Behindertenausweis

Ani123
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Re: Behindertenausweis

Beitrag von Ani123 »

Ich habe einen Gdb 50 wegen Depression.
Also kann man über 30 hinaus kommen.

Vorteile:
Kündigung nur mit Absprache des Integrationamtes möglich
5 Tage mehr Urlaub im Jahr
Wenn ich einen Antrag stellen würde, Ablehnung von Mehrarbeit
Steuervorteil
Vergünstigungen

Ich habe kein Merkzeichen.

Ich habe auch lange überlegt u d es dann gewagt. Von Stellen bis Genehmigung sind fast 6 Monate vergangen.
Er ist befristet für 3 Jahre.

Es gibt keine Pflicht sein Gdb in einer Bewerbung zu nennen. Dieser kann später nachgereicht werden.

Es gibt keine Pflicht den Gdb auf der Arbeit anzugeben bzw. dort zu melden. Die Vorteile wirken aber erst insofern es bekannt ist. Bei Kündigung kann der Gdb auch noch nachgereicht werden.

Vorteile AG:
AG muss eine bestimmte Anzahl an Gfb-Mitarbeiter haben. Hat er das nicht muss er Abgaben zahlen. Hat er welche eingestellt bekommt er dafür Geld.

Der Kündigungsschutz ist natürlich ein schwierigerer Punkt. Aber letztlich: wenn er einen Grund zur Kündigung hat ist diese auch trotz Gdb durchsetzbar. Denn Gdb heißt ja nicht "nicht kündbar".
bine
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Behindertenausweis

Beitrag von bine »

Hallo, meine Freundin hat mich letztens gefragt, ob es nicht sinnvoll sei, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Man hätte dann u.a. eine besseren Kündigungsschutz. Es gäbe ja eine Psychische Behinderung... Hat jemand schon mal etwas davon gehört? Gilt das auch für unipolare endogene Depressionen? Was hat das für Konsequenzen? Zwischen den Phasen fühle ich mich ja komplett gesund... Weiß jemand etwas darüber? Gruß Bine
winnie
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Beitrag von winnie »

Hallo Bine, ja, das gibt es. Allerdings sollte man das gut abwägen - denn der verbesserte Kündigungsschutz (und der höhere Urlaubsanspruch etc.) kann auch ein Handicap sein. Denn viele (Personal-)Chefs überlegen es sich leider sehr gut, ob sie sich jemanden einstellen, den sie im Prinzip nur schwer wieder entlassen können und der krankheitsbedingt vermutlich öfter ausfallen wird. Grundsätzlich wäre ich gerade heutzutage immer vorsichtig damit, "Sonderrechte" geltend zu machen, wenn ich nicht zufällig ein hochbegehrter Arbeitnehmer bin oder schon meine feste Stelle habe... Die Abgabe, die größere Firmen, die eine Schwerbehindertenquote besetzen müssen, ersatzweise zahlen müssen, wenn sie KEINEN einstellen, ist leider lächerlich, die ist kein Anreiz, einen Schwerbehinderten mit allen Nachteilen einzustellen.
winnie
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Beitrag von winnie »

Nachtrag: Außerdem wird der Behindertenstatus alle Naselang vom Versorgungsamt überprüft, dh die behandelnden Ärzte müssen Gutachten einreichen, man muß dauernd Formulare ausfüllen, usw. Ich persönlich empfinde das als entwürdigend. Aber das ist natürlich sehr subjektiv. Alles Gute und Gruß, Winnie
hobbit
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Beitrag von hobbit »

Hi Bine, nach Auskunft meines Therapeuten seinerzeit kommt man mit der Diagnose "Depressionen" über einen Schwerbehindertengrad von max. 30% kaum hinaus. Und da sind die zugestandenen "Vergünstigungen" eher geringfügig. Um als schwerbehinderter Arbeitnehmer einen Sonderstatus zu erlangen, braucht man glaube ich mindestens 50%. Gruß aus dem Ruhrgebiet hobbit
bine
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Beitrag von bine »

