging es um Schwerbehinderung, wohl nicht nur um Gleichstellung), vielleicht hilft es Dir bei der Entscheidungsfindung:

http://www.juraforum.de/lexikon/schwerb ... beitnehmer ; http://www.schwerbehindertenvertretung. ... h_pflicht/ (Du findest weitere, wenn Du mit "schwerbehinderung einladung vorstellungsgespräch" googelst.) Je nachdem, hättest Du also eventuell etwas mehr Chancen, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, wenn Du es angibst.

Ich würde allerdings davon ausgehen, daß Du eher weniger Chancen hast, die Stelle wirklich zu erhalten (außer der Arbeitgeber ist sehr sozial oder oder eingestellt ... - kann es geben, aber ich würde nicht damit rechnen) - denn wenn ein Arbeitgeber die Auswahl hat, wird er gerade bei "unklarem Grund" oder dem Wissen um die psychische Erkrankung vermutlich eher eine andere ähnlich qualifizierte Person einstellen. Daß Du die Stelle bei gleicher Qualifikation erhalten müßtest, hilft Dir wenig, weil man das in der Praxis seltenst begründen kann.

Mein letzter Stand, ob man die Schwerbehinderung angeben muß oder nicht, ist der, daß man es nicht muß (außer es besteht eine Selbst- oder Fremdgefährdung - z.B. Epilepsie bei einem Dachdecker); (http://www.juraforum.de/lexikon/schwerb ... sgespraech). Bei einer direkten Nachfrage im Vorstellungsgespräch fände ich das persönlich schwieriger; davon habe ich aber noch nie gehört. - Das andere ist, daß Du dann natürlich auch nicht die "Nachteilsausgleiche", z.B. 5 Tage mehr Erholungsurlaub, in Anspruch nehmen kannst.

Hinsichtlich des späteren höheren Kündigungsschutzes ist es übrigens egal. Und zunächst gilt eh die Probezeit unabhängig davon.

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Liebe Grüße,
Zarra
pero
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Registriert: 8. Apr 2011, 09:23

Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von pero »

Hallo Secret,
keiner verlangt von Dir das bei einer Bewerbung anzugeben, es sei den das die Behinderung offensichtlich eine Gefährdung oder einen offensichtlichen Ausschlussgrund darstellt.
Die Frage nach Behinderung ist, wie auch die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft, bei Einstellungsgesprächen nicht erlaubt und kann daher auch falsch beantwortet werden ohne das es später gegen einen benutzt werden kann.

Natürlich müsste ein Blinder die Behinderung bei einer Bewerbung als Pilot angeben weil das ein offensichtlicher Ausschlussgrund ist. Aber eine depressive Vorgeschichte hat in der Regel keinen Einfluss auf die Sicherheit im Büro oder Geschäft.

Daher macht es Sinn den Antrag zu stellen, dadurch kannst Du mehr Schutz bekommen.
Niemand verlangt von Dir die Behinderung IMMER anzugeben.

Also gehst Du mit dem Antrag erstmal kein Risiko ein.

lg
pero
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Tonja
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Tonja »

hallo secret,

so wie pero schreibt ist es. du musst das bei einer bewerbung nicht angeben, auch nicht wenn du den job dann hast.allerdings kann der arbeitgeber dir die vergünstigungen auch erst dann gewähren wenn er was davon weis.

da firmen und behörden oft quoten für befristete haben,kann es auch helfen,diese quoten mit einer angabe zu erfüllen und strafausgleichszahlungen zu vermeiden.man kann es pauschal nicht sagen,ich würde es vom gefühl und dem eindruck abhängig machen,ob es dir eher nützt oder schadet.

viele grüsse tonja
Zarra
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Zarra »

Hallo Secret,

vielleicht noch ein Aspekt neben diversen praktischen Überlegungen und den sog. Nachteilsausgleichen:

Jede/r ist zwar anders gestrickt und manche haben da vielleicht auch die nötige Souveränität, aber u.U. macht es auch etwas mit Dir (und Deinem Selbstwertgefühl), einen GdB da so schwarz auf weiß bestätigt zu sehen. Und vor Vorstellungsgesprächen braucht man andere Bestätigungen ...

(Wenn Du das Papier ggf. einfach abheften kannst, ist es gut; wenn es Dich voraussichtlich beschäftigen wird ...)

Zarra
Secret
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Secret »

hallo zusammen,

danke für eure antworten. gestern war ein langer tag, mein letzter in der REHA und hat mir noch einmal Kraft und Zuversicht gegeben.

heute war ich bei der Agentur für Arbeit, ich warte erst mal ab da ich noch unsicher bin. denn nachholen kann ich es immer noch.

