halbe Erwerbsminderungsrente /Hinzuverdienst

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BD
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halbe Erwerbsminderungsrente /Hinzuverdienst

Beitrag von BD »

Hallo,

bin schon lange depressiv, habe meine arbeitszeit daher schon zweimal reduziert. Jetzt wo ich auf 4 h reduziert habe, habe ich gleichzeitig einen Antrag auf eine halbe Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich möchte mich nicht voll berenten lassen, da ich gerne arbeite und auch weiterhin rauskommen will, aber eben reduzierter.

Weiß jemand ob es stimmt, dass die Hinzuverdienstgrenze bei 1079 EUR liegt?. Dann dürfte ich ja gar nich viel nebenher verdienen.

Dann noch die Frage: Kann der ARbeitgeber kündigen, auch wenn ein Rentenverfahren läuft? Kann man überhaupt so einfach wg. Krankheit gekündigt werden auch wenn man schon 20 Jahre bei der Firma ist (ööfentlicher Dienst)?

Ziemlich viele Fragen aber vielleicht weiß ja jemand einen Rat.

Wie lange kann es dauern bis die Rente bewilligt ist?

Ich gehe derzeit 4 h arbeiten, bin aber krankgeschrieben, weil selbst das derzeit nicht ging. Evtl. würde ich noch einen Tag weniger gehen, aber eigentlich möchte ich das nicht jetzt schon festlegen, wo ich noch keinen Bescheid der Rente habe.

Grüße
Waldsee
270792
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Re: halbe Erwerbsminderungsrente /Hinzuverdienst

Beitrag von 270792 »

Hallo Waldsee!

> Weiß jemand ob es stimmt, dass die Hinzuverdienstgrenze bei 1079 EUR liegt?

Hier

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... lle_faelle

steht dazu:
S. 15:

"Die Hinzuverdienstgrenzen werden für jeden Erwerbsminderungsrentner individuell ermittelt; sie sind unter anderem von Ihren in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielten Bruttoarbeitsverdiensten abhängig. Ihre Rentenversicherung gibt Ihnen hierzu gern Auskunft."

S. 17:

"Hinzuverdienst bei teilweiser Erwerbsminderung
Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es ebenfalls unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen.
Sie sind maßgebend dafür, ob die Rente
> in voller Höhe,
> zur Hälfte oder
> überhaupt nicht mehr gezahlt wird.

Mindesthinzuverdienstgrenze bei Renten wegen
teilweiser Erwerbsminderung
Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Vollrente 881,48 EUR 781,98 EUR
1/2-Rente 1 073,10 EUR 951,98 EUR

http://www.bmas.de/portal/3624/property ... e__767.pdf

S. 17/18 und 26

Im Rentenbescheid steht genau drin, wieviel man hinzuvedienen darf. Ansonsten mal ausrechnen lassen, die Rentenversicherung ist per Sozialgesetzbuch 1 § 13-15 zur Beratung, Aufklärung und Auskunft verpflichtet.

Liebe Grüße

Annette
Nichts im Leben ist hoffnungslos traurig; selbst eine Träne, die die Wange hinabrollt, kitzelt.
68
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Registriert: 1. Mär 2010, 12:00

Re: halbe Erwerbsminderungsrente /Hinzuverdienst

Beitrag von 68 »

Hallo Waldsee,

im öffentlichem Dienst bist Du nach 15 jähriger Zugehörigkeit unkündbar.

Viele Grüße,
Schneeball
BD
Beiträge: 1136
Registriert: 24. Feb 2007, 10:55

Re: halbe Erwerbsminderungsrente /Hinzuverdienst

Beitrag von BD »

Hallo,

das habe ich auch schon mal gehört, dass man dann unkündbar ist, aber auch bei Krankheit?

Kann ich das irgendwo nachlesen?

Grüße
Waldsee
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