GdB bei psychischen Störungen

Quasselstrippe
Beiträge: 1
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GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Quasselstrippe »

Hallo an Alle,
ich bin seit Januar d. J. krank geschrieben und habe im September vergangenen Jahres einen Schwerbehindertenantrag gestellt.
Könnt ihr mir verraten,welchen GdB ihr bei welchen Störungen bekommen habt.
Also ich habe:
- rezidivierende Depressionen
- Agoraphobie
- PTBS (posttraumatische Belastungsstörung)

auf diese drei Diagnosen habe ich insg. 30% erhalten. Meine Anwältin die nun meinen Widerspruch geschrieben hat, meint es wäre zu wenig.
Wieviel habt ihr bekommen?
Danke und alles Liebe
Quassel
Trulla
Beiträge: 80
Registriert: 31. Okt 2005, 12:39

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Trulla »

Hallo Quassel,
habe gerade mal nachgelesen. 30 Grad der Behinderung bei Deinen Erkrankungen bedeuten bereits starke (im Gegensatz zu leichten) Behinderungen. Ob das angemessen ist, kann man schlecht beantworten. Je nach Gutachten und je nachdem, wie der Sachbarbeiter beim Versorgungsamt seine Richtlinien auslegt.
Aber wenn Du überzeugt bist, Du bist zu niedrich eingestuft, ist Widerspruch schon das richtige.
Alles Gute
Trulla
jolanda
Beiträge: 1147
Registriert: 16. Okt 2003, 10:29

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von jolanda »

Hi!

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ich habe schon von einigen gehört, die damit Erfolg hatte.
Mir wurde das damals auch gesagt wahrscheinlich gibt es erstmal 30% und dann nach dem Widerspruch 50%

Ich habe dann aber gleich 50% bekommen.
Ich habe rezidivierende schwere Depressionen und eine Borderline Störung (bei der ich aber nicht weiß, ob ich die Kriterien überhaupt inzwischen noch erfülle)

Der Ausweis war erstmal auf 2 3/4 Jahre ausgestellt und wurde jetzt nach erneuter Prüfung um 5 Jahre verlängert.

Allerdings gab es bei mir etliche Klinikaufenthalte und gerade letztes Jahr kurz vor der erneuten Überprüfung war ich nochmal fas 4 Monate stationär.

Es kommt auch immer drauf an, wie dramatisch die Ärzte das in ihren Gutachten darstellen.
Ich glaube, meine haben das auch immer entsprechend gemacht.

LG, jolanda


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Nienor
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Registriert: 31. Okt 2008, 08:24

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Nienor »

Bei mir kam gestern der Bescheid über 30 %, werde aber auch noch Widerspruch einlegen, mal sehen, was dabei rauskommt.

Komisch: bei mir dauerte das ganze 2 Monate, ein Folgeantrag meines Sohnes ist seit November beim Versorgungsamt und immer noch kein Bescheid.
Schneeglöckchen
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Registriert: 12. Feb 2004, 21:45

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Schneeglöckchen »

Hallo,

ich habe 2004 gleich 50% (rezidivierende Depressionen, vor 2 Jahren in bipolar Depression II geändert) bekommen.
Letzte Woche zum Versorgungsamt gegangen, zur Verlängerung des Ausweises, und bekam unbefristet. Ich bin nun sehr erleichert!

Gruss
Schneeglöckchen
Simmy
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Registriert: 9. Mai 2009, 00:10

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Simmy »

Hallo Schneeglöckchen,

das Thema Verlängerung steht bei mir auch im Moment an.Musstest Du neue Gutachten vorlegen oder einen neuen schriftllichen Antrag stellen? Ich kann im Internet keine Formulare für einen Verlängerungsantrag finden, nur Erstantrag.
Ich freue mich über jeden Tipp.

