Frage zu - Reha- Bericht
Frage zu - Reha- Bericht
Hallo ihr Lieben,
habe versucht, mich über die Suchfunktion schlauer zu machen, aber nichts aktuelles gefunden.
Eröffne deshalb neues Thema - wenn ich etwas übersehen habe,
liebe Moderatoren, bitte benachrichtigen und löschen.
Ansonsten habe ich folgende Fragen:
- Habe ich das Recht auf Einsicht in den Reha-Bericht?
Habe doch als Patient auch das Recht auf Einsicht in meine Krankenakte!
- Bekomme ich eine Abschrift des Reha-Berichtes?
- Wann liegt dieser dem Träger(LVA) vor?
- Wie soll ich Einspruch einlegen, wenn ich nicht weiß, was dort vermerkt ist ?
- Bekomme ich von der Klinik Entlassungspapiere für Haus-, oder Facharzt?
Ich hoffe, hier kann mich jemand aufklären.
liebe Grüße Monika
habe versucht, mich über die Suchfunktion schlauer zu machen, aber nichts aktuelles gefunden.
Eröffne deshalb neues Thema - wenn ich etwas übersehen habe,
liebe Moderatoren, bitte benachrichtigen und löschen.
Ansonsten habe ich folgende Fragen:
- Habe ich das Recht auf Einsicht in den Reha-Bericht?
Habe doch als Patient auch das Recht auf Einsicht in meine Krankenakte!
- Bekomme ich eine Abschrift des Reha-Berichtes?
- Wann liegt dieser dem Träger(LVA) vor?
- Wie soll ich Einspruch einlegen, wenn ich nicht weiß, was dort vermerkt ist ?
- Bekomme ich von der Klinik Entlassungspapiere für Haus-, oder Facharzt?
Ich hoffe, hier kann mich jemand aufklären.
liebe Grüße Monika
Re: Frage zu - Reha- Bericht
meist bekommst du einen kurzbrief bei der entlassung.
Einsichtnahme von Patienten in psychiatrische Behandlungsunterlagen.
Grundsätzlich gilt, dass auch in diese Unterlagen der Patient ein Einsichtsrecht hat.
Besonderheiten gelten nun in Bezug auf psychiatrische Behandlungen. Dort kommt der Entscheidung des Arztes, ob eine Aushändigung der Krankenunterlagen an den Patienten medizinisch verantwortbar ist, besonderes Gewicht zu (BVerfG NJW 1999, 1777).
Allerdings darf der Arzt auch nach einer psychiatrischen Behandlung die Herausgabe der Krankenunterlagen nicht pauschal unter Hinweis auf ärztliche Bedenken verweigern. Er hat die entgegenstehenden therapeutischen Gründe vielmehr nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, allerdings ohne die Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen.
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wurden Kriterien herausgearbeitet, wie auch im psychiatrischen Bereich, in dem den subjektiven Berichten erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen ist, das Einsichtsrecht gestaltet werden kann, ohne leer zu laufen.
Danach ist stets eine Abwägung im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu treffen, und zwar auch hinsichtlich der nicht objektivierten Befunde einer psychiatrischen Behandlung: Der Arzt hat sich bei seiner Entscheidung, ob er die Einsichtnahme auch in die subjektiven Aufzeichnungen gewährt, einerseits an dem aus dem Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Anspruch des Patienten auf Wissen um die Diagnose und die Behandlung, andererseits aber auch an medizinisch begründeten Patientenschutzinteressen zu orientieren.
Solche Schutzinteressen sind insbesondere gegeben, wenn infolge der Einsicht in die gesamte Behandlungsakte eine Selbstgefährdung des Patienten droht. Darüber hinaus hat der Arzt bei seiner Entscheidung Interessen Dritter zu berücksichtigen, die in die Behandlung einbezogen worden sind. Er kann aber auch eigene Interessen an der Erhaltung der therapeutischen Handlungsfähigkeit mit berücksichtigen. Bei noch nicht abgeschlossener Behandlung kann eine Verweigerung eher begründet werden als in den Fällen, in denen die Behandlung bereits seit Jahren beendet oder abgebrochen ist. Ist eine Einsichtnahme aus medizinischen Gründen nur in Anwesenheit des behandelnden oder eines anderen Arztes vertretbar, so muss vor einer Verweigerung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Sollte der Arzt aus Gründen des Patientenschutzes oder des eigenen Schutzes die Einsicht verweigern wollen, sollte er prüfen, ob er sich mit dem Patienten auf eine Gewährung der Einsicht an eine neutrale Person, die das Vertrauen des Patienten genießt,einigen kann. Notfalls können einzelne Teile der Behandlungsdokumentation vor der Einsichtnahme des Patienten in den verbleibenden Teil entfernt werden.
