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Kroki
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Beitrag von Kroki »

Kroki
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Beitrag von Kroki »

Paola
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Re: Amtsärztliches Zeugnis - Zurruhesetzungsverfahren von Beamten wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Paola »

Liebe Kroki,

erst einmal meine Glueckwuensche, dass du den Amtsarzttermin hinter dich gebracht hast und besonders dafuer, dass du so gut fuer dich und deine Sache gekaempft hast. Wie Doro schon sagte: Es kommt sehr stark auf d i c h an.

Ich glaube schon, dass du dich auf die Unterstuetzung deiner stufenweise Wiedereingliederung durch die Amtsaerztin zunaechst einmal verlassen kannst. Da ich mich aber in meinem Fall "zu viel verlassen habe", bin ich vielleicht besonders skeptisch (geworden).

So, nun habe ich mir erst einmal den dicken "Zurruhesetzungsordner " nach oben geholt!

Zu deiner Vertrauensfrage solltest du dir ueberlegen, inwieweit du deiner Psychiaterin und deinem Psychotherapeuten vetrauen kannst; das Gespraech mit der Amtaserztin solltest du unbedingt ankuendigen. Andererseits hast du die Berichte dieser beiden Fachaerzte schriftlich! Den Abschlussbericht der psychosomatischen Klinik solltest du von einem Arzt deines Vertrauens, evtl. von deiner Psychiaterin und deinem Therapeuten lesen lassen, bevor du ihn der Amtsaerztin ueberlaesst. Und wenn da so Sachen wie "mangelnde Belastbarkeit" , "psychisch unzuverlaessig"...drinstaenden (-stuenden?), wuerde ich auf Aenderung bestehen. Das geht naemlich! Die Aerzte sind naemlich auch manchmal etwas schludrig (kein Wunder bei den vielen Patienten!) und koennen einem damit ungewollt schaden. So hat mir der Psychologe in der Schmerzklinik "Probleme am Arbeitsplatz" attestiert. Dabei hatte ich ihm erzaehlt, dass ich grosse Probleme damit habe, meine Arbeit verloren zu haben!!! Das gab ein Riesengewitter meinerseits (waren noch andere Kloepse!), und dann war das geloescht. Geht ja heute schnell mit dem Computer.

Ich bin ueberfragt, a b w a n n man das Gutachten einsehen kann. Eventuell bekommst du ja ueberhaupt keine Post mehr vom Regierungspraesidenten, wenn sich die Zurruhesetzungsungschichte erledigt hat. I c h a n d e i n e r S t e l l e wuerde unbedingt wissen wollen, was die Amtsaerztin ueber mich geschrieben hat/schreibt . Erkundige dich am besten beim Personalrat, wie du da vorgehen sollst, denn die haben regelmaessig Sitzungen, in denen solche Faelle behandelt werden. Bitte den fuer dich Zustaendigen im PR, dich fruehzeitig zu informieren, wenn deine Sache besprochen werden sollte. Sag ihm, dass du unbedingt arbeiten willst und sich dein Gesundheitszustand immer mehr verbeessert. Mach ihn zu deinem Anwalt!

Wenn einmal das Gutachten der Amtsaerztin vorliegt - und das noch negativ - scheint es schwierig zu sein, noch etwas zu bewegen. Um das zu illustrieren und damit meine Vorsicht zu begruenden, skizziere ich kurz den Verlauf meiner Geschichte.

2004

- Mitte Februar - Ich arbeitete bis zum letztmoeglichen Tag. Der erste Tag meiner Krankschreibung war der OP-Tag.

- 2 Wochen Krankenhaus, 4 Wochen Reha, weitere Krankschreibung

- Seit Mitte April fast taegliche Anrufe der Behindertenvertreterin im PersonalRat. ich solle doch so schnell wie moeglich einen Antrag auf Wiedereingliederung stellen. Das ging aber damals nicht weil ich absolut arbeitsunfaehig war (physisch, Medikamente, beginnende Depression wegen der schlimmen Schmerzen), ich litt zusaetzlich unter diesen (gut gemeinten) Anrufen.