Hallo lieber Winnie und hobbit, danke für die Infos, ich denke, das ich mir diesen ganzen "Bürokratenmist" nicht zumute. Ich habe zwar eine Endogene Depression, aber da ich jetzt mit einer Phasenprophylaxe mit Lithium begonnen habe, wird die Zukunft vielleicht stabiler. Bei manchen Ärzten und vor allem Bürokraten fühle ich mich sowieso stigmatisiert. Sie reduzieren die ganze Persönlichkeit auf die Diagnose. Nee, also das ist nichts für mich, auch wenn ich micht in einer Krankheitsphase schon behindert fühle. Vielen Dank und herzliche Grüße Bine
Lisa Wiegand
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Beitrag von Lisa Wiegand »

Hallo liebe Bine, man kann nicht unbedingt sagen, daß man 30 oder 50 % bekommt. Es ist wichtig, daß die Krankheit mindestens schon 6 Monate besteht und bei der Depression bzw. psych. Erkrankung man auch medikamentös eingestellt ist. Ich habe selber auf Grund anderer Erkrankungen und der Depression 50 %, werde aber wirklich nicht vom Versorgungsamt gelöchert. Mußte nur meinen Ausweis verlängern lassen. Ansonsten wäre ich auch vorsichtig in der heutigen Zeit, zwecks Arbeitgeber. Hast Du einen Antrag gestellt u. er ist noch nicht bearbeitet, dann kannst Du ihn noch zurückziehen, ist er erstmal ausgestellt, geht es nicht mehr. Ich wünsch Dir alles Gute Lisa
Dring
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Beitrag von Dring »

Ich möchte auch gern noch meine Infos dazu geben. Habe auch einen Antrag auf Behinderung gestellt. Es ist so, daß man wenn man nur 30 % bekommt, beim Arbeitsantrag einen Antrag auf Gleichstellung stellen kann und man wird mit 50 % gleichgestellt. Das ist dann So, von hobbit schreibt, man bekommt dann einen Sonderstatus. Was dieses im einzelnen ist, weiss ich auch nicht so genau. Für mich wäre es günstig, da ich bereits 57 bin und wenn mein Krankengeld im August ausläuft, ich zum Arbeitsamt muß. Arbeit werde ich so oder so wohl nicht mehr bekommen. Es ist zwar richtig, daß, wenn man einen Behindertenausweis hat, man sicherlich schwerer einen Arbeitsplatz bekommt. Aber vom Alter her ist es so, daß man dann aber auch früher Rente bekommt. Ich möchte zwar auch demnächst EU-Rente beantragen, bin aber nicht sicher, ob sie durchkommt. Zu Pepinas Auskunft. Ich bin nicht sicher, ob das so richtig ist. Wenn im August mein Krankengeld ausläuft, bekomme ich 4 Wochen vorher von der Krankenkasse eine Information. Wenn ich also weiterhin krank bin, nicht arbeiten kann, so gebe ich diesen Bescheid beim Arbeitsamt ab und bekommen trotzdem Arbeitslosengeld, daß hat nichts damit zu tun, daß man z.Z. nicht vermittelbar ist. Irgendwie muß ja gezahlt werden (wenn man beim Arbeitsamt gemeldet ist und während dieser Zeit krank wird, so zahlt auch das Arbeitsamt). @Susann, die Rente ist meistens etwas höher als das Arbeitslosengeld, zumal auch irgendwann die Arbeitslosenhilfe ansteht. Ich weiss jetzt nicht, wie alt Du bist und wieviel Jahr Du in die Rentenkasse gezahlt hast. @Pepina, Du bekommst Rente? Aufgrund Deiner Depressionen? Würde mich interessieren. @Lisa (Lisa 1) Du hast 50 % bekommen. Mein Antrag besteht auch aufgrund Hörminderung beiderseits, Hyperakusis, Tinnitus und Depressionen sowie Magen-/Darmbeschwrden, Spannungskopfschmerz. Wenn ich so lese, könnte ich denken, daß ich evtl. auch 50 % bekomme?? betina HAbe dieses nochmals in Thema "Rente" kopiert, da sich diese Themen oft überschneiden
bine
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Beitrag von bine »

