Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
Vor einiger Zeit gab es hier unter dieser Rubrik auch einige Zuschriften bezüglich des Überprüfungsantrages auf Erwerbsminderungsrente. Es ging darum, daß aufgrund eines Urteils eine Klägerin rückwirkend die Abzüge nicht zahlen mußte und eine Nachzahlung bekam.
HAbe mir inzwischen das Muster ausgedruckt. Jemand hatte bereits an die Rentenversicherung dieses Schreiben abgesandt. Deshalb meine Frage:
Gab es schon eine Reaktion?
Würde mich interessieren? Weiss nur nicht mehr, wer ihm Forum es war. Danke für eine Info
betina
HAbe mir inzwischen das Muster ausgedruckt. Jemand hatte bereits an die Rentenversicherung dieses Schreiben abgesandt. Deshalb meine Frage:
Gab es schon eine Reaktion?
Würde mich interessieren? Weiss nur nicht mehr, wer ihm Forum es war. Danke für eine Info
betina
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
hallo betina!
falls du das gleiche meinst wie ich, habe ich den antrag gestellt. es geht darum, dass bei rentnern, die bei rentenbeginn jünger als 60 sind, abschläge gemacht wurden, die laut diesem BSG urteil nicht rechtens sind.
die deutsche rentenversicherung hat mir geantwortet:
".... Diese Entscheidung des BSG entspricht nicht der Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Urteil liegt uns zwar seit dem 07.08.2006 vollständig vor, wir bitten Sie jedoch, sich noch etwas zu gedulden. Erst nach Absprache aller Rentenversicherungsträger kann das Verfahren fortgesetzt werden."
falls du das gleiche meinst wie ich, habe ich den antrag gestellt. es geht darum, dass bei rentnern, die bei rentenbeginn jünger als 60 sind, abschläge gemacht wurden, die laut diesem BSG urteil nicht rechtens sind.
die deutsche rentenversicherung hat mir geantwortet:
".... Diese Entscheidung des BSG entspricht nicht der Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Urteil liegt uns zwar seit dem 07.08.2006 vollständig vor, wir bitten Sie jedoch, sich noch etwas zu gedulden. Erst nach Absprache aller Rentenversicherungsträger kann das Verfahren fortgesetzt werden."
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
hallo,
ich habe auch diesen brief von der bfa bekommen.allerdingd stand in meinem rentenbescheid von sept das meine rente neu berechnet wird und ich darüber noch bescheid bekomme.darauf warte ich.die lassen sich ganz schön zeit
gruß uti
ich habe auch diesen brief von der bfa bekommen.allerdingd stand in meinem rentenbescheid von sept das meine rente neu berechnet wird und ich darüber noch bescheid bekomme.darauf warte ich.die lassen sich ganz schön zeit
gruß uti
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
Sieht ganz danach aus, als würde sich die Rentenversicherung bei dem Urteil auf "Einzelfallentscheidung" berufen:
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenfor ... 6&dekade=2
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenfor ... 6&dekade=2
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
hallo forianer !
ich habe dieses formular von der vdk seite ausgedruckt und abgeschickt.eine reaktion seitens des rententrägers liegt bei mir vor.in diesem schreiben bittet man nich noch um etwas geduld.ist wohl ein massenbrief.
jetzt warte ich halt mal ab.mehr kann man da nicht tun.
die winden sich halt noch etwas und das war auch zu erwarten.
mfg herbert
grad seh ich den wortlaut in twinkle`s beitrag!!
ich habe dieses formular von der vdk seite ausgedruckt und abgeschickt.eine reaktion seitens des rententrägers liegt bei mir vor.in diesem schreiben bittet man nich noch um etwas geduld.ist wohl ein massenbrief.
jetzt warte ich halt mal ab.mehr kann man da nicht tun.
die winden sich halt noch etwas und das war auch zu erwarten.
mfg herbert
grad seh ich den wortlaut in twinkle`s beitrag!!
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
Hallo,
würdet Ihr trotzdem das Schreiben wie vom VDK empfohlen noch abschicken. Ich bin mir nicht ganz schlüssig!
Liebe Grüße
würdet Ihr trotzdem das Schreiben wie vom VDK empfohlen noch abschicken. Ich bin mir nicht ganz schlüssig!
