Ausfallhonorar

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Bim
Beiträge: 10
Registriert: 15. Nov 2004, 20:28

Ausfallhonorar

Beitrag von Bim »

Hallo,
ich zum Ende des Jahres meine Therapie abgebrochen, aus verschiedenen Gründen.

Die letzte Sitzung war am 20.12., dann wäre ohnehin Urlaub seitens des Therapeuten gewesen.

Ich hatte zuletzt 2 Sitzungen pro Woche. Montags und freitags.

Am 10.12. (Freitag) war ich in einen Autounfall verwickelt, just als ich zur Sitzung fahren wollte, konnte also nicht rechtzeitig absagen oder "verschieben", klar. Da ich mein Handy nicht bei hatte, konnte ich auch erst 2 Stunden später (als ich mit dem Bus endlich wieder zu Hause war) anrufen und der Therapeutin die Situation erklären.

Weder am 13.12, 17.12 oder 20.12 (letzte Stunde) war die Rede von einem Ausfallhonorar.

Am 26.01. erreicht mich eine Rechnung über 60,- Ausfallhonorar für genau diese Stunde. Zählt da nicht auch so etwas wie höhere Gewalt, da ich ja nicht absichtlich die Stunde versäumt habe und nicht Bescheid geben konnte?

Wie seht ihr das?

LG
Bim
Frieden kommt inmitten der Dinge, nicht als Nachwirkung. Sie werden den Frieden nur im Herzen des Krieges finden, nicht in der Distanz.


(Harriet Rubin)
häslein
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Registriert: 26. Okt 2004, 19:02

Re: Ausfallhonorar

Beitrag von häslein »

Hallo Bim,

also ich habe mal bei meiner Therapeutin im Sekretariat nachgefragt, wie solche Dinge geregelt werden, und so war die Antwort: bei Krankheit oder Verhinderung bitte 48 Std. vorher absagen. Sollte das aus akuten Gründen nicht möglich sein, verfällt diese Stunde quasi, d.h. der Therapeut rechnet diese Stunde mit der KK ab, ich muss allerdings auf diese Stunde dann verzichten.
Ich fand das für mich O.K. Ob es auch so korrekt ist, kann ich dir nicht beantworten. Kannst du nicht in diesem Sinne mal nachfragen, oder bezahlst du privat?

Viele Grüße, Martina.
Bim
Beiträge: 10
Registriert: 15. Nov 2004, 20:28

Re: Ausfallhonorar

Beitrag von Bim »

Hi Martina!

das wäre für mich auch Ok (auf die Stunde verzichten, die sie mit der KK abrechnet). Da ich jetzt aber ja gar nicht mehr hingehe, kann ich auch nicht auf diese Stunde verzichten.

Mir war klar, dass ich ein Ausfallhonorar bezahlen muss, wenn ich NICHT 48h vorher absage. Das war mir in diesem Fall ja aber völlig unmöglich, wusste ich am Mittwoch nicht, dass ich Freitag einen Unfall habe.

Ich find's ehrlich gesagt unmöglich von ihr.
Vor allem dass sie mir Wochen später eine Rechnung mit Frist schickt, anstatt das die Stunde darauf direkt angesprochen zu haben.
Dann hätte ich das so regeln können, wie du oben beschrieben hast und wäre einfach die letzte Stunde nicht mehr hin.
Irgendwie habe ich das Gefühl, sie ist sauer, weil ich ihr komplett abgesagt habe; da will sie wenigstens noch das Ausfallhonorar. *grmpf*
LG
Bim
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(Harriet Rubin)
jolanda
Beiträge: 1147
Registriert: 16. Okt 2003, 10:29

Re: Ausfallhonorar

Beitrag von jolanda »

Hallo!