Liebe Lisa, liebe Betina, vielen Dank für die Infos. Bin jetzt etwas verwirrt. Ich bin 35 und habe einen festen Arbeitsvertrag. Bin seit 8 Wochen krank geschrieben. Ich habe bedenken, daß man mit einem Ausweis vielleicht schwieriger einen neuen Arbeitsplatz finden kann. Ich möchte mich nicht aufgrund des Behindertenausweises einschränken müssen und möchte immer die Freiheit haben, meinen Arbeitsplatz zu wechseln. Ich habe noch nicht lange in die Rentenkasse eingezahlt (Erste Ausbildung, ein Jahr gejobbt, Studium). Mir geht es z. Zt. richtig dreckig und ich fühle mich behindert...Es ist schwierig. Liebe Grüße Bine
MerryPotter
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Beitrag von MerryPotter »

Hallo zusammen, da hat mich die Neugierde dann doch mal wieder ins Forum getrieben - außerdem mache ich hier gerade meine Fensterputz-Runde, und da "versackt" frau ja schon mal gerne für drei bis acht Zigarettenlängen vor dem Compi. Ich habe im Januar einen Schwerbehindertenausweis beantragt und kann nur sagen, das lief alles ziemlich unkompliziert. Ich habe auf eineinhalb Jahre befristet 50 % bekommen. Überlegungen zur Problematik Arbeitsplatz habe ich mir nicht wirklich gemacht, da ich durch meinen "Beschäftigungsstatus" einen lebenslangen (im Moment kommt es mir eher vor wie "lebenslänglich"!) Arbeitsplatz habe. Was Lisa zu den Medikamenten geschrieben hat, dem kann ich nicht zustimmen. Wie die, die schon länger im Forum sind und mich daher noch kennen, wissen bin ich -für meine Belange- eine absolute "Medi-Ablehnerin". (Nun aber bitte keine Diskussionen zu diese, meiner Einstellung - sie gilt für mich; alles andere hatten wir ja schon.)Was ich eigentlich damit sagen will: auch ohne eine Medi-Einnahme, ist die Bewilligung eines Schwerbehindertenausweises möglich; und wie gesagt ohne Probleme. Ich hätte dafür nicht gekämpft; beantragt - bewilligt - fertig. Und dann noch ein ganz besonderes HALLO an Caroline! `habe dein an mich gerichtetes posting vom Dezember -wie versprochen- gelesen, und mich sehr darüber gefreut. Vielleicht schaue ich demnächst mal wieder häufiger hier rein. Liebe Grüße MerryPotter PS: Was ist denn hier nun los? Passwort und noch `n Passwort? HÄÄÄÄ? Na, ich werde mal in älteren postings wühlen, `s gab wahrscheinlich zu viele "Hilferufe" oder so. Mal sehen, ob ich mein posting nun hier rein bekomme.
maggy
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Beitrag von maggy »

Liebe MerryPotter, schön was von Dir zu lesen. Mit Schwerbehinderten-Ausweis beantragen kenn ich mich zwar nicht aus, aber dafür um so besser mit versacken während 3 bis 8 Zigaretten (zwar nicht vor dem Compi, unser Büro ist rauchfrei, aber lesender Weise schaff ich das wunderbar, wenn ich nicht wie gerade eine Grippe habe). Wollte einfach mal hallo sagen und Dir ein schönes Wochenende wünschen. Alles Liebe von Maggy
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Depression ist die Fähigkeit mit tiefster Gefühlsbereitschaft auf Konflikte zu reagieren
matthias
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Beitrag von matthias »

