Antrag auf Schwerbehinderung - Widerspruch war erfolgreich!!!!

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Lioness
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Antrag auf Schwerbehinderung - Widerspruch war erfolgreich!!!!

Beitrag von Lioness »

Hallo zusammen,

ich kurbele mal wieder die Diskussion um Schwerbehinderung und Gleichstellung an....

Meine Situation: Ich mache gerade in NRW den sog. Seiteneinstieg ins Lehramt (per auf Magister studiertem Mangelfach). Letztes Jahr bin ich aus mehreren Gründen, hauptsächlich wegen heftigen Mobbings seitens der Schulleitung zusammengeklappt, war in Akut- und Rehaklinik und fast 6 Monate krankgeschrieben, Diagnose u.A. Depression. Habe Neuanfang an neuer Schule gemacht, den Vorbereitungsdienst um das halbe Jahr der Krankschreibung verlängert, bin wieder einigermaßen stabil und sehe dem 2. Staatsexamen zwar nicht mit Gelassenheit, aber guter Hoffnung hinsichtlich des Bestehens entgegen.

Vor einer Übernahme in eine Festanstellung (Verbeamtung kann ich eh knicken) hat der Herrgott aber den Amtsarzt und die Feststellung der Tauglichkeit für den Lehrberuf gestellt. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer bzw. meine große Angst, wegen der Krankheit nicht fest eingestellt zu werden. (Die Stelle selbst, an derselben Schule, habe ich bei Bestehen des Examens und Bewährung im Schuldienst übrigens vertraglich garantiert, das ist anders als bei den "normalen" Lehramtsanwärtern.)

Der Personalrat meinte, eine anerkannte Schwerbehinderung wäre auch in meiner jetzigen Position nur förderlich. Nach dem, was gewesen ist, lässt sich die Krankheit beim Amtsarzt nicht verschweigen, und auch die jetzige Schulleitung weiß im Ansatz Bescheid (monatelange Krankschreibungen zweier Kliniken und einer Fachärztin für Psychiatrie bringen selbst den tumbesten Sachbearbeiter im Schulamt auf die richtige Spur.)

Daher habe ich nach reiflicher Überlegung und Abwägung einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und die für Depressionen üblichen 20% bekommen. Nun möchte ich gegen die 20& Einspruch erheben, um wenigsten auf die für eine Gleichstellung nötigen 30% zu kommen. Auf dem Bescheid steht übrigens die für mich neue Diagnose "rezidivierende Depressive Störung", was ja das Risiko einer erneuten Episode beinhaltet.

<b>Meine Frage: Wer hat Erfahrung mit Widersprüchen gegen die Bescheide vom Versorgungsamt?</b>

Ich werde vom Integrationsfachdienst des psychosozialen Fachdienstes betreut und habe den Antrag darüber laufen lassen. Wir werden uns die Akte kommen lassen - bin schon gespannt auf die Beurteilungen der Kliniken, Ärzte und Therapeuten.....

Und um sämtlichen Kommentaren über Sozialschmarotzer etc. vorzubeugen (habe deshalb auch ganz bewusst nicht in dem Thread "Gleichstellungsantrag" von Gabirankl gepostet): Es geht mir einzig und allein darum, mit der Gleichstellung einen höheren Schutz bei der Umwandlung des Vertrages in eine Festanstellung zu haben und somit meinen Arbeitsplatz zu erhalten - denn arbeitsfähig bin ich, wenn aus eigener Sicht auch nicht voll (habe reduzierte Stundenzahl) und möchte es tunlichst auch bleiben!

Ich hoffe auf einige Antworten, lieben Dank im Voraus, Gruß
Lioness



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winnie
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von winnie »

Hallo Lioness,

ich hab leider etwas Erfahrung damit. Mehr oder weniger, zumindest.

Bei mir ging/geht es allerdings um meinen Sohn, bei dem so ungefähr 50 verschiedene Behinderungen vorliegen, bloß Depressionen sind zufällig nicht dabei. Deshalb kann ich da auch nur "allgemein" was dazu sagen.

