mündlicheer Bescheid über Arbheitsfähigkeit in der ARGE? Fristen?

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gelberosen
Beiträge: 560
Registriert: 26. Jul 2003, 08:20

mündlicheer Bescheid über Arbheitsfähigkeit in der ARGE? Fristen?

Beitrag von gelberosen »

Hallo Foris,

das ist die Fortsetzung dieses threads: http://www.kompetenznetz-depression.de/ ... 1224853774
Ich mache mal einen neuen auf, weils schon so lange her ist.

Mir wurde beim Termin in der ARGE mitgeteilt, ich wäre laut Gutachten voll arbeitsfähig aber mit so vielen Einschränkungen, dass es solche Jobs gar nicht gibt. Mir wurde das nur vorgelesen, selber sehen sollte ich das Gutachten nicht. Nun würde ich ganz gerne das ganze Gutachten lesen, um dann irgendwie reagieren zu können. Ich habe nämlich den Verdacht, dass mir wieder nur die Hälfte mitgeteilt wurde oder die ARGE-Berater die Gutachten nicht richtig gelesen haben.

Nun kann ich ja schlecht auf irgendwas reagieren, was ich nicht mal schriftlich hab. Es geht ja nicht mal, das ich vorsorglich Widerspruch einlegen kann, bis ich mit meinen Ärzten das ganze Gutachten ausgewertet habe. Denn ich habe nicht einmal einen Bescheid bekommen. Das Ergebnis des Gutachtens wurde mir nur mündlich mitgeteilt, und ich kann nicht einmal sicher sein, dass es das tatsächliche Ergebnis des Gutachens ist, oder das was die Arbeitsvermittlerin meint, dass es das wäre.

Fristen sind schon abgelaufen, falls das Datum der mündlichen Übermittlung zählen sollte. Und die Arztpraxen haben hier erst wieder nach dem 7.1. auf.

Was also tun?

Übrigens wurde mir 40% Behinderung zugesprochen allein aufgrund der psychischen Beeinträchtigungen, ohne dass ich zum Gutachter musste. Nun soll ich die Gleichstellung beantragen. Und in der ARGE würde mir dann die Gleichstellungsbeauftragte helfen statt der normalen Arbeitsvermittler, und ich hätte auch mehr Chancen auf Förderung.

Aber das kann ich auch erst im Januar erledigen, wenn der Beauftragte des VdK wieder da ist.

Welche Frist gilt für mündlich übermittelte Bescheide der ARGE? Oder müssen sie mir das schriftlich bestätigen? Von mir wollen sie ja auch alles in der Eingliederungsvereinbarung genannt und unterschrieben haben.

Wer Rat weiß, bitte melden.

Beste Grüße
und feiert schön
die Besserung
rainer1411
Beiträge: 58
Registriert: 12. Feb 2007, 10:47

Re: mündlicheer Bescheid über Arbheitsfähigkeit in der ARGE? Fristen?

Beitrag von rainer1411 »

Hallo Besserung

Bei der mündlichen Auskunft, die du erhalten hast, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um einen Bescheid.
Es mangelt zumindest an folgender Voraussetzung, damit man hier von einem Bescheid sprechen kann:

Es muss sich bei dem Geäusserten um eine Regelung handeln, es muss also vom Empfänger ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangt werden oder das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt werden.

Das dürfte nach deinen Beschreibungen nicht der Fall sein.
Sollte man wider Erwarten zu dem Ergebnis kommen, dass es sich dennoch um einen Bescheid handelt, so beträgt die Widerspruchsfrist nicht 1 Monat, sondern 1 Jahr. Und das als Folge der Tatsache, dass der "Bescheid" keine Rechtsmittelbelehrung hatte.

Bezüglich des Gutachtens hast du einen Anspruch auf Akteneinsicht. In meinem Fall habe ich einen Antrag an den Gutachter gerichtet. 5 Tage später war das Gutachten in der Post.

Gruß

rainer
gelberosen
Beiträge: 560
Registriert: 26. Jul 2003, 08:20

Re: mündlicheer Bescheid über Arbheitsfähigkeit in der ARGE? Fristen?

Beitrag von gelberosen »

Hallo Rainer,

ich bin es auch so gewöhnt, dass solche Ergebnisse dem Kunden der Behörde schriftlich mitgeteilt werden, damit alles Hand und Fuß hat und jeder weiß woran er ist. Am liebsten würde ich das von der ARGe auch verlangen, dass sie mir das Ergebnis schriftlich mitteilen.

Eine Folge des Gutachtens ist, dass ich meine Arbeitsfähigkeit der nun zur Verfügung stellen muss, in welcher Form auch immer. Die ersten Schritte sind in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt. Da gehen sie echt human mit mir um, und ich achte auch tunlichst darauf, auch ja nichts zu unterschreiben, was ich nicht in diesem Moment auch guten Gewissens verantworten kann.

Nun ja, dann werde ich die Gleichstellung beantragen (wie in der EGV festgelegt und unterschrieben) und mir das Gutachten besorgen (um die Richtigkeit der Aussage der ARGE zu prüfen), wenns schnell gehen muss über den Gutachter, wenns länger dauern darf über die ARGE.

Und ich werde hoffen, dass mich das alles nicht zu sehr mitnimmt. Am besten ich gehe mal davon aus, dass eine Therapie beantragen auch ein Job ist, der Arbeistfähigkeit von mindestens 30 Stunden pro Woche voraussetzt. Wenns anders kommt, muss ich eben dann umdenken, aber krankheitsbedingt etwas langsamer.

Ich werd jetzt schon jahrelang zwischen den Behörden hin- und hergeschoben, die spielen so auf Zeit, dass ich das jetzt auch ruhigen Gewissens machen kann. So, das hat mir gerade der Triumphmarsch von Verdi beigebracht.

Sag mal, woher kennst denn du dich rechtlich so gut aus? Hast du das mal beruflich gelernt? Mir ist die Theorie zum Teil schon abhanden gekommen, und der Rest ist krankheitsbedingt auch nicht mehr so abrufbar und anwendbar.

Trimphale Verdimäßige Grüße
die Besserung
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