Hallo, also ich bin jetzt echt überrascht, nachdem ich den Beitrag von Merry Potter dazu gelesen habe. Da kann sich´s doch wirklich nur um eine Ausnahme handeln. Ich schreibe deswegen, weil ich beabsichtige einen Antrag zu stellen, einmal wegen schwerer Depressionen und eines Rückenleidens, was beides immer wieder Arbeitsausfall verursacht. Also mehrere Sachen, ähnlich wie bei Betina. Aber dass Merry noch dazu keine Medis nimmt und es doch problemlos ging, wundert mich am meisten. Da verweigerst Du doch die Behandlung!? Ich denke, bei Dir muss noch etwas besonderes dazukommen, weil normalerweise es gerade in der jetzigen Zeit doch so schwierig ist. Muss ich da eigentlich, nachdem oder bevor ich einen Antrag gestellt habe, zu den behandelnden Ärzten, dass die dafür Gutachten oder Atteste schreiben? Wäre schön, wenn mir das jemand sagen könnte. viele Grüße, Matthias
Dring
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Beitrag von Dring »

Hallo Matthias, Du brauchst Dir nur das Formular holen, gibt es glaube ich bei der Bürgerberatung. Dann dieses ausfüllen und die Ärzte angeben, die Dich in den letzten Jahren behandelt haben. Dann den Antrag zum Versorgungsamt senden. Das Versorgungsamt schreibt dann die entsprechenden Ärzte an und bittet um eine Stellungnahme. @ Matthias Das was Merry geschrieben hat, wundert mich auch; denn wenn ich so höre, wird vieles abgelehnt oder man bekommt nur 20 oder 30 %. Ich habe auch im Januar den Antrag gestellt, aber noch nichts wieder gehört. Es kommt darauf an, wieviel Zeit sich die Ärzte machen, dem Versorgungsamt die gewünschten Infos mitzuteilen. Daran leigt es auch oft, daß es lange dauert bis der Antrag durch ist. @Bine, da Du noch keinen großen Anspruch auf eine EU-Rente hast, ist es wirklich zu überlegen, ob Du einen Schwerbehindertenausweis beantragen solltest. Aufgrund der schlechten Arbeitsmarktsituation ist es sicherlich schwieriger, mit einem Beindertenausweis Arbeit zu bekommen. Die Firma zahlen leiben den geringen Betrag dafür, den sie zahlen müssen, wenn sie keinen Behinderten einstellen. Das ist den lieber, als die Probleme, die sich bei einem Behinderten ergeben, Kündigungschutz, mehr Urlaub usw. Betriebe ab einer bestimmten Größe sind nämlich verpflichtet, eine gewisse Zahl Behinderter einzustellen. Wenn sie dieses nicht tun, m üssen sie jährlich einen Betrag dafür bezahlen, der leider sehr gering ist, so daß dieses für die Firmen das kleinere Übel ist. Du wirst wahrscheinlich versuchen, mit der Krankheit irgendwie klarzukommen, was uns allen hier eben sehr schwer fällt. Ich bin schon über 1 JAhr jetzt krankgeschrieben, natürlich inzwischen ohne Arbeit. Im Dezember mußte ich zum MDK und heute bekam ich weider eine Aufforderung am 6.03. zum Med. Dienst. Die lassen mir ketzt auch keine Ruhe mehr. Und wie Du auch schreibst, mir geht es eben auch sehr schlecht, ich kann gar nicht daran deken, wie es wäre, wenn ich arbeiten müßte. Aufgrund meiner über 40jährigen Berufszeit und meines Alters würde ich gern in EU-rente gehen. So, daß nochmals meine Infos und hoffentlich klappt bei Euch alles. Viele liebe Grüße betina
MerryPotter
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Beitrag von MerryPotter »