Mein Sohn hatte jahrelang einen Ausweis mit 70% und den Buchstaben B, H und S.
Vor einigen Jahren dann wurde das ohne weitere Nachfrage mit der Begründung "Zustand hat sich deutlich gebessert" auf 50% ohne Buchstaben herabgesetzt.
Und ich hab Widerspruch gegen diesen (wie immer erst mal vorläufigen) Bescheid eingelegt.
(Ich mein, ich wär selbst überglücklich, wenn sich sein Zustand wirklich bessern könnte, aber nachdem seine Grunderkrankung unheilbar ist und progressiv verläuft, ist das leider ein frommer Wunsch. Und daß er mit 10 Jahren endlich einigermaßen Lesen und Schreiben konnte, hätte ich jetzt nicht unbedingt als "deutliche Verbesserung" bezeichnet...)

Na, egal. Ich also Widerspruch eingelegt, fristgerecht innerhalb 4 Wochen, deutlich formuliert (allerdings formlos, was aber möglich war), mit Hinweis auf die unheilbare Krankheit und der Bitte, man möge sich doch von den zuständigen Ärzten entsprechende Bestätigungen einholen (was das VA ja normalerweise sowieso macht).

Dann, irgendwann, kam der Bescheid:
Widerspruch zur Kenntnis genommen, Sachlage überprüft, Widerspruch abgelehnt. Jedoch aus Kulanzgründen die Herabstufung doch auf 60% statt auf 50%. Mit freundlichen Grüßen, und so weiter.

Ich hab mich natürlich geärgert, aber was wollte ich machen! Pech gehabt, der Staat muß sparen, und die Kleinen baden es mal wieder aus, logisch.

Warum ich dann eine Weile später nochmal beim VA vorbeiging, weiß ich gar nicht mehr so richtig. Kann sein, daß ich mich ausreichend geärgert hatte, kann auch sein, daß mir irgendwer sagte, daß ich das nicht auf mir sitzen lassen dürfe, usw.
Ich bin also persönlich hin, wollte nur mal fragen, wie die überhaupt zu dieser Entscheidung gekommen waren.
Die Dame dort (perfekt gestylt, sicherer Behördenjob) hört mir leicht genervt zu, was ich ihr über die Krankheiten meines Sohnes erkläre und meint anschließend, sie wisse gar nicht, was ich wolle. Schließlich hätte der Kinderarzt die Einschätzung des Amtes bestätigt.
Ich, eindeutig wissend, daß gerade dieser Kinderarzt so einen Krampf NIEMALS unterschreiben würde, leicht verblüfft: "Bitte????"
Sie, pikiert, fängt an, in der Akte zu kramen, findet das kinderärztliche Gutachten und triumphiert: "Ha! Sehen Sie? Da! Der Arzt schreibt eindeutig...", sie liest immer langsamer und ihre Mundwinkel fallen zusehends herab, "...keine Veränderung."
Stille.
Dann, sie: "Ja, um Himmelswillen, warum haben Sie denn dann keinen Widerspruch eingelegt???"

Du kannst Dir sicher vorstellen, was ich in diesem Moment für ein Gesicht gemacht habe...

Langer Rede kurzer Sinn:
Das Problem war, daß die Ablehnung meines Widerspruchs gegen den vorläufigen Bescheid so aufgemacht war wie ein endgültiger Bescheid. Nirgendwo stand was von "immer noch vorläufig" oder dergleichen, und weder aus der Formulierung noch aus dem Formblatt selbst war zu erkennen, daß es sich dabei eben NOCH NICHT um den endgültigen Bescheid handelte.
(Was selbstverständlich mit Sicherheit VÖLLIG unbeabsichtigt ist...)
Daß man dagegen auch nochmal Widerspruch hätte einlegen können, war auf den ersten, zweiten und auch dritten Blick absolut nicht ersichtlich. (Ich hab's dann später tatsächlich irgendwo winzigklein ins letzte Eck gequetscht gefunden, aber da hätte ich echt mit der Lupe suchen müssen! - Auf dem vorläufigen Bescheid stand es nämlich ganz normal groß und breit drauf!)

Das heißt, die haben mich genau genommen echt gelinkt. Mich sozusagen unter Vortäuschung falscher Gegebenheiten dazu gebracht, die letzte Widerspruchsfrist zu versäumen.
Echt prima, gell?
Und jetzt darf ich mich ärgern, weil ich genau genommen natürlich selbst schuld war. Hätte halt nur GANZ genau hingucken müssen...

