Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Hallo,
vor Wochen einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Ich hatte mir nichts raus erhofft, und heute habe ich dann den Bescheid erhalten.
40% auf Seelisches Leiden, und Angststörung hat man mir Bescheinigt.
Mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt. Mein Krankengeldbezug ist schon ausgeschöft und somit erhalte ich zur Zeit Leistung von der Arbeits Agentur.
An den Arbeitsplatz kann ich nicht zurück.
Was habe ich jetzt für einen Nutzen davon?
Müß ich den Bescheid dem Arbeitgeber vorlegen?
Und wie sieht es aus wenn es auf eine Kündigung des Arbeitsverhältnis zu geht?
LG Finchen
vor Wochen einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt. Ich hatte mir nichts raus erhofft, und heute habe ich dann den Bescheid erhalten.
40% auf Seelisches Leiden, und Angststörung hat man mir Bescheinigt.
Mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt. Mein Krankengeldbezug ist schon ausgeschöft und somit erhalte ich zur Zeit Leistung von der Arbeits Agentur.
An den Arbeitsplatz kann ich nicht zurück.
Was habe ich jetzt für einen Nutzen davon?
Müß ich den Bescheid dem Arbeitgeber vorlegen?
Und wie sieht es aus wenn es auf eine Kündigung des Arbeitsverhältnis zu geht?
LG Finchen
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- Beiträge: 213
- Registriert: 21. Feb 2005, 17:16
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Hallo Finchen,
erst ab einem GdB von 50 hat man u. a. steuerliche Vorteile (Freibetrag), 5 Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr und einen besonderen Kündigungsschutz.
Der Arbeitgeber muss z. B. vor dem Aussprechen der Kündigung die Zustimmung bei der Hauptfürsorgestelle beantragen.
Der besondere Kündigungsschutz steht Dir zu, wenn Du mindestens einen GdB von 50 hast oder ab einem GdB von 30, wenn Du dann beim Arbeitsamt eine "Gleichstellung" beantragst.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall eine Gleichstellung beantragen.
Warum kannst Du nicht an Deinen Arbeitsplatz zurück, wenn Dein Arbeitsverhältnis ungekündigt ist??
Falls später noch weitere Erkrankungen hinzukommen (was man ja nicht hofft, jedoch nie ausschließen kann), dann kannst Du jederzeit beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Lieben Gruß
Glühwürmchen
erst ab einem GdB von 50 hat man u. a. steuerliche Vorteile (Freibetrag), 5 Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr und einen besonderen Kündigungsschutz.
Der Arbeitgeber muss z. B. vor dem Aussprechen der Kündigung die Zustimmung bei der Hauptfürsorgestelle beantragen.
Der besondere Kündigungsschutz steht Dir zu, wenn Du mindestens einen GdB von 50 hast oder ab einem GdB von 30, wenn Du dann beim Arbeitsamt eine "Gleichstellung" beantragst.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall eine Gleichstellung beantragen.
Warum kannst Du nicht an Deinen Arbeitsplatz zurück, wenn Dein Arbeitsverhältnis ungekündigt ist??
Falls später noch weitere Erkrankungen hinzukommen (was man ja nicht hofft, jedoch nie ausschließen kann), dann kannst Du jederzeit beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag stellen.
Lieben Gruß
Glühwürmchen
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Hallo,
danke für die Antwort. Mit dem Gleichstellungsantrag bei der AA, wrde ich in Angriff nehmen.
Das ist schon eine gute Info für mich.
An meinen Arbeitsplatz kann ich nicht zurück, weil ich dort viele Jahre unter Mobbing stand. Zeitweise habe ich viel Selbstbewustsen entwickelt und mich gegen das Mobbing gewehrt. Als es nicht mehr ging und ich AU wurde, kam noch mehr Stress mit dem AG. Durch die AU und das Mobbing war für Arbeitskollegen und den AG der Krankheitsgrund zu ersehen.
LG Finchen
danke für die Antwort. Mit dem Gleichstellungsantrag bei der AA, wrde ich in Angriff nehmen.
Das ist schon eine gute Info für mich.
An meinen Arbeitsplatz kann ich nicht zurück, weil ich dort viele Jahre unter Mobbing stand. Zeitweise habe ich viel Selbstbewustsen entwickelt und mich gegen das Mobbing gewehrt. Als es nicht mehr ging und ich AU wurde, kam noch mehr Stress mit dem AG. Durch die AU und das Mobbing war für Arbeitskollegen und den AG der Krankheitsgrund zu ersehen.
