Grad der Schwerbehinderung 20 %

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Viktoria
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Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von Viktoria »

Hallo,
habe heute vom Versorgungsamt den Bescheid über meinen Antrag auf Schwerbehinderung bekommen und nur 20 % erhalten. Welche Vorteile mir daraus entstehen?
Vielen DANK
Vicky
wenkie
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Registriert: 23. Feb 2005, 12:39

Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von wenkie »

Hallo Vicky,

ich habe 50% Schwerbehinderung. Einen Vorteil kenne ich, du wirst von der Anrzneimittelzuzahlung befreit, wenn du deinen Eigenanteil gezahlt hast. Das gilt auch für die Praxisgebühr. Ich bin mir aber nicht sicher ob es mit 20% klappt, würde sofort Widerspruch einlegen. Hab ich auch gemacht, hatte erst 40, nach Wi

derspruch 50%.
Für arbeitslos gemeldete, ist es auch gut,
weil du durch deine Behinderung nicht alle Jobs machen kannst.
Ich klage gerade auf Rente, hoffe dass ich Erfolg habe.
Geh noch mal zum Arzt um ein besseres Attest zu bekommen und leg dann Widerspruch ein.

LG
Wenkie
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Anwe
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von Anwe »

Hallo, Wenkie.

Bin auch zu 50% schwerbehindert. Wie verhält sich das mit der Befreiung ? Wußte ich gar nicht. Was muß ich da machen um befreit zu werden ?

Schonmal danke für Deine Antwort.

LG

Andrea
wenkie
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von wenkie »

Hallo Andrea,

du musst deine Krankenkasse anrufen und einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung anforden.
Dann musst du zum Arzt, der dir eine chronische Krankheit (Depression, Persönichkeitsstörung oder Angstzustände usw.) bestätigt. Er muss ankreuzen, dass sich dein Zustand verschlechtert, wenn er nicht behandelt wird. Es hör sich alles kompliziert an, ist es aber nicht. Im Antrag von der Kasse steht alles drin.
Ich wünsche dir viel Glück, wenns bei mir klappt, dann klappt es auch bei dir.
Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Wenn du noch Fragen hast, dann poste mir wieder.

LG
Wenkie
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joy
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von joy »

Hallo,
ich habe einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse angefordert. Heute habe ich den Brief bekommen. Hört sich alles sehr kompliziert an. Ich war immer der Meinung, dass chronisch Kranke grundsätzlich befreit werden. Aber jetzt will die KK Verdienstnachweise von mir und meinem Freund.
Wir verdienen beide relativ gut. Gibt es da überhaut eine Chance für mich, oder kann ich es gleich sein lassen ?

Viele Grüsse
Joy
Glühwürmchen
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von Glühwürmchen »

Hallo,

m. E. hat der GdB (Grad der Behinderung) nichts mit der Befreiung der Arzeimittelzuzahlung / Rezeptgebühren zu tun.

Ich habe schon seit meinem 10. Lebensjahr einen GdB von mittlerweile 70.

Vorletztes Jahr was es noch so, dass man sich vom Hausarzt ein entsprechendes Formular (der Krankenkasse) hat ausfüllen lassen müssen, in dem die Diagnose(n) aufgelistet waren und worin stand, wie oft man in ärztlicher Behandlung ist. D. h. in dem Fall war man "chronisch krank" und musste keine Rezeptgebühren mehr bezahlen. Die sogenannte Befreiungskarte wurde jeweils für das laufende Jahr ausgestellt.

Seit der neuen Gesundheitsreform muss man die Original-Zuzahlungsbelege sammeln. Wenn man die Belastungsgrenze erreicht hat (richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen inkl. Sonderzahlungen, Renten pp.), kann man einen Antrag auf Befreiung bei der Krankenkasse stellen. Die Jahres-Bruttoeinkommen und die Zuzahlungen aller Angehörigen in einem gemeinsamen Haushalt werden zusammengerechnet. Angehörige sind der Ehe- bzw. Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) und familienversicherte Kinder.

Nähere Auskünfte bekommt man von den Krankenkassen (Formblatt "Zuzahlungen und Belastungsgrenzen ...). Danach kann man auch seinen Eigenanteil ausrechnen. Die jährlichen Zuzahlungen sollen 2 % der Jahres-Bruttoeinnahmen (bzw. 1 % - bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung) nicht übersteigen.