Ich habe mit meinem Therapeuten einen schriftlichen Behandlungsvertrag. Darin steht "die Patientin schuldet dem Psychotherapeuten ein Ausfallhonorar von Euro 50,- für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Behandlungsstunden (auch probatorische Sitzungen) wenn sie diese nicht oder erst innerhal von drei Werktagen vor einem vereinbarten Termin absagt."
Das finde habe ich unterschrieben, also weiß ich, wie ich dran bin. Allerdings handhabt er es so, dass man nicht zahlen muss, wenn er den Termin doch kurzfristig an jemand anderen vergeben kann. Ich war zum Glück noch nicht in dieser Situation, allerdings habe ich schon davon profitiert, dass kurzfristig ein Termin frei wurde.
In dem vertrag sind auch noch andere Dinge geregelt wie z.B. Anzahl der Stunden, verhalten bei Suizidgefahr etc.

Viele Grüße, Jolanda


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Feedom's just another word for nothing left to lose (Janis Joplin)
dasBöse

Re: Ausfallhonorar

Beitrag von dasBöse »

ihr glücklichen deutschen!

regt euch auf über 60 euro ausfallshonorar. ihr habt wohl noch nie für eine psychotherapie selber geblecht? da heißt es bares, und zwar am ende JEDER stunde.

sewi
Nachttaube
Beiträge: 295
Registriert: 13. Feb 2003, 09:52

Re: Ausfallhonorar

Beitrag von Nachttaube »

Hallo Bim,

es gibt da eine gesetzliche Regelung, die da heißt, dass Ärzte u. Therapeuten, solche Ausfälle dem Patienten in Rechnung stellen dürfen. Gleichfalls regelt dieses Gesetz, dass die Ärzte und Therapeuten diesen Ausfall NICHT an die KK verrechnen dürfen.
Martina, Dein Therapeut bechummelt in diesem Fall nicht nur die KK, sondern auch die Gesellschaft (weil wir immer noch ein Solidaritäts-Pakt in der KV haben)

Thema höhere Gewalt: mh, nach unserer Versicherungslogik würde es bedeuten, dass sich der Patient gegen solche Risiken versichern läßt, nicht der Therapeut.. Aber das ist nur eine Gedankenspielerei, zumal höhere Gewalt nie Bestandteil einer Versicherung ist

Bim, vielleicht solltest Du es mal aus einem anderen Blickwinkel sehen, nämlich aus die eines Arbeitsnehmers. Die Therapeutin bekommt nun Geld von tatsächlich geleisteten Therapiestunden (oder geschummelten). Was glaubst Du, wieviele Patienten aus irgendwelchen Gründen nicht zur vereinbarten Zeit erscheinen. Sicherlich möchtest auch Du nicht, wegen des Verschulden anderer weniger verdienen.

genug geschrieben
nachttaube
Bim
Beiträge: 10
Registriert: 15. Nov 2004, 20:28

Re: Ausfallhonorar

Beitrag von Bim »

Nachttaube,
meiner Recherche nach, ist die Berechnung von Ausfallhonorar rechltich umstritten.

Wir hatten übrigens keinen Vertrag.

Bim
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(Harriet Rubin)
ramona
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Registriert: 23. Mai 2003, 21:59

Re: Ausfallhonorar

Beitrag von ramona »

Hallo!

Auch wenn ich durchaus die Problematik verstehen kann, weiß ich nicht worüber ihr euch so ereifert. Klar konnte der Termin auf Grund des Unfalls nicht fristgerecht abgesagt werden, aber man kann den Unfall sicherlich nicht der Therapeutin anlasten, die ja nun mal auf Grund dessen einen Verdienstausfall hatte. Sicherlich wäre es schöner gewesen, wenn sie sich kulanter gezeigt hätte, hat sie aber nicht. Das ist wie überall im Geschäftsleben und Therapeuten machen da sicher keine Ausnahme, du hast eine Leistung bestellt, die du auf Grund eigenen Verschuldens (auch wenn du nicht der Verursacher des Unfalls warst) nicht wahrnehmen konntest, also musst du zahlen. Da gibt es kein vertun. Das es alles in allem recht unglücklich gelaufen ist und auch einen sehr negativen Beigeschmack hat, sehe ich genau so.
Wenn ich mir heute eine Sonderanfertigung für meine Küche machen lasse, weil ich heiraten will und es dann aus welchen Gründen auch immer doch nicht tue, muss ich die Sonderanfertigung auch zahlen. Es sei denn der Verkäufer kommt mir irgendwie entgegen, ich bin also vollkommen auf das „Goodwill“ des anderen angewiesen.

