info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
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Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Das trifft leider nur auf köperliche Erkrankungen zu. Ein Psychiater kann immer behaupten, das es dem Heilungsprozess und/oder dem Vertrauensverhältnis schadet wenn sein Patient die Diagnosen erfährt.
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
deine aussage stimmt nicht, da hast du wohl nicht den ganzen link gelesen .
" * Gesundheitsgefährdung kein Hinderungsgrund: Ärzte können ehemaligen Patienten nicht die Herausgabe der Krankenakte verweigern mit dem Argument, sie könnten dadurch einen Rückfall erleiden. Dies urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines psychiatrischen Krankenhauses, das aus solchem fürsorglichen Grund die Einsicht in die Unterlagen nicht gewähren wollte. (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 4/86) "
sieh auch hier:
http://www.datenschutzzentrum.de/materi ... inspsy.htm
" * Gesundheitsgefährdung kein Hinderungsgrund: Ärzte können ehemaligen Patienten nicht die Herausgabe der Krankenakte verweigern mit dem Argument, sie könnten dadurch einen Rückfall erleiden. Dies urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines psychiatrischen Krankenhauses, das aus solchem fürsorglichen Grund die Einsicht in die Unterlagen nicht gewähren wollte. (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 4/86) "
sieh auch hier:
http://www.datenschutzzentrum.de/materi ... inspsy.htm
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Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Hallo,
ich habe sehr großes Interesse, in meine alten psychiatrischen Akten Einsicht zu erhalten.
Manche Berichte liegen schon über 10 Jahre zurück, wie lange werden solche Unterlagen überhaupt aufbewahrt?
Habe ich irgendeine Chance an die Akten meiner Therapeutin zu gelangen, die sich im Zeitraum meiner Behandlung suizidiert hat? Wer bewahrt ihre alten Akten auf und wen kann ich da fragen?
Wie geht man am geschicktesten um mit diesem Anliegen. Eine formlose Anfrage oder gibt es da besondere Formulierungen oder "Tricks" die man berücksichtigen muss?
Viele Fragen vom ahnungslosen
ich habe sehr großes Interesse, in meine alten psychiatrischen Akten Einsicht zu erhalten.
Manche Berichte liegen schon über 10 Jahre zurück, wie lange werden solche Unterlagen überhaupt aufbewahrt?
Habe ich irgendeine Chance an die Akten meiner Therapeutin zu gelangen, die sich im Zeitraum meiner Behandlung suizidiert hat? Wer bewahrt ihre alten Akten auf und wen kann ich da fragen?
Wie geht man am geschicktesten um mit diesem Anliegen. Eine formlose Anfrage oder gibt es da besondere Formulierungen oder "Tricks" die man berücksichtigen muss?
Viele Fragen vom ahnungslosen
Stollentroll
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Liebe SuMu,
ich entnehme den von dir eingestellten Link, genau das, was ich geschrieben habe. Wenn der Psychiater seine Verweigerung medizienisch begründen kann, braucht er nicht mal ins Detail gehen, kann er den Einblick in die Krankenakte verweigern.
Die Lösung des Problems liegt darin, sich nicht von Psychiatern behandeln zu lassen die nicht offen mit Diagnosen umgehen.
Wir habe freie Arztwahl und sollten sie auch nutzen. Habe meinen Psychiater gewechselt, da er mir eine Diagnose verschwieg. Denn für mich war das ein Vertrauensbruch.
Lieber Stollentroll,
da hast Du schlechte Karten, Psychotherapieunterlagen sind rein subjektive Aufzeichnungen der Warnehmung des Therapeuten. Sie müssen nicht zugänglich gemacht werden. Da gibt es auch Gerichtsurteile darüber.
ich entnehme den von dir eingestellten Link, genau das, was ich geschrieben habe. Wenn der Psychiater seine Verweigerung medizienisch begründen kann, braucht er nicht mal ins Detail gehen, kann er den Einblick in die Krankenakte verweigern.
Die Lösung des Problems liegt darin, sich nicht von Psychiatern behandeln zu lassen die nicht offen mit Diagnosen umgehen.
Wir habe freie Arztwahl und sollten sie auch nutzen. Habe meinen Psychiater gewechselt, da er mir eine Diagnose verschwieg. Denn für mich war das ein Vertrauensbruch.
Lieber Stollentroll,
da hast Du schlechte Karten, Psychotherapieunterlagen sind rein subjektive Aufzeichnungen der Warnehmung des Therapeuten. Sie müssen nicht zugänglich gemacht werden. Da gibt es auch Gerichtsurteile darüber.