- Irgendwann war mein Mann am Apparat und verbat sich die dauernden "Belaestigungen", hatte da was falsch verstanden! Oh jeh!).

- Juni: Ankuendigung der amtsaerztlichen Untersuchung

- Ende August: 1. amtsaerztliche Untersuchung, miserable Diagnose, Angebot einer zweiten vor endgueltigem Gutachten

- Mitte November: 2. amtsaerztliche Untersuchung

- Erstellung des Gutachtens buchstaeblich Ende Dezember


2005


- Post von der Bezirksregierung: "Anhoerung zur Versetzung in den Ruhestand nach Massgabe der §§ 45 (!) 47 LBG"

- "Bezug: Verfuegung vom 29.6.04"

- "Begruendung: Es ist nicht davon auszugehen, dass Sie innerhalb eines halben Jahres Ihre Dienstfaehigkeit wiedererlangen werden."

- 2 Tage nachher meldete sich der zustaendige Personalratvertreter (sagte: ich bin noch ganz unerfahren in meinem neuen Amt), sagte, er sei fuer mich zustaendig, aber auch, die Sache sei quasi abgeschlossen.

- Ich legte Widerspruch ein, bat auch um Einsichtnahme des amtsaerztlichen Gutachtens.

- Anfang Februar wurde der Widerspruch bestaetigt und "als Einwendung gem. $ 47 Abs. 1 Satz 2 LBG gewertet". Gutachtender Amtaerztin lag in Kopie bei. Erneute Stellungnahme gewaehrt. Frist hierzu auf 21. Februar gesetzt.

- 2 Tage vor Fristende Einschreiben: Mitteilung der "Versetzung in den Ruhestand".

- Wir (mein Anwalt und ich) hatten aus einem bestimmten Grund unsere erneute Stellungnahme mit positiven fachaerztlichen Prognosen u.a. erst am vorletzten Tag zugesandt, aber der Regierungspraesident "unterschritt" seine eigene Frist.

- erneuter Widerspruch unsererseits mit Bitte um eine erneute amtsaerztliche Untersuchung

- Ende Februar: fristgerechter Eingang des Widerspruchs bestaetigt und Genehmigung einer weiteren amtsaerztlichen Untersuchung

- Anfang Maerz: bereits gekuerzte Bezuege!!!

- Anfang Mai: Ablehnung des Widerspruchs, erneute aae Untersuchung hatte nicht mehr stattgefunden, darueber wurde kein Wort verloren.

- Klage unsererseits, Warten auf den Prozess.......


Ich denke, das alles zeigt, man muss im Vorfeld sehr aufpassen; steht ein amtsaerztliches Gutachten erst einmal, scheint es unverrueckbar. Und mit dem Personalrat sollte man sich auch verstehen.. Zwischen meiner letzten amtsaerztlichen Untersuchung und der Ablehnung des Widerspruchs zur Zurruhesetzung lagen immerhin fuenf Monate, und da kann ja nun doch einiges geschehen, aber Gutachten ist Gutachten!

Nun zu deinem zweiten Unbehagen, der amtsaerztlichen Untersuchung im Februar 06, also n a c h der Wiedereingliederungsmassnahme. DIE ist mir verstaendlich, denn waehrend der Wiedereingliederung bist du ja noch krank geschrieben!!! Das heisst, du musst dich bewaehren, deine wiedergewonnene Gesundheit beweisen. Deshalb: Lass dir u n b e d i n g t aerztlicherseits bestaetigen, dass eine Klassenleitung zur Zeit noch nicht in Frage kommt. Ausserdem solltest du nicht gerade in der schlimmsten Mittelstufenklasse eingesetzt werden duerfen und nicht in Riesenklassen. Setz dich am besten mal ruhig in ein schoenes Eckchen, bewaffnet mit Blatt und Stift, und mach dir eine Negativ-/Positivliste. Was hat damals in der Schule zu deinem Abrutschen in die Depression beigetragen? Was hat dir Freude gemacht? Versuch auch, die Stunden moeglichst "am Stueck" zu bekommen, nicht zu viele Freistunden zu haben. Und wenn das nicht moeglich ist, verlasse die Schule, sobald du den Unterricht beendet hast. Setz dich den Kollegen moeglichst wenig aus, denn der eine oder andere wird dir deine "Privilegien" neiden. Und dem solltest du dich nicht aussetzen. Hast du eben Therapien...

