wer weiss DAS?

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krisrena
Beiträge: 32
Registriert: 29. Apr 2010, 07:10

wer weiss DAS?

Beitrag von krisrena »

Hallo liebe Forumsmitglieder

Da zur Zeit in mir eine riesengroße Verunsicherung besteht, tauchen immer wieder neue Fragen auf, auf die ich keine beantwortung finden kann. Wer kann zu Folgender Frage was sagen?
Da ich ja von der KK aufgefordert wurde, einen Rehaantrag zu stellen, werde ich das auch bald machen. Wie es aussieht, werde ich wohl für meinen ausgeübten Beruf nicht mehr arbeitsfähig werden. Sollte dann aber das Gutachten der Reha aussagen, dass ich noch 3-6 Std. für den allgem. Arbeitsmarkt tauglich sein soll/bin, bekomme ich dann nur die Hälfte von EM Rente / ALG? Da ich jetzt 57,5 Jahre alt bin,habe ich echt Angst davor, nach 38 Arbeitsjahren mit so wenig Geld da zu stehen.
Vielen Dank für AW.
liebe Grüße
SisterGoldenHair
Beiträge: 1485
Registriert: 2. Aug 2007, 14:23

Re: wer weiss DAS?

Beitrag von SisterGoldenHair »

... soweit ich weiß... 3 bis unter 6 bedeutet die halbe EM-Rente.

falls Du arbeitslos bist, müßte dann geprüft werden, ob es eine Teilzeitstelle entsprechend Deinem Restleistungsvermögen bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit gibt, wenn nicht müßte es dann (derzeit noch?) die volle EM-Rente geben, die so genannte Arbeitsmarktrente.

solltest Du als voll leistungsfähig für den allg. Arbeitsmarkt eingestuft werden, d.h. 6 Std.+ und arbeitslos sein, müßtest Du "das normale ALG" bekommen.

bist Du für Deinen ursprünglichen Beruf b.u. = unter 3 Std. und für den allg. Arbeitsmarkt 6 Std. + bekommst Du bei Berufsschutz = je höher die Quali, desto höher der Schutz z.B. als *Meister* auch die halbe EM-Rente, da vor *61 geboren. wenn man keine Fachausbildung/bes. Quali hat, heißt es einfach, daß man auf eine weniger qualifizierte Tätigkeit verwiesen werden kann, auch wenn man vor 61 geboren ist.

... bei Deinem "fortgeschrittenen Alter" würde ich mal vorsichtig optimistisch davon ausgehen, daß sie Dich nicht mehr so arg quälen werden mit irgendwelchen "berufsfördernden Maßnahmen" o.ä. aber heute weiß man ja nicht mehr, was sie sich noch alles einfallen lassen..........

LG
Ulli


***

"die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern, dass er nicht tun muss was er nicht will"

:o)



(Jean-Jacques Rousseau)
krisrena
Beiträge: 32
Registriert: 29. Apr 2010, 07:10

Re: wer weiss DAS?

Beitrag von krisrena »

hallo Ulli

Ich habe einen Diplomabschluß (Lehrerin), aber in den letzten 20 Jahren als Therapeutin für psychisch Kranke (ja,ja....)
gearbeitet. Bin nicht gekündigt, halt über 7 Monate AU.
Was denkst Du?
liebe Grüße
SisterGoldenHair
Beiträge: 1485
Registriert: 2. Aug 2007, 14:23

Re: wer weiss DAS?

Beitrag von SisterGoldenHair »

.... ich glaube, wir sind uns in einem Thread kürzlich schon mal begegnet...

öhhmm, ich bin jetzt auch nicht so die ganz große "Fachfrau" was so die div. Modalitäten betrifft.

um die Reha wirst Du wahrscheinlich nicht herum kommen - soweit ich weiß, müssen einen die KK dazu auffordern, und dieser Aufforderung ist bei Vorgabe einer Frist Folge zu leisten. es sei denn, ein Behandler attestiert Dir, daß Du nicht rehafähig bist. aber wie es dann weitergeht, weiß ich nicht.

für den Fall der Reha würde ich versuchen, im Vorfeld eine "gute" Klinik ausfindig zu machen, Deine Ärzte können Dir dabei evt. behilflich sein, und für den Antrag um eine best. Klinik bitten. ob das klappt ? bei mir hat es nicht geklappt... ich bin da ziemlich blauäugig, unaufgeklärt und am Ende meiner Kräfte rein getappt....

es wird ja immer wieder betont, wenn man psych. Probs hat, soll man nicht im sozialen Bereich arbeiten - also werden sie in Deinem Fall möglicherweise Dich für den Beruf als b.u. befinden und raten, an dem Arbeitsplatz nicht mehr zu arbeiten. je nachdem wie das Ergebnis der Reha wäre, würde evt. Dein AG vor die Frage gestellt, ob er Dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, bzw. evt. auch eine Teilzeitstelle.

alle weiteren Ideen wären jetzt aber Zukunftsmusik... und falls Du in die Reha mußt oder darfst, wie mans nimmt... solltest Du jetzt vielleicht nur mal an die ersten Schritte denken, nicht an die letzten.

Wie es in Deinem Fall mit der Quali aussieht, kann ich nicht beurteilen. ich könnte mir aber vorstellen, daß diese Schutzregelung der früheren B.U. für Dich greift.

