ein liebes Hallo an alle Leser,
hab da mal ne Frage.
bin schon sehr lange krankgeschrieben, habe einen GdB von 60 und einen Antrag auf Erwerbsmibderungsrente gestellt. Habe schon Bescheid, dass ich zum Gutachter muß. Der Termin steht allerdings noch nicht fest. Ich wollte aber in drei Wochen in eine psychosom. Klinik, weil es mir in den letzten Monaten sehr schlecht ging und ich nicht so die rechte Hilfe bekommen habe.
Meine Frage ist jetzt, wie wirkt sich das auf den Rentenantrag aus, wenn ich jetzt freiwillig in diese Klinik gehe???
würde mich über Eure Ratschläge freuen.
Danke
Pseudo
Frage zum Rentenantrag
Re: Frage zum Rentenantrag
die werden den bericht der klinik mit einbeziehen.
--
liebe grüße
.::. DepriXX .::.
liebe grüße
.::. DepriXX .::.
Re: Frage zum Rentenantrag
Wie Deprix schon schrieb, wird der Bericht der Klinik schon ein wichtiger Bestandteil bei der Rentenbegutachtung sein.
Die Rentenversicherer werden den Bericht freudig entgegennehmen. Es ist eine Hilfe um objektiver entscheiden zu können, da es keine Momentaufnahme ist.
Gruß Dys
Die Rentenversicherer werden den Bericht freudig entgegennehmen. Es ist eine Hilfe um objektiver entscheiden zu können, da es keine Momentaufnahme ist.
Gruß Dys
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Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen,
sollten wir heilfroh darüber sein,
dass nicht alle auf unserer Seite stehen.
Gerade weil wir alle in einem Boot sitzen,
sollten wir heilfroh darüber sein,
dass nicht alle auf unserer Seite stehen.
Re: Frage zum Rentenantrag
Hallo zusammen,
möchte mich für die Antworten bedanken
Danke!!!
pseudo
möchte mich für die Antworten bedanken
Danke!!!
pseudo
Re: Frage zum Rentenantrag
Direkte Erfahrungen habe ich nicht.
Offensichtlich handelt es sich um einen privatrechtlichen Versicherer, der nicht an die Feststellungen anderer Versicherer (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) gebunden ist.
Ich empfehle, dem Versicherer eine Frist zu setzen, innerhalb derer er Deckung und Leistung zusagt. Falls der Versicherer das nicht tut, hilft wohl nur eine Klage. Hierbei wäre ein Anwalt sicher hilfreich, finanziert werden kann das ganze durch Prozesskostenhilfe, die der Anwalt beantragen soll.
Sieh vorher noch mal genau in die AGB's, ob es so etwas wie eine Schiedsgutachterklausel gibt oder dergleichen. Du könntest auch mit der Prüfung der AGB's einen Anwalt beauftragen (vorher Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht - Rechtspfleger - beantragen).
Sollte es zu einer Klage kommen, wird man wohl um ein Sachverständigengutachten nicht herumkommen. Der Sachverständige wird vom Gericht beauftragt und ist durchaus unabhängig.
Gruß, Dohle!
Offensichtlich handelt es sich um einen privatrechtlichen Versicherer, der nicht an die Feststellungen anderer Versicherer (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich) gebunden ist.
Ich empfehle, dem Versicherer eine Frist zu setzen, innerhalb derer er Deckung und Leistung zusagt. Falls der Versicherer das nicht tut, hilft wohl nur eine Klage. Hierbei wäre ein Anwalt sicher hilfreich, finanziert werden kann das ganze durch Prozesskostenhilfe, die der Anwalt beantragen soll.
Sieh vorher noch mal genau in die AGB's, ob es so etwas wie eine Schiedsgutachterklausel gibt oder dergleichen. Du könntest auch mit der Prüfung der AGB's einen Anwalt beauftragen (vorher Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht - Rechtspfleger - beantragen).
Sollte es zu einer Klage kommen, wird man wohl um ein Sachverständigengutachten nicht herumkommen. Der Sachverständige wird vom Gericht beauftragt und ist durchaus unabhängig.
Gruß, Dohle!