Ich hoere jetzt mal auf, habe mich in einen wahrten "Rausch "geschrieben, aber ich denke, du solltest noch vorsichtig sein, schaden koennen Vorsicht und gute Vorbereitung jedenfalls nicht!

Freu dich aber erst einmal ueber deinen Erfolg, ich finde es wunderschoen fuer dich, alles perfekt, die Ferien kannst du nun geniessen und auch zu deiner weiteren Genesung einsetzen. Wann wirst du die Wiefdereingliederung beginnen?

Alles, alles Gute wuenscht dir Paola

Du kannst mich auch weiterhin ansprechen, gerne sogar!
Kroki
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Beitrag von Kroki »

kruedorida
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Registriert: 27. Sep 2003, 21:30

Re: Amtsärztliches Zeugnis - Zurruhesetzungsverfahren von Beamten wegen Dienstunfähig

Beitrag von kruedorida »

Hallo Kroki,
bei meinem Gespräch mit dem Amtsarzt wies er mich darauf hin, dass man Einschränkungen machen könne, was den Einsatz des genesenden Lehrers angeht (kleinere Lerngruppen, keine Klassenleitung etc.) Daher glaube ich, dass diese Einschränkung auch vom Amtsarzt her testiert wird. Rufe ihn/sie doch einfach mal an, solange ihm/ihr dein Fall noch präsent ist.
Doro
Paola
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Registriert: 13. Mär 2005, 21:32

Re: Amtsärztliches Zeugnis - Zurruhesetzungsverfahren von Beamten wegen Dienstunfähigkeit

Beitrag von Paola »

Liebe Kroki,

dank dir fuer deine lieben Wuensche, ich kann sie gut gebrauchen!

Nun zu deinen Fragen:

1. zustaendiger Personalrat. Ich habe gerade "gegoogelt", meine Bezierksregierung und Personalrat eingegeben, also Bezirksregierung XY Personalregierung Gymnasium, ohne irgendwelche Verbindungszeichen, und gleich an oberster Stelle war dann tatsaechlich der Link mit dem fuer mich zustaendigen Personalrat plus Behindertenvertreter angegeben.

Andernfalls kannst du deine Vertreter natuerlich auch durch einen Anruf bei deiner Bezirksregierung herausfinden.

2. "Sonderwuensche". Vor meiner OP habe ich mir wiederholt von meinen Aerzten bestimmte "Begrenzungen" fuer meine Arbeit attestieren lassen, so kann ich in meiner Institution theoretisch von 8h30 bis 19h eingesetzt werden, mir wurde aber attestiert, dass man mich nur vormittags einsetzen moege, weil ich nachmittags Therapien haette, auch nicht so belastbar sei. Mein damaligher Direktor , mit dem ich mich sehr gut verstanden habe, hat dies immer beruecksichtigt. Nun, mit meinem Schwerbehindertenausweis (70%, Merkzeichen G), haette ich ohnehin ein Recht auf bestimmte Erleichterungen.

Doros Vorschlag ist aber noch besser. Wenn dir die Amtsaerztin zur besseren Eingliederung und weiteren Genesung ein Attest mit bestimmten Wuenschen, Einschraenkungen und "Ausschluessen" ausstellt, bist du nicht vom goodwill deiner Direktorin abhaengig, hat das Attest mehr Gewicht. Ausserdem ist das ja auch im Sinne deiner Direktorin, denn du bist waehrend der Eingliederungsphase noch krank geschrieben. Was passiert mit deiner Klassenleitung, solltest du wieder ausfallen? Die Bezirksregierung wuerde ich hierzu nicht bemuehen.

Ganz herzliche Gruesse von Paola
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