Noch ne Frage zu Widerspruch gg.MDK-Bescheid

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Elly50
Beiträge: 191
Registriert: 30. Okt 2009, 12:27

Noch ne Frage zu Widerspruch gg.MDK-Bescheid

Beitrag von Elly50 »

Hi, muss Euch nochmal um Erfahrungsberichte bzw. Rat/Formulierungshilfe bitten, denn ich habe MORGEN einen Termin beim Hausarzt zur Formulierung eines Widerspruchs gg.die angebliche ARBEITSFÄHIGKEIT, die der MDK befunden und damit das Krankengeld eingestellt hat.
Hauptgrund ist lt. Gutachten, dass ich es schaffe eine Fortbildung zu machen (HEIMstudium mit freier Zeiteinteilung, vorgesehen für Vollberufstätige mit einem Höchstlernaufwand von 8 Stunden die Woche!, wobei ich keine Zeitvorgaben für die Dauer der Fortbildung habe, d.h. muss nicht jede Woche was machen!)-das zeige, dass ich auch wieder arbeiten könne ("volles Leistungsbild")

Alleine wegen der fortdauernd geminderten Schlafqualität empfinde ich das nicht so, auch ist meine ambulante Therapie mit dem Ziel mich beruflich wieder zu orientieren und ausreichendes Selbstbewusstsein zu erlangen noch nicht abgeschlossen.

Der ARZT erwartet von mir eine VORFORMULIERUNG, ich soll ihm Stichworte/Argumente/Symptome liefern/vorformulieren.

Da ich sowas noch nie gemacht habe, tue ich mich schwer.
Musstet Ihr sowas mal machen?
Hat jmd. Tipps, wie ich das für den Arzt schreiben könnte?

Ellendur
Regenwolke
Beiträge: 2214
Registriert: 15. Apr 2006, 12:46

Re: Noch ne Frage zu Widerspruch gg.MDK-Bescheid

Beitrag von Regenwolke »

Hallo Elly,

sollst du denn richtig den Widerspruch schon formulieren oder reicht die Auflistung deiner Symptome und die Erklärung, wieso das Heimstudium keiner vollen Beschäftigung entspricht?

Ich würde an Deiner Stelle deine Symptome genau und vollständig für den Arzt aufschreiben und zum Heimstudium dann nochmal erklären, wie der konkrete Aufwand aussieht - so wie Du es hier beschrieben hast: nur soviel, wie geht; freie Zeiteinteilung, höchstens acht Stunden die Woche, usw.

Wie dir an anderer Stelle Blautopas schon geschrieben hat, reicht es aber auch erstmal, den Widerspruch innerhalb der Frist unbegründet einzureichen mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird. Damit verschaffst du Dir etwas Zeit, um dich ggf. anderweitig (z. B. bei einem Sozialverband) nochmal beraten zu lassen.
Und Falls Du zunächst nur den Bericht des Hausarztes beilegst und zu einem späteren Zeitpunkt eine neue fachärztliche Bescheinigung einholen kannst, kannst du diese sicherlich eh noch nachreichen.

Mit einer genauen Formulierung kenne ich mich leider nicht aus.

Viel Glück!
Wolke
Elly50
Beiträge: 191
Registriert: 30. Okt 2009, 12:27

Re: Noch ne Frage zu Widerspruch gg.MDK-Bescheid

Beitrag von Elly50 »

Ja, irgendwie gehts schon um Vorformulierung, eine Stichwortliste mit den aktuellen Symptomen hat der Hausarzt am Freitag schon gekriegt.
Er hat z.Zt. die Praxis immer so voll, dass halt nicht viel Zeit bleibt.
Deshalb soll ich das wohl vorbereiten.
Für mich hab ich schonmal einen Widerspruch gemacht mit dem Vermerk "Begründung kommt nach" und Forderung kompletter Akteneinsicht, sprich Kopien weiterer Unterlagen, die evtl. Entscheidungsgrundlage waren, denn ich habe zwar das Gutachten des MDK, aber das beruft sich wiederum auf ein mir unbekanntes Telefonat bzw. eben auf "die Aktenlage".

???? Mir brummt der Schädel, weiß einfach nicht richtig, wie anfangen!
E.
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