Hallo Maggy, hallo Matthias, hallo Bettina, erstmal Maggy: danke für die liebe "Wiederbegrüßung". Und dir schnelle Auskurierung der Grippe. Was macht `s Enkelkind? Noch immer die glücklichste Oma "von Welt"? Zu Matthias und Bettina: das mit dem Ablehnen der Behandlung kann man (frau aber auch) so oder anders sehen. Ich habe hart gearbeitet, was die rezidivierende Depression angeht. Vor Jahren VT, dann tiefenpsychologisch fundiert und nun (endlich) eine Analyse. "Witziger Weise" kam ich genau jetzt, wo es Dank Analyse alles Sinn annimmt, darauf die Schwerbehinderung zu beantragen (vor Jahren wäre es treffender gewesen!). Ich denke auch nicht, dass ich die Befristung ewig verlängert kriege; aber das hat dann auch sein Gutes! Und vielleicht war ein wichtiger Faktor, dass ich zwei S*****-Versuche gestartet habe. Einer ist "aktenkundig", weil ich danach allein gar keine Lösung mehr wusste, und mich in stationäre "Überwachung" begab. (Also freiwillig und nicht geschlossen - ich wusste, ein erneuter Versuch kann jederzeit wieder "passieren", auch wenn ich es nicht wirklich wollte. Schwierig war für mich, mich irgendjemandem anzuvertrauen, weil ich natürlich ahnte, dass es als "Erpressungsversuch" gesehen werden könnte; und das war nicht meine Intention. Daher der Selbstschutz in der Klinik. Die haben meine Not erkannt und meine Anti-Medi-Einstellung akzeptiert. Ganz schön weitschweifig, für so `n Klammervermerk!) Ich hoffe, niemand hier hält es für einen guten Weg, durch diese "Aktenkundigkeit" `nen Schwerbehindertenausweis zu bekommen! Ob es jetzt dieser Faktor war, I don `t know, aber es klärt vielleicht, warum es so problemlos bei meiner Beantragung lief. Liebe Grüße MerryPotter
caroline

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Beitrag von caroline »

Hi Merry *Wiedersehen macht Freude*, und wenns nur per Fensterputz ist;-)) Lieben Gruß an dich Caroline
MerryPotter
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Beitrag von MerryPotter »

Kick-kuck Caroline, Danke für die nette Begrüßung. `habe nun -was die Fenster betrifft- wieder den Durchblick; und sonst hoffentlich -gelegentlich- auch. Grüße MerryPotter
bine
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Beitrag von bine »

Liebe Betina, danke für die Infos. Ich glaube ich werde erstmal keinen Antrag stellen. Dir wünsche ich, daß es beim MDK alles gut geht. Ist bestimmt schwierig... Kannst Du nicht schon in Frührente gehen, wenn Du schon 40 Berufsjahre hast? Ich kann so gut verstehn, daß Du DIr nicht vorstellen kannst jetzt wo es Dir noch schlecht geht, arbeiten zu gehen. Ich habe Donnerstag einen Termin bei meiner Ärztin. Meine Krankschreibung geht bis Freitag. Ich fühle mich immernoch sehr schlecht und ich denke, meine Ärztin wird mich weiter krank schreiben. Ich mache mir dann immer viele Gedanken, daß ich jetzt schon 8 Wochen zu Hause bin und eigentlich mal wieder zur Arbeit müßte. Andererseits schaffe ich kaum meinen "krnaken" Alltag, geschweige dann einen Arbeitstag... Trotzdem fühle ich mich so nutzlos, habe ein schlechtes Gewissen usw. Ich weiß, daß diese Gefühle unbegründet sind, aber sie sind trotzdem da... Ich wünsche Dir viel Kraft. Liebe Grüße Bine
Emily
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Beitrag von Emily »