Liebe Grüße
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
hallo!
unterschiedliche sichtweisen sind doch normal in diesem geschäft.aber ich halte den inhalt dieses links noch nicht für das credo.ich habe auf meinen antrag auf neuberechnung noch keine rechtsverbindliche absage bekommen sondern bin nur um geduld gebeten worden.solange mir diese absage noch fehlt halte ich noch alles für offen.
was kann man mit diesem formular falsch machen? klar ,es nicht absenden.
mfg herbert
unterschiedliche sichtweisen sind doch normal in diesem geschäft.aber ich halte den inhalt dieses links noch nicht für das credo.ich habe auf meinen antrag auf neuberechnung noch keine rechtsverbindliche absage bekommen sondern bin nur um geduld gebeten worden.solange mir diese absage noch fehlt halte ich noch alles für offen.
was kann man mit diesem formular falsch machen? klar ,es nicht absenden.
mfg herbert
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
Ich würe das Schreiben auf jeden Fall abschicken. Vielleicht ut sich doch etwas. Ich bekam am 30.10.06 ein Schreiben der Rentenvers. , daß erst nach Absprache aller Rentenversicherungsräger das Verfahren fortgesetzt werden kann und bekam jetzt 7.12.06 nochmals ein Schreiben, daß jetzt die Rentenversicherungen u.a. in Abstimmung mit dem Sozialverband Deutschland weitere Musterprozese führen . Deshalb wird über den Überprüfungsantrag so lange nicht entschieden, bis über diese Prozesse abschließend entschieden wird. ........
Also, sollten wir einfach abwarten.
betina
Also, sollten wir einfach abwarten.
betina
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag geste
Hallo an alle hier!
Auf der VdK-seite gibt es diesen Artikel
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de ... 3OMxmwBSUf
Dort wird angeraten, im Falle eines abschlägigen Bescheides (soll auch schon vorgekommen sein), in den Widerspruch zu gehen.
Für diesen Fall gibt es dort ein Musterformular - wie auch für den Überprüfungsantrag an sich.
Gruß
Susan
Auf der VdK-seite gibt es diesen Artikel
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de ... 3OMxmwBSUf
Dort wird angeraten, im Falle eines abschlägigen Bescheides (soll auch schon vorgekommen sein), in den Widerspruch zu gehen.
Für diesen Fall gibt es dort ein Musterformular - wie auch für den Überprüfungsantrag an sich.
Gruß
Susan
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
Hier ein Link zum Musterbriefformular für Widerspruch:
http://www.sovd.de/1005.0.html
Ein Absenden solch eines Briefes ist unbedingt empfohlen.
Besser man hat als man hätte.
Mit freundlichen Gruß, Yogi.
http://www.sovd.de/1005.0.html
Ein Absenden solch eines Briefes ist unbedingt empfohlen.
Besser man hat als man hätte.
Mit freundlichen Gruß, Yogi.
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag geste
Hallo an alle Interessierten,
hier ein neuer Artikel auf der Vdk-Seite:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de ... STNpwiFIXm
So wie es aussieht, macht es doch Sinn, den Überprüfungsantrag rechtzeitig (noch vor dem 1.5.2007)zu stellen.
Gruß
Susan
hier ein neuer Artikel auf der Vdk-Seite:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de ... STNpwiFIXm
So wie es aussieht, macht es doch Sinn, den Überprüfungsantrag rechtzeitig (noch vor dem 1.5.2007)zu stellen.
Gruß
Susan
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
Hallo !
Ich habe seinerzeit auch den Überprüfungsantrag gestellt, und kann mich noch an einen Austausch mit Dir, Betina und auch Herbert erinnern.
Heute hatte ich ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten.
Text abgekürzt:
"
Auf ihren Überprüfungsantrag/ Widerspruch haben wir Ihnen mitgeteilt, dass eine abschließende Bearbeitung erst möglich ist, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen und eine Abstimmung aller Rentenversicherungsträger erfolgt ist.
Nach Beratung in den zuständigen Gremien sind die Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis gekommen, dem Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht zu folgen.
Sowohl während des Gesetzgebungsverfahren als auch bei der Anwendung der Vorschriften im Rahmen von Rentenberechnungen sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass bei sämtlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr des Versicherten Abschläge zu berücksichtigen sind.
Wenn gegen die Belegung von Erwerbsm.-Renten mit Abschläge geklagt wurde, dann geschah dies wegen der von den Rentenempfängern angenommenen Verfassungswidrigkeit der Regelung.
