Schwerbehinderten Ausweis

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skip
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Registriert: 18. Feb 2006, 18:59

Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von skip »

Hallo,

auf Grund meiner körperlichen und seelischen Krankheiten möchte ich gerne einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Nun hat mir jemand gesagt, dass es aber Einfluss auf frühzeitige Rente haben könnte ist das wahr? Also nach meiner Rechnung müsste ich so ca. auf 50-60% Schwerbehinderung kommen, kann das irgendwelche Nachteile haben?

LG Gaby
Der Weg war schon immer das Ziel
zweifler
Beiträge: 629
Registriert: 14. Jun 2005, 16:07

Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von zweifler »

Hallo Gabi!


Ein Schwerbehindertenausweis ist doch erstmal positiv zu sehen.Er bedeutet einen gewissen Schutz am Arbeitsplatz und räumt einem noch andere Rechte ein.( liest man besser alles im Internet nach )
Inoffiziell ist das vorhanden sein eines Ausweis sicher auch eine Hilfe wenn du eine Zeitrente beantragen mußt.Sagen tut das freilich keiner aber ich denke, er hilft.
Andersherum bedeutet ein Behindertenstatus nicht gleich ,dass man zwangsverrentet werden kann.Viele kommen auch mit einer Behinderung gut am Arbeitsplatz zurecht.
Ich habe im Moment 50 Prozent und werde nach meiner Schulteroperation und Rücksprache mit meinem Arzt einen Verschlimmerungsantrag stellen.Sollte meine Schulter wieder 100% ok werden würde ich aber herzlich gerne darauf verzichten.
Ich kann dir nur raten deinen Antrag durchzuziehen.
Alles gute!
mfg herbert
Twinkle
Beiträge: 179
Registriert: 28. Mär 2003, 15:55

Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von Twinkle »

Hallo Gabi!

Ja, es heißt, dass eine anerkannte Schwerbehinderung auch bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente eine Rolle spielt.

Du schreibst, nach deiner Rechnung müßtest du einen GdB (Grad der Behinderung) 50 bis 60 bekommen. Eine Rechnung kann man da nicht aufmachen. Es werden nicht einfach die möglichen Punkte zusammengezählt. Es funktioniert NICHT nach dem Prinzip kaputter Rücken 20 Depression 20 und Schwerhörigkeit 30 = insg. GdB 70. Da würden ja manche auf weit über 100 kommen. Es zählt in erster Linie die schwerste Behinderung, bei meinem Beispiel die Schwerhörigkeit mit 30 und dann noch evtl. eine Beeinflussung der anderen Behinderungen auf die Hauptbehinderung, das setzt dann der Gutachter vom Versorgungsamt fest.

Ja, eine festgestellte Schwerbehinderung von mindestens GdB 50 (also mit Ausweis) kann auch Nachteile haben.

Du bist verpflichtet das deinem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn die Behinderung einfluss auf deine Arbeit hat (bei Psychos immer der Fall). Zudem ist es heute kaum noch möglich mit einem Schwerbehindertenausweis einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Diese Angaben in den Auschreibungen, "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt" sind gesetzlich vorgeschrieben, solang der Betrieb die Quote noch nicht erfüllt. Fakt ist aber, dass die Chancen nicht besser sind, sondern super schlecht, denn wer stellt heute noch freiwillig jemanden ein, wo er schwarz auf weiß hat, dass der behindert ist. Ich war selbst in der Schwerbehindertenvertretung meiner Firma und auch bei etlichen Einstellungsgesprächen dabei. Glaub mir, ich habe es in 3 Jahren (Betrieb 600 Mitarbeiter) nicht einmal erlebt, dass einer der Schwerbehinderten die sich beworben haben eingestellt wurde.

Denke, man sollte wirklich abwägen, was so in der Zukunft ansteht und wie es "arbeitsmäßig" aussieht.

Gruß
Twinkle
DepriXX
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Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von DepriXX »

offiziell sollte ein schwerbehindertenausweis keinen einfluss auf die mögliche rente haben.

weil die beantragung eines schwerbehindertenausweises freiwillig ist.

aber ich denke, dass es schon einfluss hat.
--

liebe grüße

.::. DepriXX .::.