LG
Secret
LG

Secret
Twinkle
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Twinkle »

hallo!

jetzt muss ich doch was dazu sagen, denn es sind hier leider ungenaue aussagen getroffen, die fatale folgen haben können.

grundsätzlich muss man die schwerbehinderung nicht angeben, das ist aber eben auch nur grundsätzlich und nicht immer. es gilt klar:
"Eine Schwerbehinderung (GdB mind. 50) muss nur angegeben werden, wenn sie die berufliche Tätigkeit einschränkt."

sollte also die behinderung nicht angegeben werden, es aber nachher mal rauskommen und der arbeitgeber lässt es auf einen rechtsstreit ankommen, schaut es für den arbeitnehmer mager aus. bei einer depression ist davon auszugehen, dass sie die tätigkeit einschränkt. dazu gibt es auch urteile.

bitte unbedingt vorsicht bei solchen sachen. im zweifelsfall eine wirkliche rechtsauskunft einholen!!! wenn man nur die halbe wahrheit weiß, kann es übel ausgehen, unwissenheit schützt vor strafe nicht.

gruß
twinkle
pero
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von pero »

Der Beitrag ist mir zu ungenau und zu negativ.
Der macht Angst ohne dafür belastbare Informationen zu benennen.
Das ist ein recht komplexes Thema, da müssen schon Fakten auf den Tisch.


Guggst Du:

http://www.talentplus.de/arbeitnehmer-b ... index.html


Der zentrale Punkt ist eine mögliche Eigen- oder Fremdschädigung aufgrund einer Behinderung.
Und die ist bei einer Depression für mich nur bei aussergewöhnlich Emotionalen Belastung vorhanden.

Also vielleicht als Arzt auf einer Kinderkrebsstation, nicht aber bei "normalen" Büro oder Werkhallen Arbeitsplätzen.

lg
pero
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Twinkle
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Twinkle »

"Das ist ein recht komplexes Thema, da müssen schon Fakten auf den Tisch."

genau pero, deshalb habe ich das oben dazu geschrieben. deine aussage war definitiv nur auf die positiven möglichkeiten ausgelegt. damit ist keinem geholfen, wenn es um das recht geht, denn dazu gehört die andere seite genau so, auch wenn es angst macht.

zitiere dann bitte auch die ganze aussage des von dir angebrachten links, in dem nämlich genau darauf hingewiesen wird, was ich auch gesagt habe.

"Der Arbeitgeber muss in jedem Falle informiert werden, wenn sich die Behinderung einschränkend auf die Tätigkeit auswirkt. Dies gilt besonders wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht. Dabei ist es nicht notwendig, die genaue Diagnose der Erkrankung mitzuteilen. Wer sich verunsichert fühlt, kann sich vor dem Gespräch an die Schwerbehindertenvertretung oder den Betriebs- oder Personalrat wenden und um Unterstützung bitten. Auch die Integrationsfachdienste bieten schwerbehinderten Menschen ihre Hilfe an."

fakt, eine rechtsberatung ist da angebracht, bevor man sich auf eine interpretierte wahrheit verläßt.

aber war klar, dass es dir nicht gefällt, wenn jemand deine aussage ergänzt.
Twinkle
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Twinkle »

ach ja, nochwas!

pero schreibt:
"Die Frage nach Behinderung ist, wie auch die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft, bei Einstellungsgesprächen nicht erlaubt und kann daher auch falsch beantwortet werden ohne das es später gegen einen benutzt werden kann."

in dem letzten beitrag wird jedoch auch von pero der link von REHADAT als richtig angegeben, in dem ganz klar steht, dass diese frage NICHT GEKLÄRT ist und bisher von den zuständigen gerichten heftig diskutiert wird. also ist peros aussage schlichtweg nicht richtig!

bitte unbedingt vorsicht!

gerade wenn es um rechtliches geht, kann man sich nicht einfach auf aussagen "dem hören nach" verlassen. da sollte man sich professionellen rat holen.
pero
Beiträge: 970
Registriert: 8. Apr 2011, 09:23

Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von pero »

Hallo Twinkle
Ich habe nichts gegen fachlich Ergänzungen, aber dann bitte auch mit Fakten.

>jetzt muss ich doch was dazu sagen, denn es sind hier leider ungenaue aussagen getroffen, die fatale folgen haben können.

Welche Aussage ist gemeit? Mit so einer Äusserung werden pauschal alle vorherigen Aussagen in Frage gestellt.

>grundsätzlich muss man die schwerbehinderung nicht angeben, das ist aber eben auch nur grundsätzlich und nicht immer. es gilt klar:
>"Eine Schwerbehinderung (GdB mind. 50) muss nur angegeben werden, wenn sie die berufliche Tätigkeit einschränkt."

Stimmt, aber was ist den bitte eine berufliche Einschränkung? Könntest Du beschreiben unter welchen Umständen vom Grundsatz, also von der 95% Regel, abgewichen wird?


>sollte also die behinderung nicht angegeben werden, es aber nachher mal rauskommen und der arbeitgeber lässt es auf einen rechtsstreit ankommen, schaut es für den arbeitnehmer mager aus.

Auch hier lese ich nur eine wage Drohung, ohne Fakten

>bei einer depression ist davon auszugehen, dass sie die tätigkeit einschränkt.

Eine pauschale unspezifische Aussage. welche Tätigkeit? Pauschal alle Erwerbstätigkeiten?

>dazu gibt es auch urteile.

Und was steht in den Urteilen?

>bitte unbedingt vorsicht bei solchen sachen. im zweifelsfall eine wirkliche rechtsauskunft einholen!!!