LG Finchen
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Hallo,
ich habe die Frage schon mal ins Forum gestellt, wann beantrage ich die Gleichstellung???? Ich bin auch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, beziehe aber z.Zt. EU-Rente.
Liebe Grüße
Gabi
ich habe die Frage schon mal ins Forum gestellt, wann beantrage ich die Gleichstellung???? Ich bin auch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, beziehe aber z.Zt. EU-Rente.
Liebe Grüße
Gabi
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Im Leben gibt es immer wieder Steine die man nicht wegräumen kann. Darum ist es gut sich neben ihnen einzurichten so gut es geht.
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Hallo ,
wie ist es wenn ich Gleichstellung Beantrage?
Wenn ich an den alten Arbeitsplatz nicht zurück kann, wegen Angststörung, Depression und Mobbing.
Wenn ich mit 50 Gleichgestell werde kann ich dann von der AA bessere Fortbildung erwarten um besser auf dem Arbeitsmarkt Vermittelbar zu sein?
Kann eine Gleichstellung bei einem neuen Arbeitgeber von Nachteil sein?
So viele Fragen.
Danken an Alle!
Auch gerne per Mail querfloete12@aol.com
LG Finchen
wie ist es wenn ich Gleichstellung Beantrage?
Wenn ich an den alten Arbeitsplatz nicht zurück kann, wegen Angststörung, Depression und Mobbing.
Wenn ich mit 50 Gleichgestell werde kann ich dann von der AA bessere Fortbildung erwarten um besser auf dem Arbeitsmarkt Vermittelbar zu sein?
Kann eine Gleichstellung bei einem neuen Arbeitgeber von Nachteil sein?
So viele Fragen.
Danken an Alle!
Auch gerne per Mail querfloete12@aol.com
LG Finchen
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Eine Gleichstellung bekommt man nur, wenn man ansonsten aufgrund der Behinderung den Arbeitsplatz nicht behalten, oder nicht bekommen kann.
"Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können."
"Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können."
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Hallo
Wenn ich keine Gleichstellung beantrage, und 40 GdB habe.
Muß oder kann ich das dem jetztigen Arbeitgeben angeben?
Ist es von Nachteil bei 40GdB anzugeben?
Weil der Arbeitgeben einen dann gerne loswerden möchte?
LG Finchen
Wenn ich keine Gleichstellung beantrage, und 40 GdB habe.
Muß oder kann ich das dem jetztigen Arbeitgeben angeben?
Ist es von Nachteil bei 40GdB anzugeben?
Weil der Arbeitgeben einen dann gerne loswerden möchte?
LG Finchen
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Sicher ist es nicht einfach, doch gehe einfach deinen Weg.
Ich selber habe vor gut zwei Jahren 40 % bekommen. Dies nützt dir erstmal nicht viel. Die Gleichstellung kannst du einfach beim AA beantragen, aber schriftlich. Alles immer Schriftlich!
Sie nützt dir dann etwas sollte eine Kündigung kommen, oder du einen neuen Arbeitsplatz suchst. Weiter ist es auch vom Vorteil wenn es um Umschulung oder Weiterbildung geht.
Michi
Ich selber habe vor gut zwei Jahren 40 % bekommen. Dies nützt dir erstmal nicht viel. Die Gleichstellung kannst du einfach beim AA beantragen, aber schriftlich. Alles immer Schriftlich!
Sie nützt dir dann etwas sollte eine Kündigung kommen, oder du einen neuen Arbeitsplatz suchst. Weiter ist es auch vom Vorteil wenn es um Umschulung oder Weiterbildung geht.
Michi
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung
Ach Du grüne neune, was für ein Chaos...
Erstmal sortieren. Die Gleichstellung kann man ab einen GdB von 30 beantragen. Damit erwirbt man zunächst ersteinmal den Kündigungsschutz. D.h. aber nicht, das man unkündbar ist. Nur muß bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnis ersteinmal das Integrationsamt gehört werden u.s.w.
Was das Mobbing angeht, so ist hier der Gang zur Gewerkschaft und/oder Betriebsrat angeraten.