[Quelle: http://www.datenschutzzentrum.de/materi ... inspsy.htm]
Eine unkompliziertere Möglichkeit wäre es, mal seinen Hausarzt oder Psychiater zu fragen, ob er diese Unterlagen als Kopie zur Verfügung stellen würde …
Wenn nichts mehr geht, such dir einen anwalt und beantrage die unterlagen über ihn.
Einsichtnahme von Patienten in psychiatrische Behandlungsunterlagen.
Grundsätzlich gilt, dass auch in diese Unterlagen der Patient ein Einsichtsrecht hat.
Besonderheiten gelten nun in Bezug auf psychiatrische Behandlungen. Dort kommt der Entscheidung des Arztes, ob eine Aushändigung der Krankenunterlagen an den Patienten medizinisch verantwortbar ist, besonderes Gewicht zu (BVerfG NJW 1999, 1777).
Allerdings darf der Arzt auch nach einer psychiatrischen Behandlung die Herausgabe der Krankenunterlagen nicht pauschal unter Hinweis auf ärztliche Bedenken verweigern. Er hat die entgegenstehenden therapeutischen Gründe vielmehr nach Art und Richtung näher zu kennzeichnen, allerdings ohne die Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen.
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wurden Kriterien herausgearbeitet, wie auch im psychiatrischen Bereich, in dem den subjektiven Berichten erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen ist, das Einsichtsrecht gestaltet werden kann, ohne leer zu laufen.
Danach ist stets eine Abwägung im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu treffen, und zwar auch hinsichtlich der nicht objektivierten Befunde einer psychiatrischen Behandlung: Der Arzt hat sich bei seiner Entscheidung, ob er die Einsichtnahme auch in die subjektiven Aufzeichnungen gewährt, einerseits an dem aus dem Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Anspruch des Patienten auf Wissen um die Diagnose und die Behandlung, andererseits aber auch an medizinisch begründeten Patientenschutzinteressen zu orientieren.
Solche Schutzinteressen sind insbesondere gegeben, wenn infolge der Einsicht in die gesamte Behandlungsakte eine Selbstgefährdung des Patienten droht. Darüber hinaus hat der Arzt bei seiner Entscheidung Interessen Dritter zu berücksichtigen, die in die Behandlung einbezogen worden sind. Er kann aber auch eigene Interessen an der Erhaltung der therapeutischen Handlungsfähigkeit mit berücksichtigen. Bei noch nicht abgeschlossener Behandlung kann eine Verweigerung eher begründet werden als in den Fällen, in denen die Behandlung bereits seit Jahren beendet oder abgebrochen ist. Ist eine Einsichtnahme aus medizinischen Gründen nur in Anwesenheit des behandelnden oder eines anderen Arztes vertretbar, so muss vor einer Verweigerung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Sollte der Arzt aus Gründen des Patientenschutzes oder des eigenen Schutzes die Einsicht verweigern wollen, sollte er prüfen, ob er sich mit dem Patienten auf eine Gewährung der Einsicht an eine neutrale Person, die das Vertrauen des Patienten genießt,einigen kann. Notfalls können einzelne Teile der Behandlungsdokumentation vor der Einsichtnahme des Patienten in den verbleibenden Teil entfernt werden.
[Quelle: http://www.datenschutzzentrum.de/materi ... inspsy.htm]
Eine unkompliziertere Möglichkeit wäre es, mal seinen Hausarzt oder Psychiater zu fragen, ob er diese Unterlagen als Kopie zur Verfügung stellen würde …
Wenn nichts mehr geht, such dir einen anwalt und beantrage die unterlagen über ihn.