Liebe Bine, unter diesem Gefühl des Nutzlos-Seins habe ich auch so furchtbar zu leiden gehabt während meiner Krankheit. Oft dachte ich sogar, alle anderen in meiner Umgebung seien ohne mich viel besser dran. Schon oft habe ich ähnliche Gedanken hier im Forum gelesen und weiß, dass es anderen auch so geht. Aber man ist nicht nutzlos! Man ist in seinen Fähigkeiten während der Depr. einfach völlig eingeschränkt. Der Akku ist leer, und es gibt kein Stromnetz, an das man ihn einfach anschließen könnte, um wieder zu "funktionieren". Versuche dir zu sagen, dass du dir gezwungenermaßen eine Auszeit genommen hast, die du brauchst, um eben hinterher wieder zu "funktionieren". Ich weiß, man sollte sich als Mensch nicht über das Funktionieren definieren, aber mir ging es genauso wie dir. Man definiert sich eben doch so! Auch das schlechte Gewissen erleben andere genauso. Und die Schuldgefühle sind da, auch wenn man sich noch so sehr sagt, dass sie unbegründet sind. Vielleicht hilft es dir, wenn du dir immer wieder sagst, dass du alles tust, was in deiner Macht steht, um da wieder herauszukommen. Und was kann man von einem Menschen denn mehr verlangen? Kein Depressiver gefällt sich in dieser "Rolle", jeder würde sie sofort gegen eine andere eintauschen, wenn er es könnte. Es ist schwer, die Geduld zu behalten. Das Aushalten verlangt einem alles ab. Aber es gibt trotzdem ein Licht am Ende des Tunnels. Ich wünsche dir, dass du das Licht bald wieder siehst. Liebe Grüße, Emily.
carla
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Beitrag von carla »

Hallo Bine und an Alle, leider ist es nicht so einfach in Rente zu gehen, auch wenn man 40 Berufsjahre hat, wie bei Betina der Fall. Frauen bis Jahrgang 1952 können noch in vorzeitige Rente (in diesen Fällen Altersrente) mit 60 gehen, haben aber ab Geburtsjahrgang 1937 bereits Abzüge, monatlich 0,3 %.Diese Abzüge steigern sich von Geburtsjahr zu Geburtsjahr und haben ab Jahrgang 1945 die Höchstabzugsgrenze von 18 % der Rente erreicht. DIESE GEMINDERTE RENTE WIRD ABER BIS ZUM TOD GEZAHLT UND NICHT MIT 65 Jahren wieder erhöht. 18 % weniger Rente hat man dann immer. Lediglich bei einer Schwerbehinderung ab 50 % verschieben sich diese Rentenabzüge nach hinten, d.h. Schwerbehinderte der Jahrgänge bis 1952 haben einen Höchstrentenabzug von 10,8 %, also 7,2 % weniger als ohne Schwerbehinderung. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird auch vor dem 60. Lebensjahr gezahlt, wenn ein Versicherter aufgrund seiner Erkrankung erwerbsunfähig ist. Hier wird geprüft, ob die EU-Rente 1/3, 2/3 oder in voller Höhe gezahlt wird. Voraussetzung ist wieviele Stunden der Kranke dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen kann. Aber wichtig für jüngere Kranke ist zu wissen, Anspruch auf EU-Rente hat jeder nach 60 Monaten (5Jahren) Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Die EU-Rente wird hochgerechnet bis zum 60. Lebensjahr. Beispiel: Krank wird jemand mit 25 Jahren, gearbeitet hat er von 18. Lebensjahr an, also 7 Jahre. Erwerbsunfähigkeit wird festgestellt mit 26 Jahren. Der Kranke hat also insgesamt 8 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Hier wird die Rente jetzt so hochgerechnet als hätte der Kranke bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Dafür haben die Renteversicherungsträger Tabellen der Versicherten aus allen Berufszweigen. Weiterhin gibt es ab 1.1.03 das Gesetz der bedarfsorientierten Grundsicherung. Soll heißen, dass jeder, der eine kleine Rente hat, glaube unter 800 , einen Anspruch auf diese sog. Grundsicherung hat. Die Einkünfte evt. Familienangehörigen werden aber eingerechnet, Vermögen und Ersparnisse auch. Die Grundsicherung wird auf Antrag von den Städten, Kreisen und Gemeinden bewilligt und ausgezahlt. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und ist somit von Fall zu Fall unterschiedlich hoch. Deshalb bedarf es auch eines Antrages und die Vorlage des Rentenbescheides. Soweit habe ich mich sachkundig gemacht. Mir geht es seit zwei Tagen etwas besser und deshalb war ich in der Lage mich zu erkundigen. Zu deinem Antrag auf Schwerbehinderung, liebe Bine: Wenn du einen festen Arbeitsplatz hast, vielleicht sogar noch im öffentlichen Dienst wäre ein Antrag auf Schwerbehinderung angebracht. Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet eine gewisse Anzahl an Schwerbehinderten zu beschäftigen und werden hierzu auch sehr stark überprüft. Anders verhält es sich in der freien Wirtschaft. Hier hat Betina bereits richtig gesagt, dass die lieber zahlen als einen Schwerbehinderten einzustellen. Also Vorsicht. Entscheide aufgrund deiner persönlichen Situation. Falls Jemand noch etwas wissen möchte bitte fragen. Schönen Abend euch allen Carla
bine
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Beitrag von bine »