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
liebe bea
wie oder mit was sollte er sie denn medizinisch begründen?
der hauptgrund ist doch siehe oben, abgeschmettert
wie oder mit was sollte er sie denn medizinisch begründen?
der hauptgrund ist doch siehe oben, abgeschmettert
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Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Hallo Beatrix,
und was ist mit rein psychiatrischen Unterlagen, z.B. aus Krankenhäusern? Habe ich da eine Chance zumindest einen Teil der Akten zu erhalten, bzw. einzusehen? Könnte mein Hausarzt evtl. behilflich sein, indem er die Unterlagen anfordert und dann an mich weiterleitet?
Fragende und herzliche Grüße vom
und was ist mit rein psychiatrischen Unterlagen, z.B. aus Krankenhäusern? Habe ich da eine Chance zumindest einen Teil der Akten zu erhalten, bzw. einzusehen? Könnte mein Hausarzt evtl. behilflich sein, indem er die Unterlagen anfordert und dann an mich weiterleitet?
Fragende und herzliche Grüße vom
Stollentroll
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Liebe SuMu,
das zitierte Urteil oben ist älter als der Text und das Urtei des Links unten. Wenn Du es nicht glaubst, dann gib Doch mal "Einsicht in Krankenakte" bei Google ein.
Sogar ein Allgemeinarzt darf die Einsicht in die Krankenakte (vorübergehend) verweigern, wenn die Akteneinsicht der Therapie/Gesundung des Kranken schadet.
Und Depressive gelten in der krankheitsfreien Phasen immer noch nicht als gesund.
Aber versuch es Doch, vielleicht hast Du ja Glück. Wenn nicht, kannst Du ja einen Rechtsanwalt einschalten, aber ob das Erfolg hat, ist fraglich und ob sich der Ärger lohnt, auch.
Lieber Stollentroll,
für die Krankenhausakten gilt das gleiche, google mal.
Lieber Stollentroll, das ist die elegante Lösung, sich die Akte von einem Arzt des Vertauens anfordern lassen.
das zitierte Urteil oben ist älter als der Text und das Urtei des Links unten. Wenn Du es nicht glaubst, dann gib Doch mal "Einsicht in Krankenakte" bei Google ein.
Sogar ein Allgemeinarzt darf die Einsicht in die Krankenakte (vorübergehend) verweigern, wenn die Akteneinsicht der Therapie/Gesundung des Kranken schadet.
Und Depressive gelten in der krankheitsfreien Phasen immer noch nicht als gesund.
Aber versuch es Doch, vielleicht hast Du ja Glück. Wenn nicht, kannst Du ja einen Rechtsanwalt einschalten, aber ob das Erfolg hat, ist fraglich und ob sich der Ärger lohnt, auch.
Lieber Stollentroll,
für die Krankenhausakten gilt das gleiche, google mal.
Lieber Stollentroll, das ist die elegante Lösung, sich die Akte von einem Arzt des Vertauens anfordern lassen.
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Hallo Bea,
da muß ich Dir widersprechen. Ein Patient hat grundsätzlich das Recht auf vollständige Einsicht in seine Krankenakte. Dies gilt auch für psychiatrische Unterlagen. Auf Anforderung und gegen Kostenerstattung sind ihm sogar Kopien auszuhändigen. Lediglich persönliche Anmerkungen des behandelnden Arztes sind davon ausgenommen.
Aus rechtlichen Gründen möchte ich betonen, dass ich kein Jurist bin; insoweit handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung.
Gruß
Bernd
da muß ich Dir widersprechen. Ein Patient hat grundsätzlich das Recht auf vollständige Einsicht in seine Krankenakte. Dies gilt auch für psychiatrische Unterlagen. Auf Anforderung und gegen Kostenerstattung sind ihm sogar Kopien auszuhändigen. Lediglich persönliche Anmerkungen des behandelnden Arztes sind davon ausgenommen.
Aus rechtlichen Gründen möchte ich betonen, dass ich kein Jurist bin; insoweit handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung.
Gruß
Bernd
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Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Hallo,
ja was denn nun? Bin etwas verunsichert über so unterschiedliche Aussagen. Mir ist klar, dass die persönlichen Anmerkungen nicht einsehbar sind, obwohl ich auch das für nicht richtig halte. Ich finde, dass ehemalige Patienten die stabil sind und sich persönlich auf einer ganz anderen Entwicklungsstufe befinden uneingeschränkt Zugriff erhalten sollten. Ich glaube, dass diese Aufzeichnungen für meine weitere Therapie, in der es erst jetzt an die wirklich wichtigen Sachen geht, hilfreich und notwendig sind. Werde also mal das "Hausarztmodell" ausprobieren, dass wird doch von den Krankenkassen so favorisiert.