Viele Krankenkasse bieten mittlerweile auch an, dass man den Betrag bis zur Belastungsgrenze im Voraus einzahlt. Dann erhält man umgehend die Befreiungskarte, es müssen keine Zuzahlungsbelege mehr gesammelt werden.

Besondere Regelungen gibt es für folgende Personen:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG
- Heimbewohner, deren Unterbringung von einem Träger der Sozialhilfe getragen wird
- ALG II - Empfänger
- Empfänger einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
... pp.



An Vicky:
Ich würde evtl. Widerspruch einlegen ... oder beizeiten einen Verschlimmerungsantrag stellen. Evtl. Infos bekommst Du auch beim Sozialverband Deutschland (früher Reichsbund genannt). Dort musst Du aber vorerst Mitglied werden.

Falls man im Arbeitsverhältnis steht, hat man ab einem GdB von 50 fünf Tage mehr Urlaub, kann sich einen Freibetrag (richtet sich nach dem GdB) auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und hat dementsprechend steuerliche Vorteile. Auch kann man bereits mit 60 Jahren in Rente gehen (usw. usf.).

Viele Grüße
Gabi Müller
(Glühwürmchen)
joy
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von joy »

Hallo,
ich habe mich bis jetzt noch nicht mit dem Thema Schwerbehinderung auseinander gesetzt. Bin durch diesen Thread darauf aufmerksam geworden. Ich wusste gar nicht das man aufgrund von psychischen Krankheiten Schwerbehinderung beantragen kann.

Könnt ihr mir vielleicht kurz schildern, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welchen Weg man gehen muss, um eine Schwerbehinderung geltend zu machen ?

Vielen Dank
Joy
wenkie
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von wenkie »

Hallo Claudia,du musst dir eine Antrag von der LVA auf Schwerbehinderung anforden.
Diesen füllst du aus, dann muss du mit deinem Antrag zum Arzt, der schreibt dir dann deine Diagnosen rein, und er sollte schreiben, dass es bei dir chronisch ist.
Ich musste anfangs nicht mal zur ärtzlichen Untersuchung nach Regensburg, habe 40 % bekommen. Darauf hab ich Widerspruch eingelegt und hab dann 50 % bekommen. Beim Widerspruch kann dir dein Arzt wieder helfen.
Das wars eigenlicht schon, viel Erfolg!!!

LG
Wenkie
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joy
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von joy »

Hallo Wenkie,
danke für deine Antwort.
Mich würde noch interessieren welche Voraussetzungen man mitbringen muss. ZB. Klinikaufenthalte, lange Arbeitsunfähigkeit, Reha usw.
Ich habe immer gearbeitet und bin nur bei meinem Thera und Psychiater in Behandlung.
Habe ich da überhaupt eine Chance ?

Gruss
Joy
wenkie
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von wenkie »

Hallo Claudia,

das kann ich dir nicht richtig beantworten, da du immer gearbeitet hast.
Aber ich glaube entscheidend sind die Diagnosen. Unter welchen Krankheiten leidest du denn?
Du solltest dich auch krank schreiben lassen, wenns dir nicht gut geht.
Aber probiers und frag deinen Arzt, ob du Aussicht auf Erfolg hast, der kann dir das mit Sicherheit beantworten. Aber da du in Therapie bist usw. glaub ich müsste es schon möglich sein.

LG
Wenkie
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Twinkle
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von Twinkle »

Hallo!

Tatsache ist, dass die Rezeptgebührenbefreiung nichts mit einem GdB zu tun hat. Wie oben schon beschrieben, kann man als chronisch Erkrankter mit dem Eigenanteil von 1% vom Bruttofamilieneinkommen wegkommen.

Einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung kann man auch online bekommen. Je nach Wohnort, kann man seinen Link unter https://www.schwerbehindertenantrag.bay ... sland.html
finden. Voraussetzungen in Bezug auf Klinikaufenthalte usw gibt es nicht, doch wer nie beim Arzt war, wird wohl auch eher Probleme mit der Anerkennung haben. Das man krankgeschrieben war, ist kein Kriterium.