Ich weiß jetzt nicht mehr...
falls Du noch keinen GdB hast (Versorgungsamt) würde ich mich darum mal kümmern. allein aus psych. Gründen ist es nach meiner Erfahrung aber ziemlich schwierig, einen GdB zu bekommen, mit dem man was anfangen kann. ich hatte erst 20, dann 30... und damit kann ich NICHTS anfangen. ab GdB 50 oder 60 kann man auch früher in Rente (noch)

schau doch mal nach in Deiner Renteninformation - da steht auch drin, wann Du frühestens in Rente kannst mit wieviel Abschlägen.

ahhh ja, jetzt weiß ichs wieder - Du warst auch beim VdK...........

wie ich letztens schon sagte - es geht in erster Linie darum, daß es Dir mal besser geht. würdest Du aus Reha arbeitsUNfähig entlassen, bekommst Du noch Krankengeld.
Wenn das ausgeschöpft ist, bekommst Du was vom Arbeitsamt. bis dahin bist Du bald 60 und es ist Land in Sicht. Mach Dich nicht verrückt, das schaffst Du noch. es geht immer weiter. am wichtigsten ist, was DU willst und noch kannst, und wie es DIR geht.

Rein theoretisch wäre es ja auch möglich, daß sie in der Reha für eine EM-Rente plädieren, und dann hättest Du Dich ganz umsonst aufgeregt ;o)

LG
Ulli

EDIT - ja, und mein Favorit, wenn alles ganz schlecht läuft, ist halt die Psychiatrie. Ich hatte da wirklich mal Glück, war gut aufgehoben, und hatte viel Zeit, mich zu stabilisieren. war absolut kein Vergleich zur Reha..............


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elas
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Registriert: 12. Mär 2009, 16:50

Re: wer weiss DAS?

Beitrag von elas »

krisrena,

zu Deiner ursprünglichen Frage kann ich leider nichts sagen, da als Beamtin (mittlerweile Hauptschullehrerin a.D.) alles anders war.

Einen von Ulli erwähnten Gesichtspunkt möchte ich aber unbedingt herausheben.

Das mit dem Schwerbehindertenausweis. Klingt schrecklich, ich weiß, aber dieses Papier kann Dir gute Dienste leisten, eben auch dass frau früher in Rente kann damit.

Ich glaube, bei mehr als 50%.

Bei einer psychischen Störung alleine gibt es nicht soviele Prozente. Aber ich schätze einmal, Du wirst vielleicht aufgrund Deines Alters doch auch das eine oder andere Wehwehchen haben. Da kann sich ganz schön was summieren.
Also, alle Körperkrankheiten angeben bei der Antragstellung: Allergien, Bluthochdruck, schwankender Blutdruck, Rückenleiden, Gelenke, Arthrose, menopausale Beschwerden etc. etc.......weiß der Kuckuck, weswegen menschlein so in ärztlicher Behandlung sein kann

Herzlich elas


sogar Fehlsichtigkeit (Brille) etc., a
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krisrena
Beiträge: 32
Registriert: 29. Apr 2010, 07:10

Re: wer weiss DAS?

Beitrag von krisrena »

Ihr Lieben
Vielen Dank für die AW-en.
Ich empfinde die Zeit jetzt wirklich als sehr belastend und da ist ein Feedback oder Rat hier aus dem Forum wirklich wohltuend.

Vom Versorgungsamt habe ich im März 30% GdB bekommen. Diese sind den psychischen Erkrankungen zugeordnet.
Ob die anderen , jetzt noch festgestellten Erkrankungen: Schwindelanfälle und Bluthochdruck für weitere 20% taugen, muß ich bezweifeln. Habe es aber noch nicht beantragt.
liebe Grüße
SisterGoldenHair
Beiträge: 1485
Registriert: 2. Aug 2007, 14:23

Re: wer weiss DAS?

Beitrag von SisterGoldenHair »

... einfach einen "Verschlimmersungsantrag" stellen, mehr als nein können sie nicht sagen... Hochdruck ist ja nun mal nicht so easy... aber wie sie die einzelnen Krankheiten zusammenrechnen, blieb meiner Erkenntnis bisher leider verschlossen...

... daß ich vor ein paar Jahren auf dieses Forum gestoßen bin, war für mich auch sehr hilfreich...

LG


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gelberosen
Beiträge: 560
Registriert: 26. Jul 2003, 08:20

Re: wer weiss DAS?

Beitrag von gelberosen »

Hallo Heintflorian,
wollt enfach mal fragen, ob es bei dir etwas neues gibt und wie es dir geht?
die Besserung
krisrena
Beiträge: 32
Registriert: 29. Apr 2010, 07:10

Re: wer weiss DAS?

Beitrag von krisrena »

Hallo

Es gibt eigentlich (noch) nichts Neues. Ich habe einen Termin in einem Rentenbüro, wo ich alle anstehenden Unklarheiten ansprechen will. Was ich definitiv weiss ist, dass bei allen vor 1961 Geborenen ein gewisser Berufsschutz stehen kann. Sollte dieser in meinem Fall greifen, wird nur noch die Hälfte der vollen EM-Rente gezahlt!!!!!
Der Rehaantrag wird von meiner Ärztin erst ein paar Tage vor Terminablauf der 10 Wochenfrist gestellt.
liebe Grüße
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