Liebe Grüße

Seerose
Quassel schrieb:
> Hallo an Alle,
> ich bin seit Januar d. J. krank geschrieben und habe im September vergangenen Jahres einen Schwerbehindertenantrag gestellt.
> Könnt ihr mir verraten,welchen GdB ihr bei welchen Störungen bekommen habt.
> Also ich habe:
> - rezidivierende Depressionen
> - Agoraphobie
> - PTBS (posttraumatische Belastungsstörung)
>
> auf diese drei Diagnosen habe ich insg. 30% erhalten. Meine Anwältin die nun meinen Widerspruch geschrieben hat, meint es wäre zu wenig.
> Wieviel habt ihr bekommen?
> Danke und alles Liebe
> Quassel
Jutschki
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Jutschki »

Hallo,

ich habe Ende 2006 einen Schwerbehindertenausweis wegen Depression beantragt. Damals bekam ich gleich 50%. Soweit ich bisher mitbekommen habe hatte ich Glück, seit 2007 bekommt man nur noch 30%. Allerdings habe ich auch eine lange Leidensgeschichte hinter mir, die etwa 1993 beginnt und auch einige Therapien inklusive Klinikaufenthalt beinhaltet, während meines Antrags war ich dann auch in einer Klinik.

Kann mir jemand sagen, wie das mit Verlängerung abläuft? Kommt das Integrationsamt auf mich zu oder muß ich von mir aus die Verlängerung beantragen wenn ich denn eine will (da überlege ich derzeit noch). Im Oktober diesen Jahres läuft meiner nämlich aus.

Gruß
Jutschki
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung.
Schneeglöckchen
Beiträge: 10
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Schneeglöckchen »

Hallo,

ich bin nach Ablauf meines Ausweises persönlich zum Versorgungsamt gefahren. In meinem Ausweis waren ja noch 2 freie Felder für die Verlängerung offen. Einen Antrag habe ich nicht mitgenommen oder dort ausgefüllt. Beim Briefverkehr muss allerdings ein Antrag ausgefüllt werden.

Es gab keine Probleme, neue Gutachten oder Arztberichte wurden nicht angefordert. Ich bekam den Stempel auf die 2 offenen Felder und das war's. Warum alles so reibungslos lief - weiß ich nicht.

Gruss
Schneeglöckchen
Schlumpfinchen
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Schlumpfinchen »

guten morgen,

ich habe einen grad von 50 bekommen.

diagnosen:
schwere rezidivierende depression
instabile persönlichkeitsstörung: typ borderline
generalisierte angststörung
somatisierungsstörung

gruss
puck
gelberosen
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Registriert: 26. Jul 2003, 08:20

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von gelberosen »

Hallo an alle,

ich habe im Winter einen Antrag gestellt und nach Aktenlage gleich 40% bekommen, was mich sehr gefreut hat. Dachte ich doch, dass nun die ARGE nicht mehr so ohne weiteres mit mir machen kann, was sie will. Doch ich musste mich vor einigen Wochen doch auf genau das bewerben, was mich schon vor Jahren krank gemacht hat, und das noch vollzeit und auch in 2 Schichten (was ich laut med. Gutachten gar nicht darf). Da gings mir schon beim Bewerben ziemlich schlecht.

Jetzt hat sich die Arbeitsagentur eingeschalten, und es wurde von der ARGE ein Rehaverfahren eingeleitet, was schon durch das Einschalten dies Ministeriums angezeigt gewesen wäre.

Richtig blick ich nicht mehr durch, aber das muss ich auch nicht. Auf alle Fälle rechne ich mir jetzt bessere Chancen aus, das zu bekommen was ich brauche und nicht als „voll fit“ zu gelten, nur weil bei mir die (für manche Maßnahmen) nötige Medikamenteneinnahme fehlt und ich in den letzten Jahren nicht länger in einer Klinik war.

Mit eurer Aussage, dass 40% schon ziemlich viel ist, kann ich bei Behörden besser argumentieren.

Liebe Grüße
die Besserung
Thies
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Vor und Nachteile eines GdB ?