Das ist das, was ICH Dir an Empfehlungen geben kann, Lioness:

LIES JEDEN EINZELNEN BESCHEID BIS ZUM LETZTEN FLIEGENSCHISS GENAUESTENS DURCH!!!

Denn ich bin immer noch überzeugt, daß es KEIN Zufall war, daß so ein wichtiger Hinweis auf dem Bescheid derartig versteckt angebracht ist...


Ich wünsch Dir ganz viel Erfolg!!

Lieben Gruß,
Winnie
Lioness
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von Lioness »

Liebe Winnie,

Danke für die prompte Reaktion - über das, was Du berichtest, kann ich mich nicht mal mehr wundern, nur den Kopf schütteln......

Wie "eingeschränkt an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" muss man denn noch sein, wenn eine schwere depr. Episode und monatelange Handlungs- und Arbeitsunfähigkeit, 12 Wochen Klinikaufenthalt und eine Diagnose, die eine Wiederkehr dieses Zustandes zumindest per Definitionem in sich trägt (und ich reiße mich ganz sicher und wahrhaftig nicht darum, diesen Zustand in Bälde wieder zu erleben.....) 20 % wert sind? Ich habe wahrscheinlich den Fehler gemacht, nicht schon letztes Jahr im Anschluss an die Reha den Antrag gestellt zu haben, wie mir dort geraten worden war. Ich habe lange gezögert, ob ich mich selber als behindert sehen möchte, und wie ich damit umgehe, und ob es für meine berufliche Situation nicht kontraproduktiv ist.

So konnte/musste meine Psychiaterin in ihrem Gutachten wahrscheinlich guten Gewissens schreiben, dass eine kontinuierliche Besserung meines Zustandes eingetreten ist, was ja den Tatsachen entspricht. Momentan geht es mir echt gut, und ich fühle mich praktisch nicht eingeschränkt. Aber die härteste Zeit der Examensphase steht ja erst bevor........ Und ich habe wahnsinnige Angst davor, wieder in diese Abwärtsspirale zu geraten.... Sei's drum, daran ändert auch ein GdB nichts.

Aber ich werde ja vom Integrationsfachdienst unterstützt, die kennen sich ganz gut aus mit dem deutschen Amtsschimmel. Und auch im Falle eines Falles bei der Einstellung werde ich von dort Unterstützung haben, wie auch vom Personalrat. Und erstmal wird Widerspruch eingelegt!

Liebe Grüße, Danke nochmal
Lioness



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zweifler
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von zweifler »

hallo zusammen!


mein erster verschlimmerungsantrag,ich hatte damals vierzig prozent,wurde prompt abgelehnt.geltend machen wollte ich meine depri samt ihren somatischen folgen.
ich habe dann meinen psychiater gefragt was er denn dem versorgungsamt geschrieben hat.der schüttelte nur den kopf und sagte es läge keine anfrage vor,er wüsste von nichts.
haben die doch tatsächlich den antrag abgelehnt ohne meinen arzt zu befragen!!
ich habe dann gleich einen entsprechenden brief an das versorgungsamt geschrieben und nach einer woche hatte ich einen positiven bescheid.
auch so eine vorgehensweise ist möglich und zu kontrollieren.
sollte ich jemals nach meiner zeitrente wieder arbeiten gehen können(mein psycho schließt das eher aus)dann benötige ich einen auf meine spezielle situation zugeschnittenen arbeitsplatz.
genau für diesen fall brauche ich diesen status und nicht wegen irgendwelchen finanziellen vorteilen wie außenstehende oft meinen.

mfg herbert
winnie
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von winnie »

"haben die doch tatsächlich den antrag abgelehnt ohne meinen arzt zu befragen!!"

Eben. Die scheinen das Verfahren gerne ein bißchen "abzukürzen".
Beziehungsweise - wie im Beispiel meines Sohnes - sie fordern das Gutachten zwar an, ignorieren es dann aber der Einfachkeit halber.