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liebe grüße
.::. DepriXX .::.
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- Registriert: 16. Mär 2006, 14:03
Re: Frage zu - Reha- Bericht
Hallo 1960,
ich habe im letzten Jahr nach meiner Reha einen Kurzentlassungsbericht für meinen Neurologen und für meinen Hausarzt (Internist) mitbekommen. Den habe ich mir kopiert, bevor ich ihn bei beiden abgegeben habe. Nach ein paar Wochen hatten beide Ärzte dann den kompletten Reha-Bericht. Bei meinem Hausarzt habe ich eine Kopie des ganzen Berichts für meine Unterlagen erhalten - und das ganz problemlos. Jedenfalls gab es keinerlei Bedenken deswegen.
Viele Grüße
Bettina
ich habe im letzten Jahr nach meiner Reha einen Kurzentlassungsbericht für meinen Neurologen und für meinen Hausarzt (Internist) mitbekommen. Den habe ich mir kopiert, bevor ich ihn bei beiden abgegeben habe. Nach ein paar Wochen hatten beide Ärzte dann den kompletten Reha-Bericht. Bei meinem Hausarzt habe ich eine Kopie des ganzen Berichts für meine Unterlagen erhalten - und das ganz problemlos. Jedenfalls gab es keinerlei Bedenken deswegen.
Viele Grüße
Bettina
Re: Frage zu - Reha- Bericht
Hallo Monika,
der Reha-Bericht wird innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen nach dem Entlassungstag bearbeitet und an die BfA weitergeleitet.
Die Krankenkasse bekommt normalerweise nur einen Kurzbericht. Als Patient sollte man aber daraufhinweisen, dass an die Krankenkasse kein ausführlicher Bericht geht. Der MDK kann sich den Bericht, falls notwendig anfordern, dazu muss aber der Patient seine Einwilligung geben. Also, falls noch nicht geschehen, in der Klinik anrufen und erklären, dass lediglich die BfA und der behandelnde Arzt einen Bericht erhält. Falls notwendig, schriftlich machen.
Ich lasse auch immer einen Bericht an den Hausarzt gehen. Dort bekomme ich ohne Umschweife eine Kopie des gesamten Berichts. Fachärzte zieren sich da manchmal. Weshalb, weiß ich nicht.
Wie ging es eigentlich weiter? Arbeitet Dein Mann wieder oder ist er noch krankgeschrieben?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße, Lisa
der Reha-Bericht wird innerhalb der nächsten 4 bis 6 Wochen nach dem Entlassungstag bearbeitet und an die BfA weitergeleitet.
Die Krankenkasse bekommt normalerweise nur einen Kurzbericht. Als Patient sollte man aber daraufhinweisen, dass an die Krankenkasse kein ausführlicher Bericht geht. Der MDK kann sich den Bericht, falls notwendig anfordern, dazu muss aber der Patient seine Einwilligung geben. Also, falls noch nicht geschehen, in der Klinik anrufen und erklären, dass lediglich die BfA und der behandelnde Arzt einen Bericht erhält. Falls notwendig, schriftlich machen.
Ich lasse auch immer einen Bericht an den Hausarzt gehen. Dort bekomme ich ohne Umschweife eine Kopie des gesamten Berichts. Fachärzte zieren sich da manchmal. Weshalb, weiß ich nicht.
Wie ging es eigentlich weiter? Arbeitet Dein Mann wieder oder ist er noch krankgeschrieben?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße, Lisa
Re: Frage zu - Reha- Bericht
Hallo Monika,
du kannst eine schriftliche Auffoderung zur
Deutschen Rentenversicherung (LVA/BfA)
schicken.
Worin Du eine Kopie Deiner gesamten Krankenakte zugesendet wird.
In der Regel bekommst Du von der DRV eine Rechnung zugeschickt.
Weil die Ablichtungen nicht umsonst sind.
(Ist ein geringfügiger Betrag)
Nach
Einzahlung bekommst
Du die Ablichtungen zugeschickt.