Beitrag von Thies »

Welche Vor bzw. Nachteile ergeben sich für einen aus einer GdB-Anerkennung eigentlich?

Also im Beruf hat das ja sicher Vorteile wenn auf den GdB rücksicht genommen wird, aber kann's nicht auch Nachteile geben?

Ist der prozentuale GdB in sonstigen bereichen eigentlich relevant? Oder warum ist es wichtigt statt 30%m, 50% eingetragen zu bekommen.

Muß man den GdB z.B. künftig immer angeben (wenn man z.b. Fahrerlaubnisse o.ä. erwerben möchte)?

Zuerkannt bekommen würde ich einen GdB sicher auch. Habe da allerdings vielleicht aufgrund von Unwissenheit Vorbehalte dies zu beantragen.

Hat damit bereits jemand positive bzw. negative Erfahrungen gemacht?
DYS-
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von DYS- »

Ja, es gibt auch Nachteile. Wenn man auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ist, befürchten viele Chefs durch den Behindertenstatus des potenziellen neuen Arbeitnehmer Nachteile. Behinderte haben einen erweiterten Kündigungsschutz und mehr Urlaub. Außerdem rechnet man mit mehr Fehlzeiten durch Krankheit.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt diese als „Schwerbehinderung“. Wer mindestens eine Behinderung von 30 hat, kann einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn er nur auf diese Weise einen bestimmten Arbeitsplatz erhalten oder bekommen könnte.
Vorteile hat es bei der Berechnung der Steuern. Geringe Beträge lassen sich bei einigen Eintrittspreisen einsparen. Ein schwerbehinderter Mensch mit einem GdB>50 konnte/kann mit 60 in Rente gehen. Dieses Renteneintrittsalter wurde durch Gesetzesänderung vor kurzem auf 63 Jahre geändert.

Soweit ich weiß MUSST du den Behindertenausweis nur dem Arbeitgeber vorzeigen.

Schönen Sonntag
wünscht dys
°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°

Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen,

sollten wir heilfroh darüber sein,

dass nicht alle auf unserer Seite stehen.
DYS-
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von DYS- »

So schnell kann es kommen. Da schrieb ich hier eine Antwort und wusste nicht genau wie es mit potentiellen neuen Arbeitgebern aussieht, ob man denen den GdB beichten muss.

In den paar Tagen hat sich der Gesundheitszustand eines meiner Kinder so verschlechtert, dass es einen gerade begonnenes Arbeitsverhältnis beenden musste und für längere Zeit in die Klinik muss.

Ich hatte heute ein Gespräch mit unserem Hausarzt, der meinem Sohn rät, einen Behindertenausweis zu beantragen. Nach langen Suchen bin ich dann auf einen Artikel gestoßen, der aussagt, dass der GdB bei Neueinstellung NICHT angegeben werde muss, es sei denn der potentielle Arbeitgeber fragt explizit danach!

Liebe Grüße
dys

edit: Wollte doch noch den Link anhängen: http://arbeits-abc.de/forum/lebenslauf/ ... uche-3057/
°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°^°

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Nienor
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Registriert: 31. Okt 2008, 08:24

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Nienor »

Ich habe ja weiter oben geschrieben, dass ich 30% im ersten Anlauf gekriegt habe, Widerspruch eingelegt, sowohl die Ärztin, als auch die Psychologin als auch ich haben was geschrieben, u.a. auf die Nichtbeachtung meines zusätzlichen ADS verwiesen.......

Dem Widerspruch wurde stattgegeben, 50 %!

Nun bin ich also offiziell schwerbehindert *schluck*.
Und bevor ich den Ausweis kriege, muss ich noch mal Passbilder machen lassen, habe keine halbwegs aktuellen.
jolanda
Beiträge: 1147
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von jolanda »

Hi!

