Noch Anspruch auf eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ?

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rowdys
Beiträge: 64
Registriert: 20. Apr 2007, 21:07

Noch Anspruch auf eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ?

Beitrag von rowdys »

Hallo,

ich habe im letzten Jahr eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie angefangen. Ich habe mich bei der Therapeutin aber mit meinem Problem nicht aufgehoben gefühlt, kam dort nicht zurecht.
Ich habe mir eine andere Therapeutin gesucht, hatte das Glück ohne Pause direkt wechseln zu können, meine jetzige Therapeutin hat mich dazwischen geschoben, da bei mir alles sehr akut war.

Jetzt meine Frage. Ich habe die tiefenpsychologische Psychotherapie nach ca 15 Stunden abgebrochen und habe dann bei meiner neuen Therapeutin eine Verhaltenstherapie angefangen. Wenn meine Stunden in der Verhaltenstherapie ausgeschöpft sind, habe ich dann noch Anspruch auf eine Tiefenpsychologisch fundierte Therapie, weil ich die Stunden noch nicht ausgeschöpft habe? Oder steht es mir nicht mehr zu, da ich sie abgebrochen habe?

Ich habe noch 40 Stunden in der Verhaltenstherapie, es ist noch eine Weile Zeit, aber ich mache mir schon Gedanken, dass mir die Zeit wohl nicht reichen wird. Ich mache innerhalb der Verhaltenstherapie eine Traumatherapie und die Zeit läuft mir weg!

Liebe Grüße - Sonny
Shay
Beiträge: 357
Registriert: 5. Jan 2007, 14:06

Re: Noch Anspruch auf eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ?

Beitrag von Shay »

Da gibt es nur eines: fragen. Frag erst mal Deinen Hausarzt oder Psychiater (wenn Du einen hast), und wenn die Dir das nicht beantworten können, sprich mit Deiner Krankenkasse. Ich gehe mal davon aus, dass das auch von Fall zu Fall entschieden werden muss, dass es da keine pauschale Antwort gibt.
Gruß: Martin





„A ship is safe in harbour - but this is not what a ship is made for."
BeAk

Re: Noch Anspruch auf eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ?

Beitrag von BeAk »

Liebe Sonny,

deine aktuelle Psychotherapeutin hat einen Umwandlungsantrag zu Therapiebeginn gestellt.

Das hießt, die verblieben tiefenpsychologisch fundierte Sitzungen habe Dir dazu verholfen die Verhaltenstherapie finanziert zu bekommen.
Und somit kannst Du sie nicht mehr nehmen.

Wie viele Sitzungen V-Therapie hattest Du denn schon?

Nach Ablauf der maximalen Sitzungsanzahl kannst Du erst 2 Jahre später wieder eine Psychotherapie von der KK finanziert bekommen.

Die Regeln sind absolut eindeutig.
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