Mit freundlichen Gruß, Yogi.
du kannst eine schriftliche Auffoderung zur
Deutschen Rentenversicherung (LVA/BfA)
schicken.
Worin Du eine Kopie Deiner gesamten Krankenakte zugesendet wird.
In der Regel bekommst Du von der DRV eine Rechnung zugeschickt.
Weil die Ablichtungen nicht umsonst sind.
(Ist ein geringfügiger Betrag)
Nach
Einzahlung bekommst
Du die Ablichtungen zugeschickt.
Mit freundlichen Gruß, Yogi.
Re: Frage zu - Reha- Bericht
Yogi, machen die das auch bei psychiatrischen Reha´s? Kann ich mir nicht vorstellen.
--
liebe grüße
.::. DepriXX .::.
liebe grüße
.::. DepriXX .::.
Re: Frage zu - Reha- Bericht
Hallo,
danke euch allen!
Der Bericht geht nur an die LVA und an den Facharzt, das hat mein Mann (zum Glück!) schon abgeklärt.
Zum Glück deshalb: Die Schwester des Arbeitgebers meines Mannes, ist bei unserem Hausarzt beschäftigt.
Ich habe meinen Mann gestern aus der Klinik abgeholt - er hat lediglich einen Vordruck, als Brief mitbekommen.
Der Briefkopf ist von der LVA,
Herr XY war in der Zeit von bis zur stationären Behandlung und ist voll arbeitsfähig,
Stempel der Klinik und Unterschrift des Therapeuten.
Kann man nicht wirklich etwas mit anfangen, oder?! Naja, abwarten.
Nochmals Danke Monika
@ Lisa,
ich werde unter "Reha - abbrechen" schreiben, wie es weitergegangen ist.
danke euch allen!
Der Bericht geht nur an die LVA und an den Facharzt, das hat mein Mann (zum Glück!) schon abgeklärt.
Zum Glück deshalb: Die Schwester des Arbeitgebers meines Mannes, ist bei unserem Hausarzt beschäftigt.
Ich habe meinen Mann gestern aus der Klinik abgeholt - er hat lediglich einen Vordruck, als Brief mitbekommen.
Der Briefkopf ist von der LVA,
Herr XY war in der Zeit von bis zur stationären Behandlung und ist voll arbeitsfähig,
Stempel der Klinik und Unterschrift des Therapeuten.
Kann man nicht wirklich etwas mit anfangen, oder?! Naja, abwarten.
Nochmals Danke Monika
@ Lisa,
ich werde unter "Reha - abbrechen" schreiben, wie es weitergegangen ist.
Re: Frage zu - Reha- Bericht
Hallo DepriXX,
der Versuch ist es auf jedem Fall wert.
Die Rentenversicherung ist ja wegen Datenschutz auf jedem Fall laut Gesetz verpflichtet, die Daten auszuhändigen.
Wenn es nicht funktionieren sollte.
Einfach Widerspruch einlegen.
Oder es über dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt (Psychiater, Nervenarzt..., versuchen).
Mit freundlichen Gruß, Yogi.
der Versuch ist es auf jedem Fall wert.
Die Rentenversicherung ist ja wegen Datenschutz auf jedem Fall laut Gesetz verpflichtet, die Daten auszuhändigen.
Wenn es nicht funktionieren sollte.
Einfach Widerspruch einlegen.
Oder es über dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt (Psychiater, Nervenarzt..., versuchen).
Mit freundlichen Gruß, Yogi.
Re: Frage zu - Reha- Bericht
Ich habe auch ohne Probleme den Reha - Bericht bekommen, und zwar, einmal von meinem Hausarzt und
2. (ich hatte eine Klage auf Erwerbsminderungsrente eingereicht) und mußte dann auch zu dem Entlassungsbericht Stellung nehmen, also bekam ich ihn von der BfA bzw. über meinen Rechtsanwalt.
Grüße betina
2. (ich hatte eine Klage auf Erwerbsminderungsrente eingereicht) und mußte dann auch zu dem Entlassungsbericht Stellung nehmen, also bekam ich ihn von der BfA bzw. über meinen Rechtsanwalt.
Grüße betina