Gruß
Twinkle
joy
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von joy »

Hallo Wenkie,
ich leide unter Depressionen mit Sozialphobie und Alkoholmissbrauch. Ich habe mich nie krankschreiben lassen, weil ich mich schäme meinem Chef sagen zu müssen, warum.

Aber ich werde es beim nächsten Termin mit meinem Arzt besprechen.
Danke für den Hinweis.

Gruss
Joy
wenkie
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von wenkie »

Hallo Claudia,

Aslso Depris, Soziophobie u. Alkohohlmissbrauch.
Das Gleiche ist mein Problem gewesen, aber ich habe einen Anlkoholentzug gemacht, schon länger her und bin seit dem trocken. Was nimmst Du denn für Medikamente und helfen die auch?
Du solltest in erster Linie einen Alkoholentzug machen. Trinkst Du, weil die
Medis nicht ausreichend wirken?
Bei mir ist es Gott sei Dank nicht so, dass ich auf irgendwelche Speisen, in denen Alkohol drinnen ist aufpassen muss.
Aber ich würde dir trotzdem zu einem Antrag raten, damit die bei der LVA sehen, dass du
nicht klar kommst mit den Medis allein.
Allerdings hat mein Arzt damal den Alkohlmissbrauch nicht angegeben, warum weiß ich nicht mehr.
Dass du deinen Arzt fragst, ist eine sinnvolle Entscheidung.

Ich drück dir jedenfalls die Daumen, sind ja chronische Krankheiten und wenn die nicht behandelt werden, würde es deinen Zustand und dein Lebensqualität noch mehr beeinträchtigen.

PS: Ich dachte auch immer, ich schaffs wegen meiner Angst nicht, vom Alkohol wegzukommen,
doch es war eigentlich ganz einfach, da du gegen Entzugssymptome ein Medi kriegst.

LG
Wenkie

Übringens dein Chef erfährt weder vom Arzt noch von der KK, weshalb du krank geschrieben bist. Teile ihm doch einfach z.B. eine Rückenleiden mit.
Und Alkohol verstärkt nur die Depris und die Angst, das solltest du wissen.
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joy
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von joy »

Hallo Wenkie,
versteh mich bitte nicht falsch. Ich trinke nicht den ganzen Tag. Höchstens abends mal. Leider auch hin und wieder zu viel. Ich denke nicht, dass ich schon so weit wäre einen Enzug machen zu müssen.

Ich weiss, dass der Alkohol in meiner Situation keine Lösung ist.

Aber danke für die Antworten.
LG
Claudia
wenkie
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von wenkie »

Hallo Twinkle,

du hast Recht, der Grad der Schwerbehinderung hat nichts mit dem Eigenanteil oder der Medikamentenbefreiung zu tun.
Aber ich glaube, dass Gisela beides anstrebt.

LG
Wenkie
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wenkie
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von wenkie »

Hallo Claudia,

du kannst das am besten überprüfen in dem du den Alkohol weglässt. Ich hab das genauso wie du auch immer gesagt.
Hast du dann keine Probleme mit dem Alkohol und kannst auch ohne, zumindest ein bis zwei Tage, dann ist es o.K. Aber ich glaube du steckst da tiefer drin als du dir eigestehen willst. Ich würde einen Entzug machen, ob dahmeim oder in einer Klinik.
Ich hab es dir ja schon geschrieben, dass sich Alkohol und Medikamente nicht vertragen.
Deine Angst wird dadurch nur schlimmer.
Das merkst du aber erst, wenn du den Alk weglässt.
War gut gemeint, letztendlich ist es deine
Entscheidung.

LG
Wenkie
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joy
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von joy »

Hallo Wenkie,
danke für deinen Denkanstoss. Ich nehme ihn mir zu herzen und versuche was gutes draus zu machen. Aber ich denke das ist ein anderes Thema und gehört nicht in diesen Thread.

Aber schön,dass Du geantwortet hast.

LG
Joy
wenkie
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Re: Grad der Schwerbehinderung 20 %

Beitrag von wenkie »

Hallo Claudia,

ja hast Recht. Werd dazu natürlich nichts mehr schreiben.

LG
Wenkie
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