Gruß, Winnie
betina
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von betina »

Ich habe mei meinem ersten Antrag auch nur 40 % bekommen. War zwar in mehreren Kliniken, hatte auch u.a. mehrere Diagnosen, Tinnitus, Hörgeräte 2 Stck., somatische Beschwerden, Reizdarm, Arthrose, Asthma und eben Depressionen. Habe das auch so hingenommen. Nach dem 4. Klinikaufenthalt habe ich einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Bekam dann 60 %. allerdings stand in dem Schreiben, daß es sich überwiegend auf Tinnitus mit Hörgeräten, Asthma und Arthrose bezieht owwohl gerade die Depris schiller geworden waren. Scheinbar haben diese nicht so einen hohen Stellenwert. Habe dann zwar keinen Widerspruch eingelegt, aber wollte gern einmal die Beurteilung erfahren. Das Versorgungsamt behandelte dies aber als Widerspruch und von Münster bekam ich Bescheid, daß kein höherer GdB möglich sei. Nun ja, daß wollte ich nicht, wollte nur einmal eine Beurteilung haben. Auch die ist ja für einen Laien sehr schwer zu verstehen. Habe diese dann im nachhinein auch noch bekommen, aber war für mich nicht durchschaubar.

Herbert, eine Frage noch, auch mir geht es nicht um das finanzielle, sondern eben darum, daß ich - falls es nicht besser wird- früher in Rente gehen kann. Zur Zeit aber ich aber inzwischen eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer (ohne zeitliche Einschränkung). Aber wenn man eine Zeitrente hat und die nicht sehr hoch ist, also man keine Steuern zahlen mu, hat man doch sowieso keinen finaziellen Vorteil, ich jedenfalls nicht, oder?

Liebe Grüße betina
zweifler
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von zweifler »

hallo betttina!


du hast schon recht.eigentlich rechnet sich das eh nicht.mal günstiger ins schwimmbad oder ins museum etc.mehr ist nicht drinnen.
wenn ich keine rücklagen fürs alter hätte dann könnte ich diese rente auf zeit nicht in anspruch nehmen.

mfg herbert
Berlibi
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von Berlibi »

Hallo Lioness!
Ich denke, daß ein Widerspruch generell angebracht ist, da die Einstufung definitiv immer zuerst mit dem geringstmöglichen GdB erfolgt. Die spekulieren darauf, daß ja eh nicht alle sich trauen oder in der Lage sind, einen Widerspruch zu verfassen, und hätten so schon wieder was gespart. Denjenigen, die sich doch aufgerafft haben, kann man dann noch locker 10% aus dem "Vorrat" zugestehen. Und drauf zu hoffen, daß die meine Ärzte befragen? Warum sollten sie... Ich würde da lieber selbst aktiv werden und soviel wie möglich an neuen Befunden zusammenholen, um die gleich mitzuschicken. Das wirkt sich sicher auch verfahrensbeschleunigend (geiles Wort, oder?) aus. Ich selbst hatte im Erstantrag 5 Problemfelder (chron. Schmerzerkrankung Rücken, ein Knie kaputt, Asthma, Depri, Thrombose+Folgen), aufsummiert 70%, Gesamtbeeinträchtigung mit 30% bewertet. Bis zum Bescheid dauerte es 7 Monate, dann Neufeststellung wegen Verschlimmerung beantragt (mit neuen Befunden zu zwei der Erkrankungen) und ohne weitere Diskussionen 50% bekommen. Wenn du auch nicht "Verschlimmerungsantrag" stellen möchtest, so doch zumindest "Bitte um Neubewertung wegen unterschätzter Beeinträchtigung deiner Erwerbsfähigkeit" oder so ähnlich. So eine Formulierung paßt vielleicht in deinem Fall besser, denke ich, oder?
Lioness
Beiträge: 1911
Registriert: 29. Mai 2005, 23:21

Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von Lioness »

Hallo berlibi + all,

lieben Dank für die Antworten! Was Du schreibst, habe ich auch schon gehört. Ich habe noch ein bis zwei Therapeuten in der Hinterhand, die ich "aktivieren" kann. Laut GdB Tabelle sind 20 % für "leichtere psychische Störungen" vorgesehen,
30-40 % für "stärker behindernde Störungen" wie "ausgeprägtere depressive Störungen". Die Angststörung, wegen der ich seit Jahren in Behandlung bin und die auch in der Akutklinik diagnostiziert worden war, ist mal eben elegant unter den Tisch gefallen.