Zum Thema Verlängerung: Ich hatte ein Anschreiben bekommen, dass die Verlängerung geprüft wird. Dazu musste ich ein Formular aufüllen, das ähnlich war, wie der Antrag.Meine Ärzte haben sie dann scheinbar garnicht mehr angeschrieben. ICh habe dann Bescheid bekommen, dass er verlängert wurde. Damit bin ich in die Bürgerberatung und wollte den Stempel. Sie meinte, sie darf nur für den selben Zeitraum stempeln, wie lange er vorher lief. Im Brief stand aber nichts von Befristung. Dann bin ich zum Sachbearbeiter und der Ausweis wurde um 5 Jahre verlängert. Ich hatte auf unbefristet gehofft. Aber wer das bekommt, hat wohl einfach Glück gehabt. Bei psychischen Erkrankungen ist das selten.

Hätte ich kein Anschreiben bekommen, dass neu geprüft wird, hätte ich wohl einfach so einen Verlängerungs-Stempel bekommen, dann aber nur für die 2 3/4 Jahre des ersten Zeitraums.

WEnn man den Schwerbehindertengrad erhöhen möchte, weil z.B. andere Erkrankungen dazu gekommen sind, dann muss man selber einen entsprechenden Antrag stellen.

Man kann den Ausweis jederzeit freiwillig zurück geben, wenn man meint, man möchte ihn nicht mehr.

LG, jolanda


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Isma63
Beiträge: 36
Registriert: 27. Jul 2009, 13:33

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Isma63 »

Hallo, ich bin seit 2004 wegen psychischer Störungen 100 % Erwerbsunfähig, verlängert bis 2011.
Was würde mir ein GdB bringen, kann mir das jemand sagen? Ich hab mehr Angst davor, dass ich zu einem Gutachter muss, der mich mies behandelt, als dass ich das ins Auge fassen würde. Zudem nahm ich bisher an, dass es "nur" für körperliche Behinderungen einen GdB gibt...

Liebe Grüße
Conny
momadome
Beiträge: 610
Registriert: 2. Aug 2009, 15:03

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von momadome »

Hallo Conny,

es gibt auch GdB auf psychische Leiden. Die Vor-und Nachteile hat DYS in ihrer Antwort vom 04.08. gut aufgelistet.


Die Steuererleichterung wird auf der Steuerkarte eingetragen, je nach GdB.

Man bekommt ab 50% GdB Eintrittsermäßigung bei vielen öffentlichen und kulturellen Einrichtungen.

Ich war wegen GdB noch nie beim Gutachter, es wurde immer nach Aktenlage entschieden.

Liebe grüße
jojoma
Isma63
Beiträge: 36
Registriert: 27. Jul 2009, 13:33

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Isma63 »

Hallo, dann brauche ich ja keinen Antrag stellen, ich leide u. a. an Agoraphobie, Sozialphobie, unter einer erheblichen Misstrauensstörung und noch vielem anderen mehr. Hatte auf finanzielle Vorteile gehofft, wie z. B. Befreiung von GEZ oder ähnlichem, denn ich nehme schon lange nicht mehr am Leben aktiv teil... Na ja, trotzdem Danke.

LG
Nienor
Beiträge: 277
Registriert: 31. Okt 2008, 08:24

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Nienor »

Hallo Isma,

jemand, der behinderungsbedingt nicht mehr an sozialen Verantstaltungen teilnehmen kann, kann das Merkzeichen RF beantragen und damit von den GEZ-Gebühren befreit werden, könnte sich also für dich durchaus lohnen.
Ist aber wohl nicht sooo einfach durchzusetzen.

Viel Glück.
Isma63
Beiträge: 36
Registriert: 27. Jul 2009, 13:33

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Isma63 »

Hey, vielen Dank... Habe schon davon gehört, wie schwer es sein soll, einen GdB zu bekommen. War auch eigentlich nur interessehalber...