Herzliche Grüße vom
ja was denn nun? Bin etwas verunsichert über so unterschiedliche Aussagen. Mir ist klar, dass die persönlichen Anmerkungen nicht einsehbar sind, obwohl ich auch das für nicht richtig halte. Ich finde, dass ehemalige Patienten die stabil sind und sich persönlich auf einer ganz anderen Entwicklungsstufe befinden uneingeschränkt Zugriff erhalten sollten. Ich glaube, dass diese Aufzeichnungen für meine weitere Therapie, in der es erst jetzt an die wirklich wichtigen Sachen geht, hilfreich und notwendig sind. Werde also mal das "Hausarztmodell" ausprobieren, dass wird doch von den Krankenkassen so favorisiert.
Herzliche Grüße vom
Stollentroll
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Lieber Barney,
grundsätzlich ja, das Recht besteht, das bezweifel ich ja auch gar nicht an. Nur gibt es eben die Hintertür für den Psychiater, das er agumentieren kann, das es für die Therapie/Patienten schädlich sein kann, dann braucht er keine Krankenakteneinsicht gewähren. Und Beweis einer mal das Gegenteil. Der Arzt braucht ja nicht mal ins Detail gehen, wie es in dem Link steht.
Aber wenn die Therapie schon lange her ist und das Patientenverhältnis nicht mehr besteht, wird auch dieses Agument nicht mehr wirklich glaubhaft.
Nur gibt es auch Patienten, dehnen selbst nach Jahre in die Psychiatriekrankenakten der Einblick verwährt wird. Googelt mal, ihr werdet Euch wundern. Oder schaut hier
http://www.kvberlin.de/STFrameset165/in ... 0900j.html
grundsätzlich ja, das Recht besteht, das bezweifel ich ja auch gar nicht an. Nur gibt es eben die Hintertür für den Psychiater, das er agumentieren kann, das es für die Therapie/Patienten schädlich sein kann, dann braucht er keine Krankenakteneinsicht gewähren. Und Beweis einer mal das Gegenteil. Der Arzt braucht ja nicht mal ins Detail gehen, wie es in dem Link steht.
Aber wenn die Therapie schon lange her ist und das Patientenverhältnis nicht mehr besteht, wird auch dieses Agument nicht mehr wirklich glaubhaft.
Nur gibt es auch Patienten, dehnen selbst nach Jahre in die Psychiatriekrankenakten der Einblick verwährt wird. Googelt mal, ihr werdet Euch wundern. Oder schaut hier
http://www.kvberlin.de/STFrameset165/in ... 0900j.html
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Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
hi,
das find eich ja echt wahnsinn!
wenn man doch selbst krank ist man fühlt es ja wie es einem geht aber dann möchte man doch auch wissen was genau es ist...damit man sich informieren kann.
ich finde das unmöglich, wenn ich das lese.
dann brauch ich als angehörige ja gar keine hoffnug haben das mir wirklich alles gesagt wird.
aber mein freund weiß auch nicht mehr wie ich (sagt er)
das find eich ja echt wahnsinn!
wenn man doch selbst krank ist man fühlt es ja wie es einem geht aber dann möchte man doch auch wissen was genau es ist...damit man sich informieren kann.
ich finde das unmöglich, wenn ich das lese.
dann brauch ich als angehörige ja gar keine hoffnug haben das mir wirklich alles gesagt wird.
aber mein freund weiß auch nicht mehr wie ich (sagt er)
LG Kasya
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Das sehe ich auch so, deshalb sollte man bei der Wahl seines Arztes umsichtig sein.
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
@Kasya
warum sollte eine angehörige auch alles erfahren? manche dinge, gerade psychiatrie sind sehr intim u. persönlich!
warum sollte eine angehörige auch alles erfahren? manche dinge, gerade psychiatrie sind sehr intim u. persönlich!
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Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Hallo SuMu,
ich schalte mich mal kurz ein:
Prinzipiell, finde ich, hast du schon recht. Aber wir sind Menschen, zur Kommunikation fähig, und da lässt es sich meiner Meinung nach zwischen Arzt, Patient und Angehörigem gemeinsam aushandeln, wer wie viel erfährt.
Vielleicht ist es für den Patienten auch eine Entlastung, wenn sein Angehöriger erfährt, was mit ihm los ist und warum? Oder für den Angehörigen? Vielleicht kann darauf Verständnis und Hilfe aufbauen?
Mir persönlich hätte es als Jugendliche geholfen, wenn mir ein Arzt in einem fachlichen Gespräch erklärt hätte, warum es Phasen gibt, in denen meine Mutter so traurig, so verletzbar, so aggressiv und so ungerecht ist.
LG
Stefanie
ich schalte mich mal kurz ein:
Prinzipiell, finde ich, hast du schon recht. Aber wir sind Menschen, zur Kommunikation fähig, und da lässt es sich meiner Meinung nach zwischen Arzt, Patient und Angehörigem gemeinsam aushandeln, wer wie viel erfährt.