Aber wie gesagt, ich habe Unterstützung durch Profis, die sich damit auskennen. Wahrscheinlich werde ich erst einmal formlos Widerspruch einlegen und habe dann noch mehr Zeit für Begründungen, wenn ich das richtig verstanden habe. Die werden die Löwin noch kennen lernen, die kann richtig laut brüllen, wenn's sein muss - Depri hin, Angststörung her!!!

Erstmal danke für die Reaktionen, nehme aber natürlich gerne weitere "Erfahrungsberichte" dankbar auf!

Liebe Grüße
Lioness



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betina
Beiträge: 198
Registriert: 20. Mär 2003, 17:39

Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von betina »

Hallo Herbert,

ja, gut das wir Rücklagen haben. Ich habe mich auch mal an den Schwerbehinderten-Beauftrages im Bundestag gewandt.

Da bekommt man z.B. einen Freibetrag von € 1.700,00, aber wie gesagt, da wir nur eine kleine Rente bekommen, können wir diesen nicht in Anspruch nehmen. Er ist ja eigentlich gedacht, um die Kosten, die durch die Behinderung entstehen, auszugleichen.

Hat man schon wenig Geld, hat man trotzdem keine Vergünstigung. Durch meine Arthrose haben ich viele Beschwerden, man zeigt mir Geräte etc. die mir verschiedene Handhabung erleichtern. Leider kann ich sie nicht kaufen, da sie zu teuer sind. eigentlich sollte man hier den Behinderten finanziell entgegen kommen.

Diejenigen, die jetzt dieen Freibetrag einsetzten können, haben oft schon sowieso mehr Einkommen und trotzdem Vergünstigungen.

Bitte, an alle, jetzt nicht wieder sagen, "JA, wir zahlen ja auch Steuern, ihr nicht". Darum geht es doch nicht. Ich wollte hier auch nur ein Beispiel nennen, wie wenig in der Politik (soziale Leistungen) nachgedacht wird.

Ansonsten noch ein Hinweis. Ich sammle auch immer möglichst alle Befundberichte und Entlassungsberichte aus der Klinik/Reha, diese kann ich dann sofort beim Verschlimmerungsantrag mitsenden und dann geht es oft sehr schnell mit der Bearbeitung.

Ansonsten alle Gute und liebe Grüße betina
Rosenquarz1964
Beiträge: 14
Registriert: 8. Jun 2006, 19:51

Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von Rosenquarz1964 »

Lioness schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> ich kurbele mal wieder die Diskussion um Schwerbehinderung und Gleichstellung an....
>
> Meine Situation: Ich mache gerade in NRW den sog. Seiteneinstieg ins Lehramt (per auf Magister studiertem Mangelfach). Letztes Jahr bin ich aus mehreren Gründen, hauptsächlich wegen heftigen Mobbings seitens der Schulleitung zusammengeklappt, war in Akut- und Rehaklinik und fast 6 Monate krankgeschrieben, Diagnose u.A. Depression. Habe Neuanfang an neuer Schule gemacht, den Vorbereitungsdienst um das halbe Jahr der Krankschreibung verlängert, bin wieder einigermaßen stabil und sehe dem 2. Staatsexamen zwar nicht mit Gelassenheit, aber guter Hoffnung hinsichtlich des Bestehens entgegen.
>
> Vor einer Übernahme in eine Festanstellung (Verbeamtung kann ich eh knicken) hat der Herrgott aber den Amtsarzt und die Feststellung der Tauglichkeit für den Lehrberuf gestellt. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer bzw. meine große Angst, wegen der Krankheit nicht fest eingestellt zu werden. (Die Stelle selbst, an derselben Schule, habe ich bei Bestehen des Examens und Bewährung im Schuldienst übrigens vertraglich garantiert, das ist anders als bei den "normalen" Lehramtsanwärtern.)
>
> Der Personalrat meinte, eine anerkannte Schwerbehinderung wäre auch in meiner jetzigen Position nur förderlich. Nach dem, was gewesen ist, lässt sich die Krankheit beim Amtsarzt nicht verschweigen, und auch die jetzige Schulleitung weiß im Ansatz Bescheid (monatelange Krankschreibungen zweier Kliniken und einer Fachärztin für Psychiatrie bringen selbst den tumbesten Sachbearbeiter im Schulamt auf die richtige Spur.)
>
> Daher habe ich nach reiflicher Überlegung und Abwägung einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und die für Depressionen üblichen 20% bekommen. Nun möchte ich gegen die 20& Einspruch erheben, um wenigsten auf die für eine Gleichstellung nötigen 30% zu kommen. Auf dem Bescheid steht übrigens die für mich neue Diagnose "rezidivierende Depressive Störung", was ja das Risiko einer erneuten Episode beinhaltet.
>
> <b>Meine Frage: Wer hat Erfahrung mit Widersprüchen gegen die Bescheide vom Versorgungsamt?</b>
>
> Ich werde vom Integrationsfachdienst des psychosozialen Fachdienstes betreut und habe den Antrag darüber laufen lassen. Wir werden uns die Akte kommen lassen - bin schon gespannt auf die Beurteilungen der Kliniken, Ärzte und Therapeuten.....
>
> Und um sämtlichen Kommentaren über Sozialschmarotzer etc. vorzubeugen (habe deshalb auch ganz bewusst nicht in dem Thread "Gleichstellungsantrag" von Gabirankl gepostet): Es geht mir einzig und allein darum, mit der Gleichstellung einen höheren Schutz bei der Umwandlung des Vertrages in eine Festanstellung zu haben und somit meinen Arbeitsplatz zu erhalten - denn arbeitsfähig bin ich, wenn aus eigener Sicht auch nicht voll (habe reduzierte Stundenzahl) und möchte es tunlichst auch bleiben!
>
> Ich hoffe auf einige Antworten, lieben Dank im Voraus, Gruß