100 % Richtig. Das würde ich ohne Kommentar auch so stehen lassen.


>wenn man nur die halbe wahrheit weiß, kann es übel ausgehen, unwissenheit schützt vor strafe nicht.

Auch richtig, aber das baut doch nur Ängste auf.
Was ist den bitte übel ausgehen?
Das schlimmste was passieren kann ist das ein Arbeitsvertrag ungültig erklärt wird. Was ist daran so schlimm wenn man bei anderer Vorgehensweise diesen Vertrag nicht bekommen hätte?

Und welche Strafe droht den hier? Wir sprechen vom Arbeitsrecht und da gibt es keine Strafen.

Ich gebe gerne zu das ich zu einem Teil auch ein Erbsenzähler bin und das ich auch Züge von Rechthaberei an mir entdecke.
Aber ich lasse mich jederzeit von Fakten überzeugen.

Für mich geht es in diesem Forum um Hilfe und das ist für mich sachliche Information und nicht nebulöse Angstmacherei.

In dem Beitrag habe ich nur eine klare und richtige Aussage gefunden, aber vieles unspezifisches was nur Angst auslöst.
Angst ist ein schlechter Ratgeber. Angst lähmt, das ist nicht gut und darum habe ich den Beitrag kommentiert.

lg
pero
Was die Raupe Ende der Welt nennt, nennt der Rest der Welt Schmetterling.
Twinkle
Beiträge: 179
Registriert: 28. Mär 2003, 15:55

Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Twinkle »

ich habe meine infos dazu gegeben und mehr werde ich auch nicht tun.

angstmacherei ist das definitiv nicht, aber eben auch nicht, menschen in sicherheit wiegen wo keine ist.
flora80
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Registriert: 24. Mär 2003, 18:48

Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von flora80 »

Hallo Twinkle,

danke für deine Ergänzungen! Ich finde sie sehr informativ und hilfreich!

Flora
pero
Beiträge: 970
Registriert: 8. Apr 2011, 09:23

Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von pero »

Okay dann also so,
mit Aktenzeichen des höchsten deutschen Arbeitsgerichts.

Das BAG hat am 07.07.2011 (Az.: 2 AZR 396/11) entschieden, dass die Anfechtung und die Kündigung eines Arbeitsvertrages wegen der falschen Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung bei der Einstellung unzulässig ist, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrages nicht ursächlich war.


Die Familienplanung geht Arbeitgeber nichts an. Die Frage: „Sind Sie schwanger?“ ist beim Vorstellungsgespräch verboten. Das gilt sogar dann, wenn die Bewerberin die Arbeit als Schwangere zunächst nicht ausüben darf. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter gaben einer Frau Recht, die behauptet hatte, sie sei nicht schwanger (Az. 2 AZR 621/01). Als sie die Schwangerschaft ein paar Wochen später meldete, setzte der Arbeitgeber sie vor die Tür. Begründung: Der Arbeitsvertrag sei wegen arglistiger Täuschung nichtig. Falsch, urteilten die Bundesrichter. Die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig. Wenn ein Arbeitgeber sie dennoch stellt, darf die Bewerberin lügen.

Und dazu jetzt noch eine halbstaatliche Quelle zu diesem Thema:

http://www.test.de/Bundesarbeitsgericht ... 9-2082989/

Und jetzt bitte ich um Wiederlegung, bitte mit belegbaren Fakten und nicht mit Hinterzimmerparolen.

lg
pero

(Ja, ich bin ein Pedant wenn es um wichtige Informationen und Glaubwürdigkeit geht.)
Was die Raupe Ende der Welt nennt, nennt der Rest der Welt Schmetterling.
Twinkle
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von Twinkle »

hallo pero!

du kapierst es wirklich nicht, gell.

ich habe hier informationen gegeben die ich für sehr wichtig halte.

solltest du damit nicht klar kommen, ist es definitiv dein problem, das du ja offensichtich immer wieder hier im forum hast.

gruß
twinkle
pero
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Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro und Contra

Beitrag von pero »

Was verstehe ich den bitte nicht?
Welche belastbaren Informationen habe ich übersehen?

Ich habe meine in Frage gestellten Aussagen mit überprüfbaren Fakten belegt, bitte sage mir doch was daran falsch ist.

Aber ich ich räume gerne ein das ich ein Problem mit nicht haltbarem Halbwissen habe.

Gruß
Pero
Was die Raupe Ende der Welt nennt, nennt der Rest der Welt Schmetterling.
Bogey
Beiträge: 136
Registriert: 7. Mai 2016, 07:33

Re: Antrag auf Grad der Behinderung wegen Depression - Pro u

Beitrag von Bogey »

@pero hat den aktuellen Stand doch richtig gestellt: Lügen ist erlaubt.
Insofern ist der Schwerbehinderte durch die Hintertür arbeitsrechtlich gegen Diskriminierung geschützt.
Andererseits: Reicht Depri überhaupt für 30%???
Mein Antrag läuft sei April, ich habe noch “Bandscheibe“ + Star.
Bin mal gespannt.
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