Viel Glück beim klären, vielleicht kommt ihr doch noch zu einer gütlichen Einigung. Oftmals hilft ein Gespräch (leider nicht immer).

Gruß Ramona
Xavro
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Registriert: 12. Sep 2004, 21:22
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Re: Ausfallhonorar

Beitrag von Xavro »

Hallo,

die Schuldfrage des Unfalls ist durchaus interessant. Wenn Du nämlich nicht der Unfallverursacher bist, kannst du das Ausfallhonorar der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen.

Behandlungsvertrag hin, Verdienstausfall her. Das Verhalten der Therapeutin mag vielleicht formal korrekt sein, von guten Umgangsformen und Emphatie zeugt es jedoch nicht.

Gruß
Xavro
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gelberosen
Beiträge: 560
Registriert: 26. Jul 2003, 08:20

Re: Ausfallhonorar

Beitrag von gelberosen »

Hallo Bim und alle anderen,

Ausfallhonorar – eine meiner Schreckensvisionen. Ich könnte es mir gar nicht leisten. Und in einen Unfall verwickelt, Polizei, Handy vergessen – das kann jedem passieren.

Mich erinnert das an meine erste Probestunde: Ich mußte absagen wegen Scharlachverdacht, und zwar einen Tag vorher. Peinlich, aber meine Therapeutin war froh, daß wir uns so einigen konnten, ehe ich noch jemanden anstecke, vor allem weil in die Praxis manchmal die Kinder mitkommen. 5 Tage vorher absagen geht wohl eher in den seltensten Fällen eben nicht. Absage bedeutet doch meistens, daß man echt krank ist oder die Kinder krank oder irgendein Verkehrschaos.

Ich meine, daß gute Therapeuten genug zu tun haben. Entweder es schreit jemand mal nach einem sofortigen Termin, oder irgendein Papierkram ist zu erledigen oder wichtige Telefonate. Ich kann mir bei meiner Therapeutin überhaupt nicht vorstellen, daß es da Probleme geben sollte. Ich halte es so, daß ich absage so bald als möglich. Andererseits habe ich bei ihr auch schon einen Termin unter Vorbehalt gehabt zu einer bestimmten Stunde oder eine Stunde später.

Und auch Therapeuten können mal nicht erscheinen: sei es daß sie selber plötzlich krank werden oder die U-Bahn wegen Brand mal über eine Stunde stecken bleibt.

Wäre ich Therapeutin, ich würde das flexibel handhaben: Man kennt doch seine Leute. Die einen kommen halt und die anderen versuchen sich zu drücken. Bei dem einen geht es so, und die anderen brauchen einen Vertrag.

Ich finde es auch seltsam, daß es in den Stunden nie um diesen Ausfall ging und sie dir auf einmal eine Rechnung schickt. Wie ihre Gründe auch immer waren, ihr hättet darüber reden sollen. Kannst du das nicht nochmal mit ihr besprechen? Ansonsten hilft da wirklich nur noch die Versicherung des Unfallgegners.

Liebe Grüße
die Besserung
Anwe
Beiträge: 17
Registriert: 6. Jan 2005, 12:12

Re: Ausfallhonorar

Beitrag von Anwe »

Hallo Bim,

nun melde ich mich auch zu Wort, da ich bei "so einer Versicherung" arbeite. Xavro hat Recht: wenn Dir durch den (unverschuldeten) Unfall ein Schaden entstanden ist, ist dieser von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Du mußt es nur nachweisen.,d.h. Terminvereinbarung und Rechnung der Therapeutin einreichen.

Viele Grüße,

Andrea
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