Hallo Lioness,

für eine bisher einmalige depressive Episode, so verstehe ich Dein Schreiben, kannst Du nicht viel an Prozenten erhalten. Ich habe seit 25 Jahren jedes Jahr einen schweren Schub und nehme seit Jahren 3 verschiedene Medis ein: 2 AD´s und Lithium. Wenn es ganz besonders schlimm ist, kommt noch ein Neuroleptikum hinzu...Meine Prozente sind 50 %. Diese 50% haben mir den Arbeitsplatz bis jetzt erhalten. Man konnte mich damit nicht hinauswerfen, obwohl dies seit 5 Jahren mit übelstem Mobbing von seiten der Chefetage versucht wird.Und jetzt bin ich schon seit 5 Monaten krankgeschrieben, Rezidiv trotz meiner Medikamente...

Ein Integrationsfachdienst für Schwerbehinderte wird auch erst ab 50% tätig. Die 20 % sind also für die Katze. Ich empfehle Dir, erst mal zu schauen, wie es Dir gesundheitlich geht, ob die Depression noch mal wiederkommt, oder nicht. Nach einer einmaligen Erkrankung kann man noch nicht wissen, ob man auch zukünftig erkranken wird.

Ich stehe jetzt vor der Entscheidung, die Frührente zu beantragen und befürchte, keinen Erfolg zu haben.

MfG Rosenquarz 1964
Lioness
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von Lioness »

Hallo Rosenquarz,

danke für Deine Antwort!

Ich hatte letztes Jahr mehrere Diagnosen bekommen, unter anderem Dysthymie = chronische depressive Verstimmung, Anpassungsstörung, generalisierte Angststörung - und eine schwere depressive Episode (die ist ja nun Gottseidank history!). Als Diagnose im Bescheid des Versorgungsamtes taucht nun - neben der Anpassungsstörung - die "rezidivierende depressive Störung" auf - also ist irgendjemandem wohl auch schon aufgefallen, dass es keine einmalige Sache war, was sich aus meiner Lebensgeschichte und Anamnese ablesen lässt.

Beim Integrationsfachdienst unseres Kreises ist es zum Glück so, dass es neben der "Abteilung" für die Schwerbehinderten eine speziell für psychisch erkrankte Arbeitnehmer gibt, weswegen ich seit über einem Jahr von dort betreut werde - was ich sehr zu schätzen gelernt habe, weil die zuständige Fachkraft eine tolle Frau ist, die mir schon aus manchem Tief geholfen hat.

Ich werde weiter am Ball bleiben - und hoffe natürlich trotzdem, dass es mir nicht wieder schlechter gehen wird - aber weiß' man's?

