Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Antworten
Elly50
Beiträge: 191
Registriert: 30. Okt 2009, 12:27

Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Beitrag von Elly50 »

Hallo, vielleicht könnt Ihr mir mit ein paar Infos helfen.
Ich bin jetzt durchgängig seit 22.10.09 krankgeschrieben, seit 5 Wochen in der Wiedereingliederung, die z.Zt. bis 2.5. bewilligt ist/vom Arzt aus läuft, ich habe aber lzt.Woche wg.längerer Kündigungsfrist mit 8.4. zum 30.6. gekündigt und um einen Auflösungsvertrag gebeten, der für Mai Ende des Monats gemacht werden soll. Der Arbeitgeber hätte gerne, dass ich möglichst lange noch den Monat im Rahmen der Wiedereingliederung arbeite, der Arzt weiß Bescheid, hat aber gemeint, ich soll gucken, wie lange ich es noch schaffe und die Wiedereingl. noch nicht beendet - ich würde gerne spätestens Ende nächster Woche die Biege machen. Hab auch noch Überstunden genug, um bis in den Mai hinein freigestellt zu werden, Urlaub verfällt wohl, weil ich ja noch krank bin.

Nun krieg ich trotz Nachfragen bei Ämtern und Krankenkasse nicht richtig raus, wie's weitergeht und ob ich mich, obwohl weiterhin Krankengeldbezieher, jetzt schon beim Arbeitsamt melden müsste. Wenn ich wieder gesund bin, will ich mir schon neue Arbeit suchen, aber noch nicht jetzt. Andererseits ist die jetzige Arbeitsstelle stark krankheitsfördernd, auch aus Sicht der Ärzte, warum muss ich dann noch hin?
Könnt Ihr mir raten?
LG, Ellendur
SisterGoldenHair
Beiträge: 1485
Registriert: 2. Aug 2007, 14:23

Re: Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Beitrag von SisterGoldenHair »

Hallo Ellendur,

hmm, mal etwas cooler betrachtet - wenn Du dort eh die Biege machen willst, oder gar die Arbeitsstelle dazu beigetragen hat/beiträgt daß Du krank bist, sehe ich jetzt keine bes. Veranlassung dort noch auszuharren bis zur bitteren Neige.

Wenn klar ist, daß Du auf welche Art auch immer, Deine Arbeit "verlierst", solltest Du für alle Fälle umgehend beim Arbeitsamt vorsprechen. sicher ist sicher. dann kann Dir nachher keiner sagen, Du hast Dich nicht gekümmert.

wenn Du selbst gekündigt hast, solltest Du Dich um eine ärztliche Stellungnahme bemühen, daß Du diesen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen kannst. wenn dieser Job ein hohes Potenzial an krankmachenden Faktoren hat, dürfte dies ja einfach zu regeln sein.

wenn man selbst kündigt, bekommt man sonst u. U. eine Sperre. es kann aber nicht sein, daß Du nun für Deine Krankheit ein weiteres Mal bestraft wirst.

Wie das behörden/krankenkassentechnisch aussieht, kann ich natürlich nicht sagen - aber mit halbwegs gesundem Menschenverstand (der allerdings öfters mal von der Norm oder vom "Recht" abweicht) würde ich sagen, wenn Du (noch) krank bist, kann kein Mensch und keine Behörde dieser Welt Dich zwingen, dort zu bleiben. es sei denn, Du hast Deinen AG so lieb, daß Du ihm Deine (sicher geringe) Energie noch bis zum letzten Tag schenken willst.

solltest Du Angst haben vor Gerede... das passiert in einem solchen Fall wahrscheinlich sowieso, davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen.

was das AA betrifft - es wäre möglich, daß Du dort zum ärztlichen Dienst mußt. aber es wäre durchaus möglich, daß sie Dich nicht gleich mit Anforderungen bombardieren. im Übrigen kann man auch als Arbeitsloser Krankengeld beziehen. aber natürlich bezahlen sie das arbeitslosen Kranken nicht so gerne... wie sie überhaupt inzwischen wohl nicht mehr so gerne Krankengeld zahlen... wichtig ist außerdem, daß Du Behandler hast, die hinter Dir stehen, und dies scheint ja so zu sein. das ist Gold wert.

Laß Dich nicht entmutigen !

LG
Ulli


***

"die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern, dass er nicht tun muss was er nicht will"

:o)



(Jean-Jacques Rousseau)
Espresso
Beiträge: 6
Registriert: 22. Mär 2010, 14:29

Re: Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Beitrag von Espresso »

Hallo Ellendur,

ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir war: In der Zeit, in der ich nach der Kündigung (die allerdings nicht von mir, sondern vom Arbeitgeber ausging) Krankengeld bezog, war ich seitens der Arbeitsagentur "ausgesteuert", d.h. ich existierte für sie sozusagen nicht, da ich in dieser Zeit ja nicht vermittelbar war und statt ALG I Krankengeld bezog.

Dennoch würde ich Dir dringend raten, unmgehend persönlich zu Deiner Agentur für Arbeit zu gehen und Dir genau sagen zu lassen, wie Du Dich verhalten musst, damit Dir auch später kein finanzieller Schaden entsteht.

Ich habe das damals auch gemacht, man hat mich sehr kompetent und freundlich beraten und ich habe mich dann am Tag nach Krankschreibungsende wieder persönlich arbeitslos gemeldet, so dass erst dann die Zahlung von ALG I begann. Zum ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur musste ich im Anschluss an meine Krankheit nicht und mein Arzt sagte, dass das auch sehr selten sei, wenn man wieder gesund geschrieben sei.

Bloß weil Dein Arbeitgeber es möchte, würde ich auf keinen Fall noch einige Wochen weiterarbeiten. Denk daran, dass DU die Person bist, mit der Du bis zum Lebensende klarkommen musst und nicht Dein Arbeitgeber und achte auf Deine Gesundheit!

Alles Gute!

Espresso
Manatee59
Beiträge: 35
Registriert: 14. Sep 2009, 18:18

Re: Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Beitrag von Manatee59 »

Hallo Ellendur,

Du musst Dich arbeitslos melden, sobald Du weisst oder es absehbar ist, das Du arbeitslos wirst. Sonst kann die Arbeitsagentur eine Woche Geld sparen, und Dir eine entsprechende Sperrzeit verpassen. Könnte ja sein, das Du spontan gesundest und dann wollen Sie natürlich, das Du den von ihnen angebotenen Traumjob sofort antreten kannst...
Ansonsten wird Dir Dein Arbeitgeber vermutlich kein Denkmal in der Firma setzen, wenn Du bis zum Ende ausharrst.

Liebe Grüße

Matthias
Elly50
Beiträge: 191
Registriert: 30. Okt 2009, 12:27

Re: Arbeitslosmeldung bei Krankheit

Beitrag von Elly50 »

Hallo und danke für Eure Antworten und Aufmunterungen!
MORGEN habe ich meinen allerallerletzten Arbeitstag und kann mich jetzt tierisch darüber freuen!!!!!

Beim Arbeitsamt ist es übrigens so, dass man sich als Krankengeldbezieher wirklich erst am TAG DER GESUNDSCHREIBUNG melden muss, würde man ausgesteuert, sollte man sich VOR Ende des Krankengeldbezugs mit Arbeitsamt und Rententräger in Verbindung setzen - das nur noch mal als Abschlussinfo an alle, die auch in meiner Lage sind.
Leider musste ich mehrfach anrufen und zweimal sinnlos vorsprechen, bevor ich gestern endlich diese verbindliche Antwort von der Leistungsabteilung bekommen habe
LG,
Ellendur
Antworten