Urlaub trotz Arbeitsunfähigkeit?

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biggi42
Beiträge: 7
Registriert: 4. Feb 2005, 17:11

Urlaub trotz Arbeitsunfähigkeit?

Beitrag von biggi42 »

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen.

Ich bin seit Januar diesen Jahres arbeitsunfähig und werde es auch noch länger sein Nun haben mein Mann und ich bereits im letzten Jahr einen Urlaub gebucht und natürlich auch bezahlt. Abgesehen vom Geld, das wir bei einer Stornierung ja verlieren würden, ist dieser Urlaub für uns alle (habe einen 14-jährigen Sohn) sehr wichtig, da unser Familienleben durch meine Erkrankung sehr belastet war bzw. ist.

Nun meine Frage: Darf ich überhaupt während einer AU in Urlaub fahren? Oder was muß ich tun, damit nicht irgendwelche negativen Konsequenzen auf mich zu kommen?

Wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte
Einen schönen Tag

Biggi



...ich fühle mich an hundert Stellen schwellen und schmerzen. Aber am meisten mitten im Herzen...

(Rilke)
Simpl
Beiträge: 219
Registriert: 12. Feb 2006, 21:40

Re: Urlaub trotz Arbeitsunfähigkeit?

Beitrag von Simpl »

Hallo Biggi,

nachdem Du seit Januar AU bist, beziehst Du Krankengeld.

Bei einer Privatkasse ist es so, dass diese für jede Nacht die Du nicht Zuhause verbringst, leistungsfrei ist.

Bei den gesetzl. Krankenkassen weiss ich dass Urlaube während des Bezugs von Krankengeld genehmigt werden müssen.

Hast Du eine Reiserücktrittskostenversicherung? Wenn ja, könntest Du die Reise wegen Krankheit ohne Stornogebühren stornieren.

Gruß Simpl
Twinkle
Beiträge: 179
Registriert: 28. Mär 2003, 15:55

Re: Urlaub trotz Arbeitsunfähigkeit?

Beitrag von Twinkle »

Hallo biggi!

Normalerweise müßtest du eine Chance haben, dass die Krankenkasse den Urlaub genehmigt. Ohne Genehmigung solltest du nicht fahren, denn das kann riesen Ärger geben. Was allerdings dein Arbeitgeber dazu sagt bzw. sich denkt, ist ein anderes Problem.

Mit einer Reiserücktrittsversicherung bist du in deinem Fall ziemlich sicher nicht geschützt. Erstmal ist die Frage, ob du aufgrund deiner Krankheit nicht reisefähig bist, was ich nicht wirklich glaube. Außerdem zahlt die Versicherung grundsätzlich nur den Stornobetrag der bei bekanntwerden der Krankheit fällig wäre, das ist sicher schon eine Zeit her. Trotzdem kannst du dich ja erkundigen, wieviel die Stornokosten für dich wären.

Hab das gleiche auch schon hinter mir und habe letztendlich auf eigene Kosten storniert um nicht bei der nächsten Gelegenheit gekündigt zu werden.

Gruß
Twinkle
biggi42
Beiträge: 7
Registriert: 4. Feb 2005, 17:11

Re: Urlaub trotz Arbeitsunfähigkeit?

Beitrag von biggi42 »

Hallo ihr Beiden

vielen Dank für eure Antworten.

Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse (eine BKK) teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass während einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich kein Urlaub genehmigt würde. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, finde aber im Netz auch nichts aussagekräftiges. Ich habe mit diesem Sachbearbeiter schon seit dem ersten Tag meiner Krankmeldung immer mal wieder Ärger und den Verdacht, dass er einfach nicht mag.
Eine Rücktrittsversicherung haben wir leider nicht

Simpl, weißt du zufällig, ob das eine "Kann-Bestimmung" ist oder ob es da irgendein Urteil o.ä. gibt?

Twinkle, mein Arbeitgeber wäre sogar einverstanden. hab da ziemlich viel Glück.

Einen schönen Tag wünscht euch
Biggi




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(Rilke)
Simpl
Beiträge: 219
Registriert: 12. Feb 2006, 21:40

Re: Urlaub trotz Arbeitsunfähigkeit?

Beitrag von Simpl »

Hallo Biggi,

ich recherchiere die Dinge, die ich von mir gebe vorher nicht groß. Deswegen schreibe ich auch i.d.R. immer "meiner Meinung nach" dazu.

Rechtssicherheit bekommst Du nur bei einem Rechtsanwalt; ich kann nur meine Meinung abgeben, wobei ich rechtlich mir einbilde, relativ belesen und erfahren zu sein.

Somit kann ich hierzu auch kein Urteil aufführen, denke aber, dass dies schon Fakten sind, an denen schlecht vorbei gegangen werden kann - aber das Recht und die Rechtssprechung ändern sich ja im Laufe der Zeit.

Wie gesagt, Rechtssicherheit bekommst Du nur in dem Du nach Musterurteilen suchst oder Dich anwaltlich beraten lässt. Was ich von mir gebe, sind mehr oder weniger Vermutungen - aus der Lebenserfahrung heraus.

Alles andere hätte auch den Charakter einer Rechtsberatung und die ist in Deutschland unzulässig.

Viele Grüße!

Simpl
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