... arbeitslos ...
Re: ... arbeitslos ...
Hallo Schokofreak,
sofern du nicht akut krankgeschrieben bist, solltest du dich erst arbeitslos melden und ALG 1 beantragen und danach ggf eine AU vorlegen. Ansonsten giltst du als nicht vermittelbar und hast solange keinen Anspruch auf ALG 1.
Viel Glück.
Gruß Helena
sofern du nicht akut krankgeschrieben bist, solltest du dich erst arbeitslos melden und ALG 1 beantragen und danach ggf eine AU vorlegen. Ansonsten giltst du als nicht vermittelbar und hast solange keinen Anspruch auf ALG 1.
Viel Glück.
Gruß Helena
Re: ... arbeitslos ...
Hallo, Helena,
ich glaube, dass ich da was nicht verstehe.
Habe auch meinen Arbeitsplatz verloren, das Arbeitsamt weiß von meiner Krankheit. Und ich habe anspruch auf ALGI. Allerdings stimmt das. Bin nur begrenzt bis nicht mehr vermittelbar. Mußte auch Rente beantragen. Nun warte ich auf meinen Bescheid. Malsehen wie lange.
Gruß
firecat
ich glaube, dass ich da was nicht verstehe.
Habe auch meinen Arbeitsplatz verloren, das Arbeitsamt weiß von meiner Krankheit. Und ich habe anspruch auf ALGI. Allerdings stimmt das. Bin nur begrenzt bis nicht mehr vermittelbar. Mußte auch Rente beantragen. Nun warte ich auf meinen Bescheid. Malsehen wie lange.
Gruß
firecat
Re: ... arbeitslos ...
Hallo Sylvia,
wenn du bereits vor Beendigung deines Arbeitsverhältsnisses krankgeschrieben warst, ist die Situation natürlich wieder anders. Ich hatte Schokofreak so verstanden, dass es ihr um den Bezug von ALG 1, nicht aber um EWU-Rente geht. Wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung beim AA nicht krankgeschrieben ist, so ist davon abzuraten, auf die Depression hinzuweisen, um den raschen Bezug von ALG 1 nicht zu gefährden. Sie ist ja auch nicht dazu verpflichtet, sämtliche Vorerkrankungen anzugeben, wenn diese noch nicht zu einer Erwerbsfähigkeitsminderung geführt haben.
wenn du bereits vor Beendigung deines Arbeitsverhältsnisses krankgeschrieben warst, ist die Situation natürlich wieder anders. Ich hatte Schokofreak so verstanden, dass es ihr um den Bezug von ALG 1, nicht aber um EWU-Rente geht. Wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung beim AA nicht krankgeschrieben ist, so ist davon abzuraten, auf die Depression hinzuweisen, um den raschen Bezug von ALG 1 nicht zu gefährden. Sie ist ja auch nicht dazu verpflichtet, sämtliche Vorerkrankungen anzugeben, wenn diese noch nicht zu einer Erwerbsfähigkeitsminderung geführt haben.