LG
Nienor
Beiträge: 277
Registriert: 31. Okt 2008, 08:24

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Nienor »

GdB ist nicht das Schwierigste bei der Liste deiner Diagnosen, eher das Merkzeichen RF.
Wobei du allerdings immer einkalkulieren solltest, erst mal Widerspruch einlegen zu müssen.
Ich habe auch erst 30% GdB gekriegt, nach Widerspruch dann 50 und damit auch einen Ausweis. Merkzeichen habe ich keine, hatte aber auch keine beantragt.
Schlumpfinchen
Beiträge: 27
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Schlumpfinchen »

Nachtrag zu meinem Beitrag vom 01.06.2009:

Ich habe jetzt einen Grad der Behinderung von 60 und er ist unbefristet.

Gruss
Puck
Dendrit
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Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Dendrit »

Herzlichen Glückwunsch, Puk!


@ all:

hab zufällig den Thread entdeckt und nachdem ich schon einiges gefunden hab, stell ich es mal rein:

Allgemeine Erklärung und Definition (VdK): Grad der Behinderung (GdB) http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9216

Wie oben schon erwähnt, kann man ab einen GdB von 50 einen SBA beantragen: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9216

Hier gibt es auch noch Infos zu folgenden Fragen:

Wer erhält einen Schwerbehindertenausweis?
Wo und wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?
Wie kann man den Ausweis verlängern?
Darf man mit dem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätzen parken?
Muss man als schwerbehinderte Person einen Schwerbehindertenausweis besitzen?
Was ist der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis?
Unentgeltliche Beförderung? - Nicht ganz
Welche Merkzeichen werden in den Ausweis eingetragen?

Anhaltspunkte für den GdB: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

-> hier zu Nerven und Psyche: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.3.1.htm

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem
Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) http://www.vdk.de/cms/mime/915D1201601158.pdf

-> für unsereins wohl besonders Seite 208 interessant.

Wer mehrere Krankheiten hat und sich fragt, welches zählt oder ob's summiert wird: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html

Zentrum Bayern Familie und Soziales für folgendes auch noch interessant:

Schwerbehindertenantrag online
Hinweise und Tipps zur Antragstellung
Antragsformulare
Wegweiser für Menschen mit Behinderung
Gesetzestext
Schwerbehindertenausweise (Muster)
Beurteilungsgrundlagen


Ich hab als letztes mit dem online-Formular gearbeitet und hab innerhalb von 14 d Bescheid bekommen, für welche Erkrankung ich wieviel Grade berechnet bekam. Für Depression staunte ich nicht schlecht: 60! Bis auf eine Erkrankung ist alles unbefristet.

LG, Manuela
Speranza
Beiträge: 385
Registriert: 9. Apr 2005, 13:58

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Speranza »

Danke, Manuela!

Das sind sehr gute und informative Links / Informationen!!

Ursula
Frauschlotterbeck
Beiträge: 267
Registriert: 17. Dez 2004, 19:29

Re: GdB bei psychischen Störungen

Beitrag von Frauschlotterbeck »

Schwerbindertenausweisse sind für mich ein Buch mit sieben Siegeln.

Bekam einen Ausweiss mit einem GdB von 50
unbefristet.

Aufstellungen der verschiedenen Erkrankungen
30.20.und einige 10
Dann wurde extra darauf hingewiesen,dass die einzelnen Erkrankungen nicht zusammen gezählt werden.
Aber am Ende waren es dann 50.

Das mag verstehen wer will.
Für mich entsteht der Verdacht, dass ich mit der Postraumatischen Belastungstörung nicht über 50 kommen soll,weil dann dass Opfereentschädungsgesetz greifen würde.
Berichtigt mich bitte wenn ich bei meiner Vermutung falsch liegen sollte.
Meinen ersten Antrag stellte ich 2000,der zwei Jahre nicht beantwortet wurde und ich auch nicht die Kraft hatte mich dagegen zu wehren.

Gruss Juliane
Es geht aufwärts hat die Maus gesagt.............



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