Vielleicht ist es für den Patienten auch eine Entlastung, wenn sein Angehöriger erfährt, was mit ihm los ist und warum? Oder für den Angehörigen? Vielleicht kann darauf Verständnis und Hilfe aufbauen?
Mir persönlich hätte es als Jugendliche geholfen, wenn mir ein Arzt in einem fachlichen Gespräch erklärt hätte, warum es Phasen gibt, in denen meine Mutter so traurig, so verletzbar, so aggressiv und so ungerecht ist.
LG
Stefanie
"Am dunkelsten ist es immer vor der Dämmerung." (Eoin Colfer)
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
klar sollten angehörige wissen, das man zb depressiv ist und wie sich das äussert.
meine aussage bezog sich auf ganz intime/persönliche details, wer will schon bei seinen anghörigen als total unfähig dastehen , es geht mir um bestimmte details.
meine aussage bezog sich auf ganz intime/persönliche details, wer will schon bei seinen anghörigen als total unfähig dastehen , es geht mir um bestimmte details.
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Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Hi,
ja solange es der betroffene nicht möchte das der angehörige es weiß ist ja ok, aber wenn er es doch haben möchte dann sollte der arzt auch mir alles sagen!
denn wenn man zusammen wohnt sollte man da schon alles wissen um es zu verstehen und auch wegen der zukunft.....man muß doch wissen ob man zusammen ein Kind haben darf usw....
ja solange es der betroffene nicht möchte das der angehörige es weiß ist ja ok, aber wenn er es doch haben möchte dann sollte der arzt auch mir alles sagen!
denn wenn man zusammen wohnt sollte man da schon alles wissen um es zu verstehen und auch wegen der zukunft.....man muß doch wissen ob man zusammen ein Kind haben darf usw....
LG Kasya
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Hallo Kasya,
über Kinderwunsch und eventuellen Konsequenzen daraus kannst du doch gemeinsam mit deinem Partner mit dem Arzt besprechen. Welches Problem siehst du dabei?
Ich glaube kaum, dass ihr dann keine Auskunft darüber bekommt.
Viele Grüße
Edeltraud
über Kinderwunsch und eventuellen Konsequenzen daraus kannst du doch gemeinsam mit deinem Partner mit dem Arzt besprechen. Welches Problem siehst du dabei?
Ich glaube kaum, dass ihr dann keine Auskunft darüber bekommt.
Viele Grüße
Edeltraud
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Hallo Kasya,
für mich wäre es ein Alptraum befürchten zu müssen,dass Angehörige über das informiert werden könnten,was in der Therapie besprochen wird.Außerdem gilt das ganz sicher doppelt für unverheiratete Partner!!
mfG
restless
für mich wäre es ein Alptraum befürchten zu müssen,dass Angehörige über das informiert werden könnten,was in der Therapie besprochen wird.Außerdem gilt das ganz sicher doppelt für unverheiratete Partner!!
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Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
hi,
es muß ja nicht alles sein was besprochen wird, ich wüßte nur eine eindeutige diagnose gerne, denn wir leben zusammen, da sollte man es schon genau wissen um es alles etwa<s zu verstehen.
es muß ja nicht alles sein was besprochen wird, ich wüßte nur eine eindeutige diagnose gerne, denn wir leben zusammen, da sollte man es schon genau wissen um es alles etwa<s zu verstehen.
LG Kasya
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
hi
verlass dich niemals nur auf eine diagnose von einem arzt!
wenn du zu 5 fachärzten gehst, kann es durchaus sein , dass du 3 versch. diagnosen bekommst.
eine richtige diagnose braucht seine zeit.
verlass dich niemals nur auf eine diagnose von einem arzt!
wenn du zu 5 fachärzten gehst, kann es durchaus sein , dass du 3 versch. diagnosen bekommst.
eine richtige diagnose braucht seine zeit.
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Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Hallo Kasya,
dann nur zu und lasst euch einen Termin für ein gemeinsames Gespräch mit dem Arzt geben.
Viele Grüße
Edeltraud
dann nur zu und lasst euch einen Termin für ein gemeinsames Gespräch mit dem Arzt geben.
Viele Grüße
Edeltraud
Re: info: Patient hat Recht auf Ensichtname in Akten
Nachtrag:
und bereitet euch gut auf das Arztgespräch vor. Soll heißen, stellt miteinander die Dinge vorher in Ruhe zusammen, die ihr mit dem Arzt besprechen wollt.
und bereitet euch gut auf das Arztgespräch vor. Soll heißen, stellt miteinander die Dinge vorher in Ruhe zusammen, die ihr mit dem Arzt besprechen wollt.