Gibt es in Deinem Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung? Wenn ja, dann wende Dich bitte dorthin. Diese sind a) zur Vertraulichkeit verpflichtet und b) entsprechend ausgebildet, Dich zu beraten. Auch der VdK u.a. Organisationen helfen da.
Hier findet man jede Menge Informationen zum Verfahren:
http://www.deutsche-rheumaliga.de/uploa ... tt_6.9.pdf
Zum Thema Mobbing schau mal bitte hier:
http://www.dgb.de/themen/mobbing/index_html
http://www.mobbing-net.de/inhalt.html
Der Schwerbehindertenstatus ist eine zweiseitige Sache. Er kann dazu führen, dass man leichter einen Arbeitsplatz findet, jedoch auch, das es schwer wird, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Das muß letztlich jeder für sich selbst entscheiden.
Zum Schluß mal noch eine Literaturempfehlung:
"Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis? Walhalla-Verlag, Nikolaus Ertl und Horst Marburger.
Zum Schluß stellt sich dann noch die Frage: Ist der im Verfahren festgestellte GdB dem entsprechend, was die Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit vorsehen und wurden alle Befunde hinreichend gewürdigt. Dabei gehe ich davon aus, daß Dir die Gutachten Deiner Ärzte vorliegen und der Inhalt Dir ausreichend erscheint und alles wiedergibt, was für den Gutachter des Versorgungsamtes wichtig ist, um die Sache zu begutachten und seine Empfehlung abzugeben.
Grüße, Adson, der hier nur aus eigenen Erfahrungen berichtet und keine REchtsberatung vornimmt.
Erstmal sortieren. Die Gleichstellung kann man ab einen GdB von 30 beantragen. Damit erwirbt man zunächst ersteinmal den Kündigungsschutz. D.h. aber nicht, das man unkündbar ist. Nur muß bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnis ersteinmal das Integrationsamt gehört werden u.s.w.
Was das Mobbing angeht, so ist hier der Gang zur Gewerkschaft und/oder Betriebsrat angeraten.
Gibt es in Deinem Unternehmen eine Schwerbehindertenvertretung? Wenn ja, dann wende Dich bitte dorthin. Diese sind a) zur Vertraulichkeit verpflichtet und b) entsprechend ausgebildet, Dich zu beraten. Auch der VdK u.a. Organisationen helfen da.
Hier findet man jede Menge Informationen zum Verfahren:
http://www.deutsche-rheumaliga.de/uploa ... tt_6.9.pdf
Zum Thema Mobbing schau mal bitte hier:
http://www.dgb.de/themen/mobbing/index_html
http://www.mobbing-net.de/inhalt.html
Der Schwerbehindertenstatus ist eine zweiseitige Sache. Er kann dazu führen, dass man leichter einen Arbeitsplatz findet, jedoch auch, das es schwer wird, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Das muß letztlich jeder für sich selbst entscheiden.
Zum Schluß mal noch eine Literaturempfehlung:
"Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis? Walhalla-Verlag, Nikolaus Ertl und Horst Marburger.
Zum Schluß stellt sich dann noch die Frage: Ist der im Verfahren festgestellte GdB dem entsprechend, was die Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit vorsehen und wurden alle Befunde hinreichend gewürdigt. Dabei gehe ich davon aus, daß Dir die Gutachten Deiner Ärzte vorliegen und der Inhalt Dir ausreichend erscheint und alles wiedergibt, was für den Gutachter des Versorgungsamtes wichtig ist, um die Sache zu begutachten und seine Empfehlung abzugeben.
Grüße, Adson, der hier nur aus eigenen Erfahrungen berichtet und keine REchtsberatung vornimmt.
Berlin - Wohnsitz, 39 Jahre, Single.
Re: Bescheid über 40% Schwerbehinderung .
Hallo,
ich werde mich noch mal von dem SoVD beraten lassen. Und dann auch die Gleichstellung beantragen.
Das AA hat mir die Berufliche Reha schon abgelehnt. Allerdings hat sich das Ärztliche Gutachten und der GdB-Bescheid überschnitten, so das der GdB nicht Berücksichtigt wurde.
MfG Finchen
ich werde mich noch mal von dem SoVD beraten lassen. Und dann auch die Gleichstellung beantragen.
Das AA hat mir die Berufliche Reha schon abgelehnt. Allerdings hat sich das Ärztliche Gutachten und der GdB-Bescheid überschnitten, so das der GdB nicht Berücksichtigt wurde.
MfG Finchen