Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

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Walli83
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Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

Beitrag von Walli83 »

Hallo,

ich war letzte Woche bei einem Psychotherapeuten, von dem ich mir wirklich viel erhoffe. Er macht einen super Eindruck und man merkt, dass er mir auch helfen will.

Jedoch hat er mir von der 2-Jahres-Sperrfrist erzählt. Da ich mich 2004 bereits einer Therapie unterzogen habe, die leider nur dem Geldbeutel des Therapeuten gedient hat, bin ich jetzt etwas verzweifelt. Da ich die Daten nicht mehr genau wusste, habe ich bei der Krankenkasse nachgefragt. Am 27.04.2004 wurde die Therapie genehmigt. Das würde bei 25 Sitzungen im wöchentlichen Turnus bedeuten, dass die Therapie im Oktober beendet wurde. Muss ich jetzt bis Oktober warten? Wie soll ich das denn aushalten? Ich bin wirklich davon überzeugt, dass mir dieser Therapeut endlich helfen kann - und dann kommt so eine Einschränkung...
Bei mir geht alles den Bach runter und alleine schaffe ich garnichts mehr. Gibt es denn keine Ausnahmeregelungen?
Walli83
Beiträge: 30
Registriert: 2. Nov 2005, 08:11

Re: Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

Beitrag von Walli83 »

Ich habe jetzt mit der psychotherapeutischen Beratungstelle der kassenärztlichen Vereinigung telefoniert. Ich bekam allerdings nur zu hören, dass ich das mit meiner Krankenkasse abklären muss.
Dort teilte man mir mit, dass es tatsächlich einen therapiefreien Zeitraum von 2 Jahren gegeben haben muss, bevor eine weitere Therapie genehmigt wird. Der Ausnahmefall wäre allerdings ein Gutachten. Mein Therapeut meinte aber sowieso, dass seine Diagnose zu einem Therapeuten geschickt wird, der dann die Therapie genehmigt. Stimmt das? Habe ich Chancen?
flocke
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Re: Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

Beitrag von flocke »

Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung
winnie
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Re: Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

Beitrag von winnie »

Hallo Walli,

mir wurde gesagt, es gäbe noch eine andere Möglichkeit, diese Sperrfrist zu überbrücken. Das geht aber meines Wissens nur bei Ärzten, dh bei Fachärzten für Psychotherapie, und nicht bei Psychologen ohne medizinischen Rang.

Für eine "normale" Konsultation beim (Nerven-)Arzt ist seitens der Krankenkassen eine bestimmte Sprechzeit vorgesehen, ich glaube, es waren 10 Minuten oder so. Wenn der Arzt es nun jedoch für nötig hält, länger zu brauchen (eben weil er eine Therapiestunde abhält), kann er seit einiger Zeit dann auch mehrere solche Einheiten zusammenlegen und mit der Krankenkasse abrechnen. Das ging bis vor kurzem offenbar nicht, aber jetzt gibt's da wohl Mittel und Wege, das vor der Krankenkasse zu rechtfertigen.

Diese Info stammt von dem Arzt für Psychotherapie, bei dem ich die letzten 2 Jahre Gruppentherapie gemacht habe. Für einige der Gruppe war es nämlich der Horror, sich vorzustellen, nun 2 Jahre ohne therapeutische Begleitung auskommen zu müssen. Und der Doc sagte, das bräuchte auch keiner, man müßte es dann halt nur anders nennen. Siehe oben.

Ich weiß jetzt nicht, ob das alle Ärzte anbieten, oder ob es vom Engagement des betreffenden Arztes abhängt, aber fragen würde ich auf jeden Fall mal.

Viel Erfolg und Gruß,
Winnie
Lioness
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Registriert: 29. Mai 2005, 23:21

Re: Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

Beitrag von Lioness »

Hallo Walli,

liebe Winnie,

was Winnie vorschlägt, geht übrigens auch bei psychologischen Psychotherapeuten - die meinige macht es auch so, so bekomme ich eine Sitzung pro Monat finanziert, eine zweite und ev. dritte zahle ich selber.

Gruß
Lioness



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ensembel
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Re: Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

Beitrag von ensembel »

Hallo Walli,
also die 2-Jahres-Frist gibt es. Das muss ich auch gerade spüren, doch du hast gute Chancen weiter therapiert zu werden, da du dein ganzes Stundenkontingent von, ich glaube 80 Stunden, noch längst nicht aufgebraucht hast. Auch ich habe von Jan 02 bis Dez 03 ein Therapie gemacht und nach einem erneuten psychischen Einbruch nochmals 20 oder 25 Stunden genehmigt bekommen, obwohl die zwei Jahre noch nicht um waren. Die zählen aber noch zu der ersten Therapie und jetzt müsste ich mindestens zwei Jahre warten oder laut Gutachter in eine Klinik gehen. Das heißt für dich, du müsstes eigentlich noch Therapiestunden bekommen. Wie sich das aber bei einem Therapeutenwechsel verhält weiß ich nicht. Aber ich denke, das dürfte nichts ausmachen. Die KK kann man ja auch wechseln und die Therapie läuft weiter.
Ich drücke dir die Daumen das es klappt!
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ricky
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Re: Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

Beitrag von ricky »

Hallo ihr,

ja,laut meiner Information gilt diese 2 Jahres Frist nicht, wenn man die Therapieform wechselt.
Bei mir ist das jetzt so der Fall, aber der Thera meint, dass der Gutachter die Therapie sehr wahrscheinlich trotzdem nicht genehmigt, weil ich in den letzten Jahren auch 3 Klinikaufenthalte hatte.

Hat wer damit Erfahrungen??

LG Uta
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flocke
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Re: Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

Beitrag von flocke »

nein, direkte erfahrung nicht, aber in einem anderen forum habe ich gelesen dass, jemand wegen dem gutachter in die klinik sollte. die therapiezeit war überschritten und da blieb wohl nur die option.
allerdings kann ich das halt nicht genau sagen, da ich eben nur davon gelesne habe, ist also ne info aus zweiter, wenn nicht sogar dritter hand.

flocke
Pessimisten sind Optimisten mit Erfahrung
ricky
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Re: Psychotherapie - 2 Jahre Sperrfrist

Beitrag von ricky »

Danke Flocke...
Ich war ja grade erst in der Klinik, und die ambulante Thera ist quasi die "Nachbehandlung".
Gruß Uta
*Zahme Vögel haben Sehnsucht. Wilde fliegen.*
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