Tabby
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Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von Tabby »

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein solches, offizielles Dokument, das ja geprüft wird, bevor es ausgestellt wird, nicht bei der Entscheidung über den Grad der Erwerbsfähigkeit heranzieht. Das wäre äusserst unklug.
skip
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Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von skip »

Ich weis auch net, werds mir nochmal überlegen, denn mir fehlen noch 2 Jahre, bis ich überhaupt Ansprüche auf Rentenzahlung habe. Zur Zeit bin ich ja selbständig, aber wenn das den Bach runter geht, dann stellt mich nacher niemand mehr ein.

Danke für die Denkanstösse
Gaby
Der Weg war schon immer das Ziel
restless
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Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von restless »

Hallo Gabi,
ich hatte auch Zweifel,ob der Schwerbehindertenausweis nicht auch Nachteile haben kann.Inzwischen weiss ich,man kann ihn auch zurückgeben.Ausserdem wird er sowieso nur zeitlich befristet ausgestellt und eine Verlängerung muss beantragt werden.

liebe Grüsse,
restless
betina
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Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von betina »

Hallo Gabi,

natürlich hat ein Schwerbehindertenausweis Auswirkungen auf die Rente.
Zum einen kannst Du, wenn du 50 % und mehr hast, früher in Rente gehen, ohne viele Abzüge. Du kannst mit 63 in rente gehen, ohne Abzüge, gehst Du mit 60 so sind die Abzüge etwas niedriger als ohne Ausweis.

Auch hast Du je nach GdB einen Steuerfreibetrag, der ist sicherlich wichtig, zumal die Rente und das evtl. zusätzliche Einkommen versteuert werden muß. Die kannst Dir auch im Internet von der Rentenversicherung auf deren Seite Broschüren ansehen und Dir diese kostenlos bestellen. Da kannst Du alles raus entnehmen.
Bei einem Rentenantrag mußt Du zwar den GdB angeben, aber ob das einen Einflus darauf hat, ob Du eine Erwerbsminderungsrente bekomsmt oder nicht, wird es nicht geben, ich habe auch 60 %, aber deshalb bekam ich keine EW-Rente, mußte erst Klagen und nach 3 Jahren bekomme ich jetzt diese Rente, aber der Ausweis hatte keinen Einfluss. betina
Allse Gute betina
skip
Beiträge: 526
Registriert: 18. Feb 2006, 18:59

Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von skip »

Danke für die informativen Antworten))))

LG Gaby
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pittromi
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Registriert: 10. Mär 2006, 09:08
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Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von pittromi »

Hallo Gaby,
zum Thema Schwerbehindertenausweis gibt es einiges zu bedenken. Grundsätzlich hat der Grad der Schwerbehinderung keine Aussage auf den Grad der Erwerbsminderung. Also auch 100 % Schwerbehinderung könnten laut Gesetz immer noch, von Fall zu Fall, eine geeignete Vollbeschäftigung zulassen.
Ebenfalls darf eine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber oder aber dem Arbeitsamt nicht verschwiegen werden. So gesehen könnte ein Schwerbehinderten-Ausweis negativen Einfluß auf den Arbeitsplatz oder aber bei einer Neueinstellung haben. Die Vorteile, mehr Urlaub, Kündigungsschutz usw kennst du ja schon. Es bleibt also individuell für jeden Fall unterschiedlich zu bewerten ob ein Antrag auf Schwerbehinderung mehr Nutzen oder mehr Nachteile bringt. Ich wünsche dir alles Gute. Pittromi.
Servus, Toni

TomJoad
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Registriert: 6. Feb 2006, 19:40

Re: Schwerbehinderten Ausweis

Beitrag von TomJoad »

Hallo,

kleiner Tipp hierzu:

Wer dabei ist den Ausweis zu beantragen, sollte prüfen ob er ihn nicht rückwirkend beantragen kann (hängt natürlich von der Vorgeschichte ab). Ich kann zwar nicht garantieren ob das Versorgungsamt mitspielt aber wenn ja, dann ist das Finanzamt daran gebunden und muss zuviel gezahlte Steuer zurückerstatten inkl. ca. 6 Prozent Zinsen. Da kommt einiges zusammen. Wenn ich nähere Infos über die Erfolgsaussichten habe, teile ich Sie Euch gerne mit.

Gruß

Roland
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