Ende des Krankengeldanspruches

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hardcorer0815
Beiträge: 8
Registriert: 15. Nov 2007, 18:58

Ende des Krankengeldanspruches

Beitrag von hardcorer0815 »

Hallo,

Zitat aus dem Schreiben der Krankenkasse vom 12.Februar 2008.

Sehr geehrter Herr Hardcorer0815,

Sie sind seit dem 07.11.2006 arbeitsunfähig und erhalten vom 19.12.2006 an Krankengeld.

Der Anspruch auf Krankengeld ist innerhalb von je drei Jahren auf 78 Wochen für dieselbe Krankheit begrenzt. Als Zeit des Bezuges von Krankengeld gilt auch die Zeit, in der es z.B. wegen Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes ruht. Auch Zeiten des Übergangsgeldbezuges während einer Kur, bei der Arbeitsunfähigkeit besteht, sind anzurechnen.

Innerhalb dieser drei Jahre sind bei Ihnen die folgenden Arbeitsunfähigkeitszeiten anzurechnen:

vom 16.10.2006 bis 28.10.2006

Ihr Anspruch auf Krankengeld ist deshalb am 24.04.2008 erschöpft.


Das nur mal zum Verständnis von meinem Problem.

Also am 24.04.2008 läuft das Krankengeld aus.
Vom 16.10.2006 bis 28.10.2006 war ich allerdings im Krankenhaus wegen einer Darmentzündung. Ich habe natürlich bei der Krankenkasse schon angerufen und die behaupten das in dem Bericht vom Krankenhaus auch was von Psychisch erkrankt steht.
Ich bin zur zeit noch Krankegeschrieben wegen Depressionen.
Was ich nicht verstehe ist, wie kann es angehen das vom 07.11.2006 bis 19.12.2006 Krankengeld angerechnet wird, aber die Kasse ja gar nichts gezahlt hat und dann noch die zwei Wochen Krankenhaus mit anrechnet.
Wo kann ich mich mich da erkundigen ob das rechtens ist oder wer hat damit Erfahrungen.
Ich fühle mich wirklich verarscht.

LG Hardcorer
rainer1411
Beiträge: 58
Registriert: 12. Feb 2007, 10:47

Re: Ende des Krankengeldanspruches

Beitrag von rainer1411 »

Hallo Hardcorer
Du forderst die KK am besten schriftlich auf,die Rechtsgrundlage(§§)für die Anrechnung zu benennen.Die genannten §§ kannst du dann googeln.
Nach meinem Wissensstand wirst du jedoch gesetzeskonform behandelt.
Gruß
Rainer
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