Die bis zur Entscheidung des BSG mit der Probelematik befassten Gerichte haben eine solche Verfassungswidrigkeit aber verneint und es deshalb auch unterlassen, die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Insofern steht der 4. Senat des BSG allein mit seiner Auffassung, bei vor Vollendung des 60. Lebensjahres bezogenen Erwerbsminderungsrenten seien nach geltendem Recht keine Abschläge zulässig.
Deshalb führen die Rentenversicherungsträger u. a. in Abstimmung mit dem Sozialverband Deutschland weitere Musterprozesse.
Wir schlagen Ihnen daher vor, über Ihren Überprüfungsantrag so lange nicht zu entscheidne, bis über diese Musterprozesse abschließend entschieden worden ist..."
Frage: Kann/ muß man etwas machen, nachdem man so einen Brief bekommen hat, ich meine läuft der Überprüfungsantrag jetzt weiter?
War das also nur so eine Art Zwischenmeldung?
Liebe Grüße
deary
P.S. @Uti ( Schneider)
Hatte Deine Neuberechnung auch etwas mit diesem Urteil oder Noch-Nicht-Urteil zu tun?
Und hast Du jetzt Nachricht von der Rentenversicherung?
Ich habe seinerzeit auch den Überprüfungsantrag gestellt, und kann mich noch an einen Austausch mit Dir, Betina und auch Herbert erinnern.
Heute hatte ich ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung im Briefkasten.
Text abgekürzt:
"
Auf ihren Überprüfungsantrag/ Widerspruch haben wir Ihnen mitgeteilt, dass eine abschließende Bearbeitung erst möglich ist, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen und eine Abstimmung aller Rentenversicherungsträger erfolgt ist.
Nach Beratung in den zuständigen Gremien sind die Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis gekommen, dem Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht zu folgen.
Sowohl während des Gesetzgebungsverfahren als auch bei der Anwendung der Vorschriften im Rahmen von Rentenberechnungen sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass bei sämtlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit einem Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr des Versicherten Abschläge zu berücksichtigen sind.
Wenn gegen die Belegung von Erwerbsm.-Renten mit Abschläge geklagt wurde, dann geschah dies wegen der von den Rentenempfängern angenommenen Verfassungswidrigkeit der Regelung.
Die bis zur Entscheidung des BSG mit der Probelematik befassten Gerichte haben eine solche Verfassungswidrigkeit aber verneint und es deshalb auch unterlassen, die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Insofern steht der 4. Senat des BSG allein mit seiner Auffassung, bei vor Vollendung des 60. Lebensjahres bezogenen Erwerbsminderungsrenten seien nach geltendem Recht keine Abschläge zulässig.
Deshalb führen die Rentenversicherungsträger u. a. in Abstimmung mit dem Sozialverband Deutschland weitere Musterprozesse.
Wir schlagen Ihnen daher vor, über Ihren Überprüfungsantrag so lange nicht zu entscheidne, bis über diese Musterprozesse abschließend entschieden worden ist..."
Frage: Kann/ muß man etwas machen, nachdem man so einen Brief bekommen hat, ich meine läuft der Überprüfungsantrag jetzt weiter?
War das also nur so eine Art Zwischenmeldung?
Liebe Grüße
deary
P.S. @Uti ( Schneider)
Hatte Deine Neuberechnung auch etwas mit diesem Urteil oder Noch-Nicht-Urteil zu tun?
Und hast Du jetzt Nachricht von der Rentenversicherung?
Re: Wer hatte seinerzeit bezgl. Erwerbsminderungsrente einen Überprüfungsantrag gestellt
hallo,
ich hatte letztes jahr einen ähnlichen brief bekommen,wo der widerspruch solange ruht bis diese musterprozesse geführt sind.eine neuberechnung der rente habe ich noch nicht bekommen.in der zeitung vom sovd stand drin daß sich das noch bis nächstes jahr hinzieht.
liebe grüße uti
ich hatte letztes jahr einen ähnlichen brief bekommen,wo der widerspruch solange ruht bis diese musterprozesse geführt sind.eine neuberechnung der rente habe ich noch nicht bekommen.in der zeitung vom sovd stand drin daß sich das noch bis nächstes jahr hinzieht.
liebe grüße uti