Kündigung - Arbeitsamt Meldung - Krankschreibung

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schoenesbleibt
Beiträge: 12
Registriert: 2. Aug 2008, 01:36

Kündigung - Arbeitsamt Meldung - Krankschreibung

Beitrag von schoenesbleibt »

Hallo liebe Teilnehmer,

ich bin seit dem 14.05.2007 arbeitsunfähig. Da ich aufgrund meiner Krankheit zunächst meinen Beruf nicht mehr ausüben kann (Mobbing am Arbeitsplatz) ist ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigem Einverständniss mit einer Kündigung zum 30.09.2008 vereinbart worden.

Frage: Wann muß ich mich beim Arbeitsamt melden?

Mein Psychologe hat mich zunächst bis zum 15.09.2008 weiterhin arbeitsunfähig geschrieben. Ich will nicht gleich in Hartz IV eingestuft werden. Mir geht es erheblich besser und ich glaube, dass mich mein Psychologe zum 16.09.2008 wieder arbeitsfähig schreibt - zumindest für eine Halbtagsstelle.

Frage: Wenn ich über den 15.09.2008 arbeitsunfähig geschrieben werde stehe ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Werde ich dann sofort in Hartz IV eingestuft? Und wann muß ich mich beim Arbeitsamt melden: wenn das Krankengeld endet, wenn ich gesundt geschrieben werde oder sofort?


Zur Zeit beziehe ich noch Krankengeld. Läuft aber bald ab.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus
schoenesbleibt
Beanmika
Beiträge: 4
Registriert: 2. Aug 2008, 11:36

Re: Kündigung - Arbeitsamt Meldung - Krankschreibung

Beitrag von Beanmika »

Hallo

Zu deiner Frage
Sobald Du von Deiner Kündigung Kenntnis erhältst, solltest Du Dich beim AA melden. Diese Meldung dient der Arbeitssuche schon vor Ablauf deines regulären Arbeitsverhältnisses.Da Du aber noch AU geschrieben bist, wird ein Arbeitsverhältnis für die Zeit nach Deiner AU angestrebt,d.h. in Deinem Fall nach dem 30.09.2008. Solange ändert sich an Deinem Status nichts, da Du bis dahin bei Deinem bisherigen AG angemeldet bist. Solange erhältst Du auch Krankengeld, vorausgesetzt die Krankenkasse hat dich bis dahin nicht ausgesteuert. Solltest Du über den 15.09. hinaus krank sein, erhältst Du noch Krankengeld bis 30.09. ,danach Arbeitslosengeld 1, also fällst Du nicht unter Hartz 4 ( ALG 2 nach ALG 1 in 15 Monaten für über 50 jährige, nach 18 Monaten über 55 jährige und 24 Monate für über 58 jährige)
Entscheident dabei ist auch die Zeit der Anwartschaft, d.h wielange Beiträge zur ALV gezahlt wurden. Wie gehabt, Meldung beim AA nach Kenntnisnahme deiner Kündigung. Allerdings kann Dir passieren, dass Du eine Sperre des ALG hinnehen musst, da das AA eine Kündigung mit beidseitigem Einverständnis als selbstverschuldete Kündigung ansehen könnte, dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Kündigung. Inwieweit mögliche Abfindundszahlungen auf das ALG angerechnet werden, hängt davon ab, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde oder das AV unkündbar war.

Beanmika
rainer1411
Beiträge: 58
Registriert: 12. Feb 2007, 10:47

Re: Kündigung - Arbeitsamt Meldung - Krankschreibung

Beitrag von rainer1411 »

Hallo schoenesbleibt

Zur Beantwortung deiner Frage, wann du dich beim Arbeitamt melden musst, liest du dir am besten §37 b SGB III durch,den ich dir hier kopiert habe:

§ 37b Frühzeitige Arbeitsuche
1Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. 2Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. 3Zur Wahrung der Frist nach Satz 1 und 2 reicht eine fernmündliche Meldung aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. 4Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. 5Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

Wer sich nach §37b nicht frühzeitig arbeitssuchend meldet, erhält gem § 144 Abs.1 Satz 2 Nr. 7 SGB III eine Sperrzeit von einer Woche.

Gruß

rainer1411
rainer1411
Beiträge: 58
Registriert: 12. Feb 2007, 10:47

Re: Kündigung - Arbeitsamt Meldung - Krankschreibung

Beitrag von rainer1411 »

Hallo

Wenn du durchgehend AU bleibst und dein Krankengeldanspruch(max. 78 Wochen)noch nicht ausgeschöpft ist, dann erhälst du über den 15.09.2008 hinaus weiterhin Krankengeld. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ändert hieran nichts.(§48 SGB V)Erst mit dem Ende des Krankengeldanspruchs, gelangst du dann in ALG I.
Bei dieser Variante musst du dich nicht vorzeitig arbeitssuchend melden. Das ergibt sich als Umkehrschluss aus §37b SGB III.

Gruß

rainer1411
schoenesbleibt
Beiträge: 12
Registriert: 2. Aug 2008, 01:36

Re: Kündigung - Arbeitsamt Meldung - Krankschreibung

Beitrag von schoenesbleibt »

Vielen Dank für Eure Antworten.

Bin jetzt etwas klüger als vorher. Nun ja, kennt ihr ja sicherlich auch selber wenn die Grübelein los gehen bin ich noch hin und wieder verunsichert.

Schoenesbleibt
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