Bipolar II - sichert mich dieses Diagnose irgendwo im Arbeitsleben ab?

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Novi13
Beiträge: 1
Registriert: 17. Jun 2005, 11:39

Bipolar II - sichert mich dieses Diagnose irgendwo im Arbeitsleben ab?

Beitrag von Novi13 »

Hallo,
bei uns in der Firma läuft gerade eine " Entlassungswelle", sprich man bietet den Arbeitnehmern einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an. Doch mich reizt das weniger. Zum einen befinde ich mich gerade in VT und ein Klinikaufenthalt in der nächsten Woche in einer analytischen, psychiatrischen Klinik steht an. Dementsprechend müsste ich mich bis Mittwoch für oder gegen Aufhebung entscheiden. Dies ist aber unter dem Zeitdruck nicht möglich. So weiss ich nicht, ob ich meine Diagnose beim neuen Arbeitgeber angeben muss usw. Beim jetzigen laufe ich in diesem Jahr " als Chronisch krank". Nach der Rückkehr aus der Klinik, max. Ende September als Gesund. Und dann würde der Druck losgehen, mich zur Selbstkündigung zu zwingen oder Kündigung wegen " schlechter Leistung" ( Schön, dass man hier in die Zukunft blicken kann ). Alternative Drohung ist, mich an einen Standort zu versetzen, wo ich aber nicht die bekannte ärztliche Betreuung hätte. Ein jeder weiss doch, wie lange man auf einen VT Platz wartet. Kennt sich irgendjemand mit der Thematik aus? Befürchte eine Kurzschlussreaktion meinerseits und dies will ich unbedingt verhidern.
rowibo
Beiträge: 62
Registriert: 17. Apr 2003, 17:34

Re: Bipolar II - sichert mich dieses Diagnose irgendwo im Arbeitsleben ab?

Beitrag von rowibo »

Hallo Sabine,

keine Diagnose (allein) sichert Dich arbeitsrechtlich ab. Was Dich etwas absichern würde, wäre eine Schwerbehinderteneigenschaft (hast Du ja nicht, oder?). Falls Dich das doch interessiert, wir haben da einen Thread am Laufen : "Soll ich Schwerbehinderung beantragen?"

Verstehe ich Deine Sorge richtig, ob Du die Abfindung jetzt nehmen sollt, oder später vielleicht ohne Abfindung gekündigt wirst (oder selbst kündigen mußt, weil Du es nicht mehr aushältst) ? Wenn es nach dem Aufhebungsvertrag in die Arbeitslosigkeit geht, dann frag vorm Unterschreiben bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) nach, in wieweit sich das auf das Arbeitslosengeld auswirkt. Kann nämlich sein, daß die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, dann hast Du u.U. nichts mehr von der Abfindung und die Frage hat sich erledigt. Anders ist es natürlich wenn Du einen neuen Arbeitsplatz findest.

Damit wären mir beim nächsten Punkt, ob Du die Diagnose dem neuen Arbeitgeber angeben muß oder nicht. Die genaue Diagnose sowieso nicht. Ansonsten nur wenn Du gefragt wirst, (meistens wird man aber gefragt :"Sind sie denn gesund"). Und dann nur wenn die Krankheit die künftige Aufgabe beeinträchtigen wird. Aber Du bist doch dann nach der Therapie wieder gesund! Dann existiert die Diagnose nicht mehr, und Du mußt auch nichts angeben. Zum Thema "Was muss/darf/soll der Chef alles wissen" gab es auch mal einen Thread http://www.kompetenznetz-depression.de/ ... 1116585258

Ich geb Dir nur meine Erfahrungen weiter, bin selber bipolar II, kann Dir aber selbstverständlich keinen juristischen Rat geben. Aber ich empfehle Dir dringend einen solchen vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages einzuholen. Habt Ihr einen Betriebsrat? Bist Du in der Gewerkschaft? Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?


viele Grüße

rowibo
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