Liebe Carla, vielen Dank für die Infos. Jetzt ist mir vieles etwas klarer. Ich bin in einer öffentlich-rechtlichen einrichtung tätig, die aber nicht als Öffentlicher Dienst zählt. Zur Zeit geht es mir gar nicht gut. Ich kann mich für gar nichts entscheiden. Diese Entscheidung muß also warten. Viele Grüße Bine
Dring
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Beitrag von Dring »

HAllo Carla, was Du geschrieben hast, daß habe ich auch bereits alles durchgearbeitet. War auch bei der BfA, die haben mir damals auch ausgerechnet, was ich an Rente bekomme usw. Was mich ein wenig irritiert ist, daß Du schreibt, die Rente wird hoch auf 60 gerechnet, so daß jemand der 25 JAhre ist, bereits eine Rente bekommt, als wäre er 60Ist dann denn gerecht. Ich habe 40 Jahre und lägner gezahlt und jemand bekommt nach z.B. 8 Jahren das gleiche Geld an Rente wie ich. Ich meine, ich gönne es ihm, aber einerseits wird so geknappt, andererseits ist man so großzügig. Ich habe solche Probleme, überhaupt Geld zu bekommen, obwohl ich immer viel gezahlt habe und muß - wenn ich Pech habe - zur Sozialhilfe gehen, da ich eine EU-Rente bewilligt bekomme, andererseits bekommt jemand ,mit 25 Jahren eine Rente als wäre er 60. Das deprimiert mich doch sehr. Aber danke, für die vielen Infos. Ich habe hier auch schon mehrer Broschüren durchgearbeitet. Nun ja, mal sehen, was der MDK morgen sagt. betina
I.M.
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Beitrag von I.M. »

hi carla, du schreibst, dass man nach 60 monaten beitragszahlung berechtigt ist. und wenn jemand weniger als 60 monate eingezahlt hat? weißt du was darüber? gruß, inka
Pepina
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Beitrag von Pepina »

Hallo Inka! Die Aussage von Carla bezüglich der 60 Monate stimmt so nicht ganz. Laut BfA heißt es: "Diese Rente erhalten Sie, sofern Sie voll bzw. teilweise erwerbsgemindert sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben." Schau dir am besten mal die HP von der BfA an, dort steht unter Renten / Erwerbsminderungsrenten genaueres. Gruß Pepina
I.M.
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Beitrag von I.M. »

danke
carla
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Beitrag von carla »

Hallo Inka, Pepina hat recht. Aber ich hatte auch nur die Vorversicherungszeit von 60 Monaten angesprochen.Was nun genau zu dieser Vorversicherungszeit von 60 Monaten zählt weiß ich nicht genau. Es gibt ja noch sog. Anrechnungszeiten, die wohl zählen aber nicht mit Beiträgen belegt sind. Hierzu kann dir aber eigentlich der Service der BfA helfen. Fordere doch einfach mal einen Versicherungsverlauf über Internet bei Bfa.de an. Du musst nur deine Rentenversicherungsnummer angeben. In dieser Nummer sind dein Geburtsdatum und der erste Buchstabe deines Nachnamens integriert. Ein Versicherungsverlauf kann von jedem Versicherten der BfA oder LVA angefordert werden und ist kostenlos. Aus diesem Verlauf geht hervor, welche Vorversicherungszeiten für welche Rente bereits erfüllt sind. Gruß Carla
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