Liebe Grüße
Lioness



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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von Lioness »

Hallo zusammen,

wie versprochen / angedroht hier ein weiterer Lagebericht zum Thema Antrag auf Schwerbehinderung:

Heute war meine besagte Betreuerin vom Psychosozialen Fachdienst da - mit "meiner" Akte, bestehend aus dem Bericht der Rehaklinik und dem Bericht meiner Psychiaterin. Seitdem kenne ich die Fachbegriffe "subdepressiv" (meine derzeitige Stimmungslage), Remanenzempfinden (das Gefühl, permanent hinter meinen eigenen Ansprüchen an mich zurückzubleiben) - und asthenische Persönlichkeitsstörung....... letzteres eine Verdachtsdiagnose meiner Psych., die die Klinik nicht explizit bestätigt hat. Gleichwohl habe ich anscheinend asthenische (= dependente / abhängig) Persönlichkeitszüge (laut aktuellem Bericht).....

HMMMPF! Was soll Frau nun dazu sagen? Hab' mir erstmal ein kühles Bierchen gezischt (tolle Bewältigungsstrategie....). Meine Betreuerin meinte, die darauf bewilligten 20 % seien ein Witz: nach wie vor rezidivierende Ängste, Unsicherheiten, Unruhezustände, Leistungsminderung, Erschöpfbarkeit...

DOCH immerhin: Kein Anhalt für Wahn und Sinnestäuschungen (wie beruhigend!), Juchhuh! Und sowieso: voll arbeitsfähig!

Wie dem auch sei, wir haben Einiges zusammengetragen, wie mich oben Erwähntes (+ immer noch die Hauptdiagnose rezidivierende depressive Störung) in meinem Alltag beeinträchtigt, und sie wird daraus einen entsprechenden Brief an's Versorgungsamt verfassen. Die haben beispielsweise weder den Bericht aus der Psychiatrie noch die Meinung der beiden mich in Folge behandelnden Psychotherapeuten angefordert!

Außerdem hat sie eine Möglichkeit aufgezeigt, wie ich an den besagten Klinikbericht der Psychiatrie komme.....

ALSO DANN: FORZA! Ich lasse mich nicht unterkriegen - auch wenn ich angeblich eine Störung habe, laut der ich passiv bin, die Verantwortung für mein Leben auf Andere abschiebe und meine Entscheidungen von Anderen treffen lasse..... Ach ja, und die "Schwäche" zeigt sich teilweise auch auf intellektuell-emotionalem Gebiet *hysterisches Gackern*!

Da kann ich nur sagen: PROST!

grummelnde Grüße (+ keine Angst, ich geb' mir jetzt weder die Kante, noch springe ich von der nächsten solchen!)
Lioness



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Lioness
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Re: Antrag auf Schwerbehinderung + Gleichstellung

Beitrag von Lioness »

Und weiter geht's im Text:

Ausführlicher Widerspruch ist nun formuliert und wird abgeschickt, dann ist weiteres Harren auf die Reaktion vom Versorgungsamt angesagt. Meine Betreuerin meinte, falls die bei ihrer Einschätzung bleiben (20%), ist der nächste Schritt die Klage vor'm Sozialgericht - und das kostet den Anwalt. Bin in einer Rechtsschutzvericherung und muss gleich mal gucken, ob solche Fälle abgedeckt sind.

Andererseits bin ich im Moment ganz zuversichtlich, dass noch die 10% dazugegeben werden, die ich für eine Gleichstellung brauche, auch nach dem, was ich hier im Forum bereits dazu gelesen habe, und was andere Betroffene in meinen SHGs erzählen. Vor allem habe ich das Versorgungsamt aufgefordert, die Berichte der beiden angegebenen Psychotherapeuten anzufordern - was sie bislang nicht gemacht haben! Da habe ich die Hoffnung, dass die Traumatisierungen, mit denen ich mich ja akut herumquäle, noch zusätzliches Gewicht bekommen.....

Was ich bislang noch nicht wusste: Zu dem Antrag auf Gleichstellung beim Arbeitsamt wird auch der Arbeitgeber gehört! Sehr gefreut hat mich meine eigene Reaktion auf diese Auskunft: ich habe nicht Angst und Panik bekommen, sondern sofort mit der Betreuerin besprochen, dass ich meine Schulleitung dann um ein klärendes Gespräch bitten werde, in der ich meine Lage und meine Motivation für die Gleichstellung (zur Erinnerung: es geht um die Festeinstellung in den öffentlichen Dienst nach Bestehen des Examens bei vorliegender depressiver Grunderkrankung und einen gewissen Schutz davor, deswegen nicht eingestellt zu werden) erläutern werde. Da hat also ganz offensichtlich nicht das innere Kind oder die Jugendliche, sondern die Erwachsene reagiert - und das alleine ist schon ein enormer Fortschritt für mich!

Eine Kopie des Klinikberichtes aus der Psychiatrie haben wir nun auch per Schweigepflichtentbindung über den zuständigen Sozialarbeiter dort angefordert; er sieht darin kein Problem. Bin mal gespannt.....

Soweit der Stand der Dinge, werde weiter berichten, wenn's was Neues gibt, vielleicht hilft es dem einen oder der anderen ja weiter oder macht Mut, selbst einen Antrag zu stellen!

LG
Lioness



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Re: Antrag auf Schwerbehinderung - Widerspruch war erfolgreich!!!!

Beitrag von Lioness »

Hallo zusammen!

Gleich vorweg die gute Nachricht:

Hurra, hadde geklappt! Der Widerspruch beim Versorgungsamt gegen die 20% GdB war erfolgreich!!

Ich habe nun also einen GdB von 30% und kann somit die Gleichstellung beantragen.

Es hat aber, schaue ich auf das Datum meines letzten Postings, sage und schreibe 3 Monate gedauert, bis der sog. "Abhilfebescheid" gestern im Kasten lag. Dafür musste ich NICHT zu einem Gutachter, Uff!

Vielleicht ist dies ja für den einen oder die andere interessant:

Meine (aktuellen) Diagnosen lauten:

Anpassungsstörung (F.43.2)
rezidivierende depressive Störung (F.33.0)

(Hatte letztes Jahr noch so einige andere gesammelt, von Dysthymie über Gen. Angststörung bis hin zur dependenten Persönlichkeitsstörung, von der schweren zur mittelgradigen Depression und von der akuten Belastungsstörung zur PTBS, die Neurasthenie [weiß bis heute nicht, was dat nu sein soll?] nicht zu vergessen - vielleicht hätte ich besser damals direkt den Antrag gestellt? War ja ziemlich gestört, so nüchtern betrachtet.... *LOL*)

Dies - also die zwei "übriggebliebenen" Diagnosen - war schon auf dem ersten Bescheid über die 20% GdB vermerkt. Daraufhin hatte ich ja Widerspruch eingelegt und darum gebeten, sowohl meine "neue", aktuelle Therapeutin, als auch den Therapeuten der vorangegangenen REHA-Nachsorge-Gruppentherapie zu befragen - die Akteneinsicht hatte nämlich ergeben, dass dies bislang noch überhaupt nicht geschehen war!! Es lagen lediglich der Bericht meiner Psychiaterin und der Reha-Abschlussbericht vor. Auch den Bericht der Akutpsychiatrie hatte das Versorgungsamt nicht angefordert!

Beide Therapeuten haben dann noch in ihrem Gutachten von meinen vorhandenen Traumatisierungen berichtet - meine Thera stuft mich ja als "komplex traumatisiert" ein. Der Knackpunkt dabei ist, dass meine Kindheitstraumen nicht unter die im ICD-10 unter der entsprechenden Rubrik aufgeführten Traumen fallen (bin z.B. Gottseidank weder sexuell noch physisch missbraucht worden), und dass ich auch nicht (mehr) die Kriterien einer PTBS erfülle. Somit konnte man mir keine offizielle Traumadiagnose nach ICD-10 geben.

Das ändert aber nichts an den Tatsachen, dass ich gleichwohl unter den Folgen zu leiden habe, auch meine Depressionen als Traumafolgekrankheiten zu werten sind, und mich das Ganze im Alltag streckenweise ziemlich beeinträchtigt.

Und offensichtlich haben auch die entsprechenden Gutachten darüber, ohne "offizielle" ICD-10 Diagnose, gereicht, um zu erkennen, dass "mein GdB höher einzustufen ist!"

Langer Rede kurzer Sinn:

Widerspruch einlegen und laaaaange warten lohnt sich! Und vorher unbedingt Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob die auch wirklich alle angegebenen Quellen, die etwas über den psychischen Status Quo aussagen können, angefordert und berücksichtig haben!

In diesem Sinne: Nur Mut!
Lioness



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